Frage zur Elternzeit/Elterngeld, Beamtin, Nds

  • Guten Tag,

    voraussichtlich ist der Geburtstermin unseres ersten Kindes der 4.8.22 und nun mache ich mir natürlich Gedanken um die Elternzeit. Es wäre toll, wenn mir dabei vielleicht jemand weiterhelfen könnte :).

    Ich habe schon gelesen, dass es sinnvoll sein kann, direkt 2 Jahre anzumelden und dann ab Sommer 23 mich selbst zu vertreten, also TZ in EZ zu arbeiten.

    1. Ich darf dann unterhälftig arbeiten, aber ich darf doch auch bis 75% dann zum Beispiel zum 2.HJ, oder?


    2. Die Sommerferien beginnen am 16.7.23. Kann/ sollte ich meine EZ und/oder Elterngeld dann enden lassen? Wie würde ich dann in den Ferien bezahlt werden?Das hätte vielleicht den Vorteil, dass mein Partner einen Monat mehr nehmen könnte, denn ich habe dann ja ohnehin Ferien. Ich habe auch gelesen, dass wohl einige die Elternzeit vor den Ferien beenden und danach wieder starten, um dann EZ in TZ zu machen?


    3. Eventuell ist ein zweites Kind geplant. Ich kann da über den Lohnrechner berechnen, wie viel ich bei wieviel Stunden verdiene. Offenbar erreicht man bei 27xx Euro den Höchstsatz des EG von 1800 Euro. Kann ich also meine Stunden +Zulage + 1/2 Kind rechnen (Verheiratet sind wir nicht) und wenn ich dann die 27xx erreiche, habe ich Anspruch auf das volle EG? Oder mache ich mir das zu einfach?



    Ich wäre über Tipps sehr dankbar :). LG

  • 1) Unterhälftig darfst du in Niedersachsen auch außerhalb der Elternzeit arbeiten, wenn ein Kind unter 18 zu betreuen ist. Das Minimum liegt dann bei 25 %.

    Trotzdem sprechen Gründe für eine Elternzeit: Zum einen zählt unterhälftiges Arbeiten in der Elternzeit nicht zu den maximal 15 Jahre die man unterhälftig arbeiten oder beurlaubt sein darf.

    Zum zweiten bekommst du (wenn du vorher nicht über der Versicherungspflichtgrenze verdient hast) einen Zuschuss von 31 € zur PKV.

    Zum dritten hat der Arbeitgeber bei Elternzeit weniger bis keine Möglichkeiten dienstliche Belange entgegenzustellen.

    Teilzeit in Elternzeit geht, bis 75% ist korrekt von dir.

    2) Elterngeld richtet sich nach Lebensmonaten. Wenn das Kind am Termin geboren werden würde, was übrigens mit 4% sehr unwahrscheinlich ist, dann würde dein Elterngeld am 3.7. oder auch am 3.8. enden. Das absichtliche Auslassen von Ferien ist auch in Niedersachsen nicht gerne gesehen, aber vielleicht kommst du damit durch.

    3) Ja, du kannst deine Stunden + Allgemeine Stellenzulage + Kinderzulage (125€) rechnen. Die Kinderzulage bekommt nur einer von Euch (Konkurrenzklausel). Um da auf 2700 netto zu kommen brauchst du einige Stunden. Ob das zu leisten ist mit kleinem Kind hängt auch vom Arbeitsvolumen des Partners ab. Denn zu bedenken ist ja auch, dass vieles ein Saisongeschäft ist und die wöchentliche Arbeitszeit recht volatil ist. Einfacher ist es, wenn der nach dem ersten Kind weiter Vollzeit arbeitende Partner den größten Teil er Elternzeit des zweiten Kindes nimmt. Aus Vollzeit kommt man schnell auf das volle Elterngeld. Auch im Sinne einer Gleichberechtigung und einer nachhaltigen gleichmäßigen Aufteilung der Care- und der Erwerbsarbeit ein überlegenswerter Ansatz.

  • Letztlich ist es auch ein Vorteil, dass es auch möglich ist, deine Stundenzahl mit sieben Wochen Vorlauf hoch- oder runterzusetzen innerhalb der Elternzeit.


    Generell kannst und solltest du zwei Jahre im Voraus deine Elternzeit festlegen - wenn du ohnehin nur 75 Prozent arbeiten magst, kannst du definitiv zwei Jahre setzen, letztlich wird es ebenfalls bewilligt, wenn du sieben Wochen vorher verlängerst oder bspw., zwei Monate arbeitest und dann wieder Elternzeit einreichst und reduziert - ist nicht unbedingt gerne gesehen, aber möglich…


    Elterngeld bekommst du nur für zusammenhängende Lebensmonate (durchgehender Elterngeldbezug jeweils eines Elternteils), ggf. könnt ihr bzgl. Der Sommerferien auch zwei Partnermonate in Teilzeit nutzen, wenn die umliegenden Wochen eine durchgehende Betreuung möglich ist. Ansonsten wirst du genau am Geburtstag deines Kindes nach 12 Monaten die Arbeit aufnehmen müssen, auch wenn es einen Tag vor den Ferien sei.


    Bezüglich des zweiten Kindes sind die 2700 Euro nicht ganz korrekt, da ja auch eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen wird, lies hierzu nochmal genauer in den Elterngeldforen rum. Es gibt auch Kniffe und gewisse Zeiten, mit denen eine nicht Berücksichtigung möglich ist.


    Man vertritt sich nie selbst, während deiner Abwesenheit hat deine Schule längst eine neue Stelle bzw Stunden zugewiesen bekommen. Ggf. bist du bis zu deinem erneuten Eintritt sogar aus planerischen Sicht mit den jeweiligen Fach „über“ und es muss umgeschichtet werden.


    Liebe Grüße

  • Generell kannst und solltest du zwei Jahre im Voraus deine Elternzeit festlegen - wenn du ohnehin nur 75 Prozent arbeiten magst, kannst du definitiv zwei Jahre setzen, letztlich wird es ebenfalls bewilligt, wenn du sieben Wochen vorher verlängerst oder bspw., zwei Monate arbeitest und dann wieder Elternzeit einreichst und reduziert - ist nicht unbedingt gerne gesehen, aber möglich…

    DAs ist offiziell nicht möglich, erst nach zwei Jahren, alles was man nämlich in den ersten zwei Jahren nach der 1. Anmeldung nicht an Elternzeit genommen hat, darauf hat man offiziell verzichtet. Sprich man ist immer von dem Good Will abhängig.

  • Für das volle Elterngeld beim 2. Kind habe ich mit positivem Schwangerschaftstest in Steuerklasse 3 gewechselt. Das bringt auch noch mal etwas mehr.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Für das volle Elterngeld beim 2. Kind habe ich mit positivem Schwangerschaftstest in Steuerklasse 3 gewechselt. Das bringt auch noch mal etwas mehr.

    Vielen Dank erstmal :). Wir sind nicht verheiratet, also kann ich das vmtl.nicht?


    2) Elterngeld richtet sich nach Lebensmonaten. Wenn das Kind am Termin geboren werden würde, was übrigens mit 4% sehr unwahrscheinlich ist, dann würde dein Elterngeld am 3.7. oder auch am 3.8. enden. Das absichtliche Auslassen von Ferien ist auch in Niedersachsen nicht gerne gesehen, aber vielleicht kommst du damit durch.

    Natürlich ist der 4.8. jetzt nur mal angenommen und das Kind könnte sonst wann kommen, das ist mir klar :).

    Wisst ihr denn, ob ich am 3.7. zurückkommen könnte, wenn am 16.7. die Ferien anfangen? Natürlich ist das unpraktisch, aber ja evtl. für uns sinnvoll.

    Und wenn ich Elterngeld und Elternzeit bis zum 3.8., also genau 12Mon, nehmen würde, wird man dann in den Ferien bezahlt? 🤔


    Danke und LG

  • Ich habe schon mehrfach im Kollegium erlebt, dass Kolleginnen oder Kollegen kurz vor den Ferien zurückkamen. Die Schule kann damit nicht wirklich was anfangen. Im Prinzip vertritt man dann oder macht Bereitschaften im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung. Es gab sogar durchaus Kolleginnen, die nach der Elternzeit mit Vollzeit wiedergekommen sind und dann zum neuen Schuljahr auf Teilzeit gegangen sind. Bei der Umstellung von TZ auf VZ oder auch anders herum hält man sich in Nds an den offiziellen Schuljahresbeginn. Das Teilzeit-Gehalt würde also ab dem 1.8.23 bzw, falls du 12M nimmst, ab dem 4.8. gezahlt. Ich persönlich finde, dass man bei solchen Konstrukten das System ausnutzt. Denn, von welcher Erwerbsarbeit soll man sich in den Ferien erholen? Mit welcher Leistung hat man die Ferien „verdient“. Kurzum: Legal, aber nicht legitim.

    Steuerklasse III geht beim zweiten Kind natürlich nicht, es sei denn ihr seid bis dahin verheiratet. Man erreicht aber schnell volles EG, wenn nach dem zweiten Kind der andere Partner den größten Anteil der Elternzeit nimmt. Wäre das eine Option für Euch?

    PS: Bedenkt bei der Wahl der Elternzeiten unbedingt eine potentielle Eingewöhnungszeit in die Krippe.

    PSS: Die Ferien in 2023 beginnen am 6.7.

  • Vielen Dank erstmal :). Wir sind nicht verheiratet, also kann ich das vmtl.nicht?

    Nein, das geht nicht.


    Natürlich ist das unpraktisch, aber ja evtl. für uns sinnvoll.

    Und wenn ich Elterngeld und Elternzeit bis zum 3.8., also genau 12Mon, nehmen würde, wird man dann in den Ferien bezahlt?

    Ja, ist es und ja, dann kann auch niemand etwas dagegen machen, wenn die Elterngeldmonate genau dort zuende sind. Ist dann kein Problem!


    Ich hatte übrigens ähnliches, mein Kind ist im Juli geboren, der Mutterschutz ging bis September, aber da die Teilzeitanträge auch immer nur bis Ende des Schuljahres, also 31.7. gingen musste ich vom 1.8. bis Mitte September dann Vollzeit bezahlt werden.


    Ich persönlich finde, dass man bei solchen Konstrukten das System ausnutzt.

    Naja, das System nutzt uns ja auch aus und ganz ehrlich, die Ferien sind ja nur Unterrichtsfrei, bei mir z.B. selten komplett Urlaub und gerade wenn man eben aus der Elternzeit zurückkommt usw. braucht man ja eher mehr Zeit zum Vorbereiten als sonst, also ist das vollkommen legitim. Zumal man ja trotzdem Urlaubsanspruch hat und vermutlich sogar auch noch aus dem Geburtsjahr, das machen andere AN ja auch, dass sie sich dann erstmal noch Urlaub an die Elternzeit anhängen, um den Resturlaub abzubauen!


    Mit welcher Leistung hat man die Ferien „verdient“. Kurzum: Legal, aber nicht legitim.

    Doch, vollkommen legitim, weil Ferien nicht gleich Urlaub sind!

  • Naja, das System nutzt uns ja auch aus und ganz ehrlich, die Ferien sind ja nur Unterrichtsfrei, bei mir z.B. selten komplett Urlaub und gerade wenn man eben aus der Elternzeit zurückkommt usw. braucht man ja eher mehr Zeit zum Vorbereiten als sonst, also ist das vollkommen legitim. Zumal man ja trotzdem Urlaubsanspruch hat und vermutlich sogar auch noch aus dem Geburtsjahr, das machen andere AN ja auch, dass sie sich dann erstmal noch Urlaub an die Elternzeit anhängen, um den Resturlaub abzubauen!

    An welcher Stelle nutzt das System dich denn aus? Oder etwas provokanter: An welcher Stelle lässt du dich ausnutzen? Abgesehen davon heißt es zwar gleiches Recht für alle, aber eben nicht gleiches Unrecht für alle. Deine Handlungen werden ja nicht dadurch weniger unmoralisch, dass andere sich auch blöd benehmen.

    Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr, bzw. anteilig bei unterjähriger Beschäftigung. Man müsste es mal nachzählen, aber der Anspruch dürfte auch im Geburtsjahr erfüllt werden.

    Warum man nach der Elternzeit mehr Zeit zum Vorbereiten braucht, als zu Beginn anderer Schuljahre, erschließt sich mir nicht.

  • An welcher Stelle nutzt das System dich denn aus?

    Indem z.B. die Vertretungsverträge alle immer nur bis zu den Ferien bezahlt wurden, mir also kein Urlaub zugestanden wurde (wo man sich dann nachträglich gewundert hat, dass ich mir Urlaub dann habe auszahlen lassen, weil die Ferientage, die bezahlt wurden, z.B. nicht reichten).

    Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr, bzw. anteilig bei unterjähriger Beschäftigung. Man müsste es mal nachzählen, aber der Anspruch dürfte auch im Geburtsjahr erfüllt werden.

    Nur wenn man von der unsinnigen Annahme, dass Ferien gleich Urlaub sind ausgeht, wenn man wie viele in den Ferien arbeitet oder auch nur Überstunden abbaut usw. dann niemals.

    Warum man nach der Elternzeit mehr Zeit zum Vorbereiten braucht, als zu Beginn anderer Schuljahre, erschließt sich mir nicht.

    Weil man mindestens ein Jahr eben keine Änderungen mitbekommen hat und das in der Regel dann alles noch überarbeiten muss. Außerdem, weil es eben länger dauert, wenn man nicht mehr in Übung ist, weil man sich in der Schule erst wieder über neue Dinge informieren muss (wenn es eine neue Schule ist, sogar noch mehr) usw.
    also total einfach zu erklären und total logisch!

  • Oh Mist, Danke! Da habe ich mich mit dem 16.7. ja mächtig verguckt :sterne:. Am 6.7. wären ja erst grob 11 Monate um und nach 10 oder so schon wieder anzufangen, kann ich mir nur schwer vorstellen. Ich habe auch schon gehört, dass einige nochmal auf Voll gehen, aber erstens müsste ich das dann ja schon nach 10 Monaten und da sehe ich mich ja Berge von Minusstunden anhäufen, weil natürlich gar nicht so viele Stunden für mich da sind.

    Ich habe ehrlich gesagt auch wenig Skrupel, für uns da das beste raus zu holen. Wir kriegen doch auch seit Jahren einfach mehr oben drauf. Nur Kollegen will ich nicht mit irgendwas reinreiten!


    Es tut mir leid, ihr habt es sicher erklärt, aber mein Hirn ist matschig: Was wäre finanziell der Unterschied, das Elterngeld am 6.7. oder am 6.8.zu beenden, wenn ich jeweils danach TZ in EZ anmelden möchte?


    Warum wir gerne durch die Ferien bei mir einen Monat sparen würden: Mein Freund ist deutschlandweit im Gleisbau und will im Anschluss an mich in EZ, da er sonst immer 10 bis 12 Tage weg und dann nur 3 zu Hause ist, da zählt jeder Monat, den er bei uns sein kann und unbezahlt nur EZ können wir uns leider nicht erlauben.


    LG :)

  • Was wäre finanziell der Unterschied, das Elterngeld am 6.7. oder am 6.8.zu beenden, wenn ich jeweils danach TZ in EZ anmelden möchte?


    —-> dann bekäme eben entsprechend weniger Elterngeld, in diesem Fall dann elf Monate. Es gibt nur 12 Monate Anspruch für einen Elternteil maximal. 2 Monate muss der Partner absolvieren.


    …in der Situation wäre es wohl am „schlausten“ du nimmst 11 Monate Elternzeit, gehst die drei Monate 12/13/14 Vollzeit arbeiten (die Zeiten außerhalb der Ferien muss dein Partner dann natürlich voll ran, was in dem Alter aber problemlos ist) und gehst ab Monat 15 auf dein gewünschtes Deputat…


    Den einen Monat Elternzeit/ Elterngeld noch nach den „zwei Monaten“ „Ferien“ in Vollzeit zu nehmen und dann in das gewünschte Deputat ist theoretisch möglich, wird aber praktisch wohl nicht umgesetzt werden, da hier auch der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Daher wäre die obige Variante mit den drei Monaten in Vollzeit (hiervon 6 Wochen Ferien) wohl die, die gerade noch durchgehen könnte/ wird!


    Der Antrag wäre dann (ganz formal korrekt gesehen) also auf je 11 und 10 Monate Elternzeit mit drei Abschnitten:


    Monat 1-11 unter voller Freistellung von Dienst

    Monat 12-14 in Vollzeit zurückkehren (hier hätte der Partner drei Monate Elternzeit und Elterngeld)

    Monat 15-24 in gewünschten Deputat in Elternzeit bis maximal 75 Prozent dann möglich

    7 Wochen vor Ablauf der Monate 15-24 könntest du dann nochmal ein Jahr verlängern mit gewünschten Deputat, so hättest du alle drei möglichen dir obliegenden Anmeldeoptionen vollzogen.


    Auch wenn es hier anders beschrieben wird, in dem entsprechenden Erlass für Beamte und dem Merkblatt ist in neuster Fassung die Notwendigkeit 24 Monate vorher zu planen nicht mehr niedergeschrieben. Dementsprechend wirst du bei so langer Vorplanung und Einreichung die Nachricht bekommen, dass 11 Monate erstmal genehmigt sind und das du bitte 7 Wochen vor Rückkehr dein weiteres Vorgehen bekannt gibst und entsprechend neu Elternzeit einreichen kannst…


    Bei errechneten Termin am 04.08 also entspannt die Geburt abwarten und dann danach innerhalb einer Woche die entsprechende Elternzeit einreichen, wenn du dir unsicher bist.


    Ps an alle: obiges Vorgehen erzeugt natürlich mehr Aufwand für alle Beteiligten. Der Verwaltung wird es wohl schätzungsweise weniger ausmachen, die Schule müsste natürlich entsprechend umplanen jeweils kurz vor und kurz nach den Ferien und dürfte wenig „amused“ sein…aber das war eig nicht die Ausgangslage/ -frage der Threaderstellerin.

  • Rückfrage, weil ich da unsicher bin: zählt eine Erweiterung der Elternzeit nach dem 24. Monat nicht als 3. Abschnitt und muss nicht genehmigt werden? Oder geht das als Verlängerung des 2. Abschnitts durch?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Rückfrage, weil ich da unsicher bin: zählt eine Erweiterung der Elternzeit nach dem 24. Monat nicht als 3. Abschnitt und muss nicht genehmigt werden? Oder geht das als Verlängerung des 2. Abschnitts durch?

    Das ist und bleibt der 2. Abschnitt solange du keine Zeit ohne Elternzeit dazwischen hast.

  • 9

    Das ist nicht dein Problem und du kannst hier auch keine Minusstunden anhäufen.


    ->Naja, wenn ich auf Vollzeit gehe, aber es halt kurz vor den Ferien keine Stunden für mich gibt, dann kriege ich doch Minusstunden oder? Kriege an meiner Schule für alles, was geht, Minus.


    Vielen Dank für die tolle Aufschlüsslung! Also ich dachte dann an Ich 1 bis 11 und mein Partner dann natürlich einen mehr, also 12 bis 14. Vielleicht lassen wir auch einen Monat überschneiden, denn sonst hätte mein Partner, Kita mit einem Jahr vorausgesetzt, ja erst Elternzeit, wenn das Kind schon in die Kita geht und den halben Tag nicht da ist.

    :)

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