Schwierige Klasse- Klassenarbeit

  • Der Germanist :


    Ja, aber. Man hätte noch genauer formulieren können, z. B. "[...] in einem dieser Fächer [...]" oder (etwas mathematikgeprägt) ""[...] in genau einem dieser Fächer [...]".


    Aber was soll's. Da viele Kolleginnen das Schulgesetz eh nicht lesen, ist auch egal, was drinsteht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Um "sicher" zu gehen, muss man alles anmahnen, was noch 'ne Fünf geben könnte. Das sind im Wesentlichen alle Fälle, die im Halbjahr 'ne Vier hatten.


    Viel formaler Zinnober ohne inhaltlichen Nährwert.

    Ist das nicht ein Widerspruch? Wenn die ersten drei Klassenarbeiten eines Kindes bspw. alle zwischen "3" und "4" waren und die Sonstige Mitarbeit ebenfalls, man zum Halbjahr eine "4" gesetzt hat, nun die erste Arbeit geschrieben wurde, die wieder "4" ist, und die Sonstige Mitarbeit weiterhin solide - warum soll ich da eine Warnung aussprechen? Ich prognostiziere, dass das Kind weiterhin so mitarbeiten wird, schließe nicht aus, dass vielleicht auch eine "5" bei einer Arbeit dabei ist, aber muss deswegen doch nicht den Papierkram machen.

  • Ist das nicht ein Widerspruch?

    Nö. Die Eltern erhalten keine neuen Information durch die Mitteilung, dass es eine Fünf geben könnte. Das wissen sie aufgrund der bisherigen Leistungen. Formal muss es gemacht werden. In der Sache brigt es niemanden weiter.



    aber muss deswegen doch nicht den Papierkram machen.

    Ein Kreuz auf der Liste. Das halte ich gerade noch aus.


    Aber nein. Du musst keine Warung aussprechen, wenn es nichts zu mahnen gibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In NRW wird nur eine mangelhafte Leistung "gestrichen", wenn das Warnen der Eltern vergessen wurde. D. h. in dem Fall: Vier Fünfen zählen.

    Damals (vor ca. 25 Jahren) an meiner Gesamtschule nicht. Wir Lehrer waren auch überrascht, gut, wenn das nicht mehr gilt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • DFU, was meinst du mit "muss"?


    Von NRW kannte ich es, dass bei Nichtmahnung der Schüler auch mit 5 Fünfen versetzt wurde (ist uns anfangs einmal passiert, danach wurde immer gewarnt). In Baden-Württemberg spielt das keine Rolle. Auch bei Nichtgespräch fällt der Schüler durch, wenn die Noten zu schlecht sind. Natürlich sollte der Klassenlehrer oder Fachlehrer das Gespräch suchen, aber wenn die Eltern es ablehnen, fällt das Kind trotzdem durch.

    Du hast recht, dass das Gespräch nicht unbedingt stattfinden muss, wenn die Eltern es nicht wahrnehmen wollen. Wenn aber kein Kreuz gesetzt ist, kann auch in BW eine Klage auf Versetzung durchgehen und die Schule hat nicht mehr unbedingt Rückendeckung durch die vorgesetzte Behörde. Es hängt aber mehr vom Einzelfall ab (Gibt es andere dokumentierte Gespräche? usw.) als in NRW.

    Bei uns besteht jedenfalls die Schulleitung bei Repetenten schon bei zwei zum Halbjahr eindeutigen 4ern auf dem Kreuz in der Halbjahresinformation. Und bei zwei 4-5ern setzen wir es auf jeden Fall.



    LG DFU

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