Guten Tag,
voraussichtlich ist der Geburtstermin unseres ersten Kindes der 4.8.22 und nun mache ich mir natürlich Gedanken um die Elternzeit. Es wäre toll, wenn mir dabei vielleicht jemand weiterhelfen könnte :).
Ich habe schon gelesen, dass es sinnvoll sein kann, direkt 2 Jahre anzumelden und dann ab Sommer 23 mich selbst zu vertreten, also TZ in EZ zu arbeiten.
1. Ich darf dann unterhälftig arbeiten, aber ich darf doch auch bis 75% dann zum Beispiel zum 2.HJ, oder?
2. Die Sommerferien beginnen am 16.7.23. Kann/ sollte ich meine EZ und/oder Elterngeld dann enden lassen? Wie würde ich dann in den Ferien bezahlt werden?Das hätte vielleicht den Vorteil, dass mein Partner einen Monat mehr nehmen könnte, denn ich habe dann ja ohnehin Ferien. Ich habe auch gelesen, dass wohl einige die Elternzeit vor den Ferien beenden und danach wieder starten, um dann EZ in TZ zu machen?
3. Eventuell ist ein zweites Kind geplant. Ich kann da über den Lohnrechner berechnen, wie viel ich bei wieviel Stunden verdiene. Offenbar erreicht man bei 27xx Euro den Höchstsatz des EG von 1800 Euro. Kann ich also meine Stunden +Zulage + 1/2 Kind rechnen (Verheiratet sind wir nicht) und wenn ich dann die 27xx erreiche, habe ich Anspruch auf das volle EG? Oder mache ich mir das zu einfach?
Ich wäre über Tipps sehr dankbar :). LG