Wende Dich an den übergeordneten Personalrat Deiner Schulform. Und zwar sowohl vom abgebenden als auch vom aufnehmenden Bundesland. Das Gleiche gilt für die Personalstellen beider Bundesländer. Ich denke, dass nur diese Stellen Dir einen gangbaren Weg aufzeigen können, wenn es denn einen gibt.
Wer kennt sich mit Bundeslandwechsel aus?
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Wende Dich an den übergeordneten Personalrat Deiner Schulform. Und zwar sowohl vom abgebenden als auch vom aufnehmenden Bundesland. Das Gleiche gilt für die Personalstellen beider Bundesländer. Ich denke, dass nur diese Stellen Dir einen gangbaren Weg aufzeigen können, wenn es denn einen gibt.
Och, einen wie auch immer gearteten Weg wird es schon geben, so lange das Ref noch nicht endgültig nicht bestanden wurde für die Zielschulart. Das Preisschild ist es, welches interessant sein dürfte. Ich gehe davon aus, dass es bei dieser unscharfen Anfrage letztlich darum geht, genau dieses Preisschild so klein wie möglich zu halten und- wie in der Vergangenheit bei analogen Threads- die Mutmaßung ist, dass es einen Geheimweg geben müsste zum "straffreien" Wechsel, den die Gewerkschaft bei ihrer Beratung böswillig nicht verraten hätte oder aus schierer Inkompetenz nicht kenne.
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oder aus schierer Inkompetenz nicht kenne
Das soll allerdings gelegentlich vorkommen.
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Das soll allerdings gelegentlich vorkommen.
Gelegentlich sicherlich. In der Häufung bei exakt dem immer gleichen Thema, welches realistisch- wenn das nicht sowieso immer der- oder dieselbe wäre, der oder die in immer derselben Weise anfragt- aus verschiedenen BL kommen müsste, wäre das dann aber doch erstaunlich.
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chemikus: Personalrat ist doch für Vorbereitungsdienstbewerber gar nicht zuständig?
Wie gesagt, in den Lehrerausbildungsgesetzen der Länder sind die Einstellungsvoraussetzungen für Reffis rechtsverbindlich geregelt - einige nehmen grundsätzlich keine Refis auf, die in demselben Lehramt schon ein Ref angefangen haben (außer engdefinierten/ausgelegten Härtefälle), andere machen das z.B. von der Dauer des bereits absolvierten Vorbereitungsdienstes abhängig (in das Prüfungsverfahren sollte man natürlich nicht eingetreten sein)
Öffentlich zugängliche Rechtsgrundlagen lesen, dann ggfs. gleich bewerben (oder halt Einstellungsbehörde am besten telefonisch um Einschätzung bitten, vor allem, wenn da Einzelfallprüfungen erwähnt werden)
Womit man immer rechnen muss, ist, dass die Personalakte des ehemaligen Bundeslandes angefordert wird (wäre z.B. äußerst schlecht, wenn man einer Entlassung zuvorgekommen wäre, weil man ein Kinder geschlagen hätte - persönliche Gründe oder auch Ausbildungsdefizite oder so sicherlich besser).
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Welche Lehrkraft schlägt denn ein Kind?? So etwas habe ich über eine Lehrkraft noch nie gehört.
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Gäääähn
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Welche Lehrkraft schlägt denn ein Kind?? So etwas habe ich über eine Lehrkraft noch nie gehört.
Aha.
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PN
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Flo25 : Du musst mir keine Privatnachricht schreiben, dass du mich blockierst. Du kannst es einfach tun, ok?
Herrlich. Also, ich lache natürlich nicht dich aus, nur über die Absurdität des Ganzen.
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