Bitte noch einmal meinen Beitrag #21 lesen: Die Klassenkonferenz ist auch auf Verlangen von mind. 1/5 der Mitglieder innerhalb einer Woche einzuberufen. Das folgt direkt aus der Konferenzordnung als Teilkonferenz der Gesamtkonferenz. Insofern ist dafür auch kein besonderer Beschluss der Gesamtkonferenz notwendig.
Mir ist nicht klar, auf welche Rechtsgrundlage du dich beziehst. Mag sein, dass du Recht hast, aber wo steht das? Eine Konferenzordnung kann/wird doch eigentlich von einer Gesamtkonferenz beschlossen. Bei uns ist es tatsächlich so, dass die GK grundsätzlich einmal jährlich stattfinden und Klassenkonferenzen ausschließlich durch die Schulleitung angesetzt werden. Daher wäre die Rechtsquelle interessant.