(8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine
andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwer-
tige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.[...]
Hier ist man der Meinung, das bedürfe eines Beschlusses der Fachkonferenz (wegen Verlgeichbarkeit und weil die Fachkonferenz über alle Grundlagen der Leistungsbewertung befände, §70 Schulgesetz spricht von "berät über" und "Grundsätze".), ich kann das weder im Text noch im Kommentar dazu erkennen und würde mich auf meine pädagogische Verantwortung/ Freiheit berufen. Kann jemand weiterhelfen (möglichst mit Quellenangabe)?.
Hintergrund: Um die schriftliche Leistungsbewertung der hochdynamischen Anwesenheitssituation anzupassen möchte ich eine Arbeit durch eine längerlaufende Projektarbeit ersetzen.