Hallo,
wer kennt sich mit Bundeslandwechsel während des Vorbereitungsdienstes aus?
Vielleicht habt ihr selbst einen gehabt oder ihr kennt jemanden, der einen Bundeslandwechsel gehabt hat?
Danke!
Hallo,
wer kennt sich mit Bundeslandwechsel während des Vorbereitungsdienstes aus?
Vielleicht habt ihr selbst einen gehabt oder ihr kennt jemanden, der einen Bundeslandwechsel gehabt hat?
Danke!
Nein, da kenne ich niemanden, schätze aber, dass könnte ziemlich schwierig werden, weil sich die Vorbereitungsdienste z. B. von der Länge des Refs, der Anzahl der Unterrichtsbesuche und des allgemeinen Ablaufs des Refs in den einzelnen Bundesländern teilweise stark unterscheiden.
Um welches Lehramt geht es denn? Von wo nach wo möchtest du wechseln? Und wie weit bist du schon in deinem Referendariat?
ja, dass es schwierig werden könnte, ist klar, aber vll. weiß ja doch jemand jemanden...
Mag sein, hilfreich wäre es aber, wenn du meine obigen Fragen beantworten würdest, denke ich. Denn ich kann mir vorstellen, dass bspw. im Grundschulbereich - der sich in den meisten Bundesländern ähneln dürfte (außer dort, wo die Grundschule bis zur 6. Klasse geht) - ein Wechsel einfacher sein könnte als an den weiterführenden Schulen.
ich kann mir vorstellen, dass bspw. im Grundschulbereich - der sich in den meisten Bundesländern ähneln dürfte [...] - ein Wechsel einfacher sein könnte als an den weiterführenden Schulen.
Ich kann auch nicht mit Erfahrungen weiterhelfen, aber das würde ich bezweifeln. Der Grundschulbereich als Schulform/-stufe mag sich ähneln, das Studium und Referendariat sind jedoch auch hier sehr unterschiedlich. Bzgl. möglicher Fächerkombinationen etc. z. B. deutlich unterschiedlicher als in der Sek. I/II.
ich glaube, der Grundschubereich ist der schwierigste (die Fächerkombis sind recht unterschiedlich: 3 oder 4 Fächer, Mathe/Deutsch Pflicht oder eben nicht, usw..)
Ich "kenne" Fälle des "Wechsels" im Gym-Bereich.
Es sind aber keine Wechsel, sondern rechtzeitige Abbrüche (vor dem 9. Monat des 18.-monatigen Refs) und Neubeginn in NRW. In NDS kursierte bei uns die Information, dass NRW die Chance sei, wenn jemand von uns rechtzeitig abbricht (also noch vor dem Beginn der Prüfungsphase.
Ein richtiger Wechsel dürfte unmöglich sein.
ich glaube, der Grundschubereich ist der schwierigste (die Fächerkombis sind recht unterschiedlich: 3 oder 4 Fächer, Mathe/Deutsch Pflicht oder eben nicht, usw..)
Sopäd. ist auch sehr unterschiedlich. Schon im Studium (Anzahl und Auswahl der Fächer und Förderschwerpunkte), dann im Ref.: Ausbildung in einem oder zwei Förderschwerpunkten, nur in den Förderschwerpunkten oder auch Fächern, an Förderschulen und/oder inklusiv, auch in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern etc.
das stimmt. SoPäd vergesse ich oft, mein Fehler.
Bei Grundschullehramt weiß ich, dass es sogar beim Wechsel nach dem Ref zu vielen Problemen führt.
Bei SoPäd dürfte es oft aufgrund des Mangels zumindest _einfacher_ sein, oder? (ich war in Förderbedarfen unterwegs, die nicht bundesweit ausgebildet werden, da wird es wohl egal sein, ob man 2 oder 1 Förderschwerpunkt hat, oder? (gut, es würde mich am Ende doch nicht mehr wundern) ) (also wie gesagt: nach dem Ref)
Ich kann auch nicht mit Erfahrungen weiterhelfen, aber das würde ich bezweifeln. Der Grundschulbereich als Schulform/-stufe mag sich ähneln, das Studium und Referendariat sind jedoch auch hier sehr unterschiedlich. Bzgl. möglicher Fächerkombinationen etc. z. B. deutlich unterschiedlicher als in der Sek. I/II.
ich glaube, der Grundschubereich ist der schwierigste (die Fächerkombis sind recht unterschiedlich: 3 oder 4 Fächer, Mathe/Deutsch Pflicht oder eben nicht, usw..)
Alles klar, das wusste ich nicht. Dann ziehe ich meine obige Aussage zurück!
ich glaube, der Grundschubereich ist der schwierigste (die Fächerkombis sind recht unterschiedlich: 3 oder 4 Fächer, Mathe/Deutsch Pflicht oder eben nicht, usw..)
Ich "kenne" Fälle des "Wechsels" im Gym-Bereich.
Es sind aber keine Wechsel, sondern rechtzeitige Abbrüche (vor dem 9. Monat des 18.-monatigen Refs) und Neubeginn in NRW. In NDS kursierte bei uns die Information, dass NRW die Chance sei, wenn jemand von uns rechtzeitig abbricht (also noch vor dem Beginn der Prüfungsphase.
Ein richtiger Wechsel dürfte unmöglich sein.
Ja, ich würde auch davon ausgehen, dass ein straffreier Abbruch (also ohne als misslungener Erstversuch zu zählen) und Neubeginn in einem Bundesland generell (in BW auf jeden Fall) nur möglich ist, wenn man noch nicht in die Prüfungsphase eingetreten ist und zweitens es eben immer nur einen Neubeginn geben wird, man also seinen Fortschritt im Ref niemals mitnehmen kann, weil es eben eines landesspezifische Ausbildungsphase ist. Sondergründe die eine anderslautende Einzelfallregeluing erlauben könnten wie eigene, schwere Erkrankung mal ausgenommen. Ich möchte aber auch nicht ausschließen, dass es ähnlich wie in den Schulen auch für die Anwärter:innen möglich ist, pandemiebedingte Sonderregelungen zu erlangen, wenn sie große Härten in ihrer Ausbildung und Unzumutbarkeiten durch die Pandemie nachweisen könnten. Das wäre dann aber eine Frage für die Gewerkschaft des eigenen Herzens.
Alles anzeigenHallo,
wer kennt sich mit Bundeslandwechsel während des Vorbereitungsdienstes aus?
Vielleicht habt ihr selbst einen gehabt oder ihr kennt jemanden, der einen Bundeslandwechsel gehabt hat?
Danke!
ja, dass es schwierig werden könnte, ist klar, aber vll. weiß ja doch jemand jemanden...
Wenn du noch nicht einmal bereits bist zu verraten, um welche Bundesländer es geht, kannst du zu Fragen, die spezifisches Landesrecht betreffen ganz grundlegend keine sinnvollen Antworten erwarten. Wenn überhaupt kann dir in so einem Fall deine Gewerkschaft mit Rat und Tat zur Seite stehen. Also: Gewerkschaft im abgebenden Bundesland UND im aufgebenden Bundesland kontaktieren und nachfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welchen Folgen (wird das als erste Fehlversuch gewertet ja oder nein?) ein solcher Wechsel möglich sein könnte. Geh realistisch erst einmal davon aus, dass es für dich bedeuten würde komplett neu mit dem Ref zu beginnen, du bereits vorhandenen Fehlversuche (so es diese gibt) "mitnehmen" würdest und du höchstwahrscheinlich nicht straffrei neu anfangen dürftest, wenn du bereits in die Prüfungsphase eingetreten sein solltest. Wenn es dann doch anders ist kannst du dich freuen und bist ansonsten nicht allzu enttäuscht, wenn es doch genau so kommt. Sollte es schwerwiegende persönliche Gründe jenseits eines bereits erfolgten ersten Nichtbestehens geben für einen Wechsel, könntest du ebenfalls mit deiner Gewerkschaft klären ob und in welcher Weise diese relevant sein könnten.
Nachdem du mit deiner Gewerkschaft ein persönliches, vertrauliches Gespräch führst, wird es dir dort vielleicht möglich sein erforderliche Detais preiszugeben, damit dir sinnvoll geholfen werden kann. In jedem Fall ist das keine Frage, auf die du im Forum eine abschließende Antwort erhalten wirst können, dazu sind nicht nur die Details zu wichtig, sondern es geht im Zweifelsfall auch um Einzelfallfragen, die sich forumsöffentlich nicht rechtssicher klären lassen.
ich würde auch davon ausgehen, dass ein straffreier Abbruch (also ohne als misslungener Erstversuch zu zählen) und Neubeginn in einem Bundesland generell (in BW auf jeden Fall) nur möglich ist, wenn man noch nicht in die Prüfungsphase eingetreten ist
Würde ich auch davon ausgehen. Allerdings ist ja in BW - zumindest bei Sopäd., aber ich denke, bei den anderen Lehrämtern auch? - die Prüfung in Schul- und Beamtenrecht relativ früh im zweiten Ausbildungshalbjahr. Die zählt zwar nicht viel, ist aber Teil des zweiten Staatsexamens - insofern dürfte der Zeitraum für einen "staffreien" Abbruch in BW relativ kurz sein?
Würde ich auch davon ausgehen. Allerdings ist ja in BW - zumindest bei Sopäd., aber ich denke, bei den anderen Lehrämtern auch? - die Prüfung in Schul- und Beamtenrecht relativ früh im zweiten Ausbildungshalbjahr. Die zählt zwar nicht viel, ist aber Teil des zweiten Staatsexamens - insofern dürfte der Zeitraum für einen "staffreien" Abbruch in BW relativ kurz sein?
Ja, das geht exakt im ersten Halbjahr (bei Verlängerung natürlich auch im zweiten Anlauf des ersten Halbjahres), sobald man die Schulrechtsprüfung abgelegt hat ist dieses endgültig Zeitfenster geschlossen., weil die Prüfungsphase begonnen hat. Nachdem die Schulrechtsprüfung grundlegend schon im September stattfinden kann vor Beginn des neuen Schuljahres, beginnt die Prüfungsphase entsprechend mit dem möglichen Prüfungszeitraum für die Schulrechtsprüfung, bei schwerwiegenden persönlichen Gründen (z.B. schwere Erkrankung) wird man aber wohl, solange die Schulrechtsprüfung noch nicht abgelegt wurde, Möglichkeiten finden, damit das noch nicht als Fehlversuch gewertet würde.
vielen Dank für eure Antworten :).
Wie gesagt, vll. weß doch jemand jemanden bez. Bundeslandwechsel.
Bei der GEW etc. habe ich mich selbstverständlich schon informiert.
Ein direkter Austausch mit einem "Betroffenen" wäre bestimmt hilfreich :).
Die bundeslandspezifischen Bestimmungen stehen natürlich in den jeweils länderspezifischen Einstellungsverordnungen für Refis (die auf jeder Homepage von Ländereinstellungsbehördern verlinkt ist).
Erstmal einschlägige Bestimmungen/Gesetze lesen...(spart viele nachfragen bei Gewerkschaften usw. - bei Unklarheiten am besten Einstellungsbehörde anrufen, die trifft die relevanten Entscheidungen)
Ich wollte jemanden finden, der das schon hinter sich hat, direkter Austausch
Ich wollte jemanden finden, der das schon hinter sich hat, direkter Austausch
Ja, solche unspezifischen "ich wollte jemanden finden, der das schon hinter sich hat"-Anfragen hatten wir zu diesem Thema in den letzten Monaten wiederholt. Es endete jedes Mal an dem Punkt, an dem deutlich wurde, dass der oder die TE- hier also du- null Details, nicht einmal die betroffenen Bundesländer nennen wollte, aber meinte, dass sich darüber dennoch Menschen öffnen und anvertrauen könnten. So funktioniert das in so einem Forum aber eher selten. Falls du also tatsächlich nicht identisch wärst mit der Person, die die bisherigen Threads zu dem Thema erstellt hat, nutz doch einfach die Forensuche, um zu schauen, was in der Vergangenheit an Minimalinformation zu dem Thema vor dem Hintergrund wenigstens dürftigster Informationen zu Bundesländern zusammengekommen ist.
Ich halte die Art deiner Anfrage für wenig vertrauenerweckend und unseriös. Wer Vertrauen von anderen möchte, muss auch selbst etwas preisgeben. Wer nur mauert, darf nicht damit rechnen Vertrauen geschenkt zu bekommen.
Ansonsten der Hinweis, wie auch schon in der Vergangenheit (vermutlich ebenfalls an dich): Was deine Gewerkschaft dir gesagt hat gilt mutmaßlich. Wenn dir das nicht gefällt, lies dich selbst in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen ein, nimm dir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und lass dich noch einmal von dem zu Präzedenzfällen beraten oder lerne schlichtweg in einem Forum ein paar Informationen zu teilen, die deine Anfrage seriöser und vertrauenerweckender machen, indem du beispielsweise deinen Wissenstand zu einem Wechsel zwischen den Ländern X und Y kurz darstellst wie deine Gewerkschaft dir diesen geschildert hat, offenbarst, an welchem Scheidepunkt sich dir Fragen stellen, wie das in konkreten Fällen gelöst oder interpretiert wurde und ob zu dieser spezifischen Frage, die auch für dich relevant wäre, jemand bereits persönliche Erfahrungen gemacht habe. Ich bin mir sicher, mit dieser Vorgehensweise erhöhst du die Wahrscheinlichkeit eine hilfreiche Antwort zu bekommen ganz enorm. Andernfalls endet der Thread halt in derselben Sackgasse, wie die früheren Threads- mutmaßlich deine früheren Threads- zu diesem Thema.
sie werden im Promill-Bereich sein.
und einige davon haben aus Gründen abgebrochen, die oh Wunder, im neuen Bundesland auch zu Problemen führten (ich "kenne" so und so. auch in unterschiedlichen Richtungen Haha, die Naiven, die dachten, es wird schöner, wenn sie aufs Land wechseln :-D)
Alles anzeigenHallo,
wer kennt sich mit Bundeslandwechsel während des Vorbereitungsdienstes aus?
Vielleicht habt ihr selbst einen gehabt oder ihr kennt jemanden, der einen Bundeslandwechsel gehabt hat?
Danke!
1. Weiß ich nicht.
2. Nein und nein.
Bitte.
Danke für den Tipp mit Forensuche.
Ich kenne keine anderen TE, weiß nicht was du meinst.
Danke für den Tipp mit Forensuche.
Ich kenne keine anderen TE, weiß nicht was du meinst.
Natürlich nicht. Aber wie in der Vergangenheit auch, kommen auf den Hinweis zur Dürftigkeit der bislang gegebenen Informationen null Informationen, die Vertrauen erwecken können. Nachtigall, ick hör dir trapsen...
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