An dem, was Der Germanist schreibt, wird deutlich, wie weit wir den Schülerinnen das Gesäß hinterhertragen sollen. Wie gesagt, Studierfähigkeit vermittelt man so nicht, allerhöchstens die Fähigkeit, Verantwortung abzugeben und sich zu beschweren.
Q2: 2 Klausurersatzleistungen?? Rechtliche FOlgen??
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An dem, was Der Germanist schreibt, wird deutlich, wie weit wir den Schülerinnen das Gesäß hinterhertragen sollen. Wie gesagt, Studierfähigkeit vermittelt man so nicht, allerhöchstens die Fähigkeit, Verantwortung abzugeben und sich zu beschweren.
Auch wenn du das noch so oft wiederholst, wird es in dieser Pauschalisierung nicht richtiger. Es geht um einen Schüler, der ganz frisch in der EF war und der halt mal seine Fachwahl durcheinander gebracht hatte. Das kann passieren und ist i.d.R. nicht weiter wild. Der Fehler hätte spätestens bei der Durchsicht der Kursliste auffallen müssen und ja, die Lehrkraft hat hier Mist gebaut. Das hat nichts mit "fehlende Studierfähigkeit", "das Gesäß hinterhertragen" oder ähnlichem zu tun.
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der halt mal seine Fachwahl durcheinander gebracht hatte.
So war das? Oder hat sie nicht mitgeschrieben?
Sie muss aber keine Folgen dessen tragen. Statt dessen dürfen ihr die Lehrerinnen ein Extra-Tofu braten.
Du bestätigst in deinen Ausführungen das Verschieben der Verantwortung.
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Bei der Bewertung eines solchen Falls im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens wird an die Schule und deren korrektes Arbeiten ein höherer Maßstab angelegt als bei SchülerInnen. Das ist auch gut so. Studierfähigkeit und Selbstständigkeit stehen in der Tat als langfristige Lernziele am Ende der gymnasialen Oberstufe. Dieser Maßstab wiegt dann aber bei der Lehrkraft und der Oberstufenleitung gleichsam schwerer als bei dem/der SchülerIn. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass die BR in diesem Fall einem Widerspruch stattgeben würde.
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Da ist man zwei Tage mal nicht im Forum und verpasst doch einiges...
Der Schüler war tatsächlich wohl nicht krank oder beurlaubt, wie O. Meier richtig schreibt.
Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?
Oder hat er unentschuldigt (da nicht krank und nicht beurlaubt) gefehlt?
LG DFU
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Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?
Oder hat er unentschuldigt (da nicht krank und nicht beurlaubt) gefehlt?
LG DFU
An einer früheren Schule gab es einmal den Fall, dass ein Fachlehrer und auch der Schüler selbst vergessen haben, dass der Knabe eine Schriftlichkeit in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach abdecken muss (bzw. der Fachlehrer hat seine Kursliste nicht richtig gelesen). Es kam raus, weil am Halbjahresende damals noch nicht Notendateien abgegeben wurden, sondern Kopien der Kurslisten mit allen Einzelnoten.
Das ist der Ausgangsfall.
Die Schule trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung - das Fehlen in der Klausur geht somit nicht exklusiv auf die Kappe des/der SchülerIn.
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Der Fehler ist mir unterlaufen (und ich bin ziemlich sicher nicht an der Schule vom Germanist (oder er würde die Geschichte sehr aufschmücken bzw. es wäre hinter meinem Rücken sehr viel passiert :-D), ich glaube, es passiert durchaus öfters an einigen Schulen, wo die Kids halt nicht besonders selbstständig sind (Erziehung und Hintergrund).
Ich habe in meinem Fall sehr wohl die Listen kontrolliert (und im Kursbuch vermerkt), dann gab es üblicherweise sehr viele Wechsel und eine neue Kursliste (wieder ein NRW-Nachteil: da die SuS noch nie Klassenarbeiten oder klausurähnliche Formate in der Sek1 geschrieben haben, gehen sie auch oft von der Beliebtheit der Lehrkraft aus, vom letzten unterrichteten Thema bei der Fächerwahl oder einfach nur von der letzten (mündlichen) Note. Nach 3 Wochen in der EF ist es trotz sanftem Einstieg doch ernüchternd, dass es nicht ausreichend könnte, eine Karikatur zu beschreiben, sondern auch schriftlich mit Sachwissen zu interpretieren. Und schwups ist man die Hälfte des Kurses los oder hat 10 neue SuS, weil das Parallelfach ebenfalls einige verschreckt hat).
Auch die neue Kursliste wurde kontrolliert.
Bei einer Klausur erschien ein Schüler nicht, meinte aber zu mir, (im Vorfeld) er hätte eben gewechselt. Das heißt, sein Nicht-Erscheinen war nicht der Rede wert.
und da lag mein Fehler: ich habe darauf vertraut (niemals Schüler*innen vertrauen, noch weniger den EF-Babys), dass es stimmt, auch wenn ich (unter Zeugen) mehrmals nachgefragt habe. Der Schüler sagte (unter Zeugen), dass er im anderen Fach schrieb.
Nun ist es so (für Nicht NRW.Gym-Leuten): in der NRW gibt es im Plan 2 Klausurterminschienen, weil die Kernfächer 2 Klausuren schreiben (das heißt, der Deutschkurs parallel schreibt zwei Klausuren). Ich in meinem Nebenfach schreibe nur eine Klausur. Jede Lehrkraft sucht sich aus, ob sie am ersten oder zweiten Termin schreibt. Ich habe am ersten Termin geschrieben (oder umgekehrt, ich weiß es nicht mehr). Das Parallelfach hat sich den zweiten Termin ausgesucht. und der Schüler hat in seinem Kopf zwischen den zwei Terminen "zurückgewechsel" (Ach nee, Erdkunde ist mir doch zu doof, ich bleibe mündlich), ohne zu merken, dass er keinen Puffer in seiner Schriftlichkeit hat.Wie auch immer_ das fiel irgendwie noch ein paar Wochen vor den Noten auf, es gab ein sehr ernstes Gespräch im Oberstufenraum (dem Schüler gegenüber), er musste sich zwei Oberstufenkoordinator*innen und mir gegenüber aus seiner verstrickten Argumentation verteidigen, nach 5 Minuten hat er erstmal aufgehört, den Coolen zu machen und gemerkt, dass es ernst wird, und er hat zumindest eine gute Lektion bekommen. Mir gegenüber gab den Rat, lieber ein 4. Mal eine Korrekturliste einzuholen. Beim Kollegen vom Parallelkurs ist aber umgekehrt ein ähnlicher Fehler passiert, also irgendwie kriege ich es nicht ganz zusammen, aber der Schüler hatte soviel gewechselt (auch ein Problem), dass es tatsächlich nicht mehr nachvollziehbar war, wo der Erstfehler passiert ist).
Ende vom Lied, er hat am Zentralnachschreibetermin eine Klausur neu schreiben müssen. Es war für eine Handvoll Schüler*innen die dritte Klausur (es spricht also dafür, dass ich doch den zweiten Termin hatte). Tja, auch ich habe meine Lektion gelernt
Der Schüler hat dann das Fach abgewählt und am Ende des Schuljahres die Schule verlassen, Richtung eine Schule, die die Schüler*innen "engmaschiger" und für ganz viel Geld betreut. -
Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?
Der Fall ist bestimmt zehn Jahre her. Ich vermute es war so: Die Lehrkraft hat diejenigen SchülerInnen, die für die Klausur angetreten sind, beaufsichtigt. Den übrigen hat er für diese Zeit irgendeinen anderen Auftrag gegeben, den sie ohne seine Aufsicht erledigen mussten. Wenn nur wenige Schüler in einem Fach Klausur schreiben, wird in der Regel eine andere Lehrkraft als Aufsicht eingesetzt und der die Klausur stellende Kollege kann mit dem Rest Unterricht machen.
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ich bin ziemlich sicher nicht an der Schule vom Germanist (oder er würde die Geschichte sehr aufschmücken bzw. es wäre hinter meinem Rücken sehr viel passiert :-D)
Nein, wir sind offensichtlich nicht an der gleichen Schule gewesen. Wir haben auch nie so viele Wechsel zugelassen (im Grunde nach der Beratung im vorangegangenen Schuljahr keine mehr; abgesehen von der rechtlich möglichen Umwahl der Leistungskurse zu Beginn von Q1, wenn dies gut begründet werden konnte).
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wieder ein NRW-Nachteil: da die SuS noch nie Klassenarbeiten oder klausurähnliche Formate in der Sek1 geschrieben haben
Für den nicht-NRWler: Du sprichst aber jetzt schon von nicht-"Hauptfächern" wie Geschichte, Erdkunde und ähnlichen, oder?
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Für den nicht-NRWler: Du sprichst aber jetzt schon von nicht-"Hauptfächern" wie Geschichte, Erdkunde und ähnlichen, oder?
jup, stimmt, ich hatte es verkürzt geschrieben.
So krass ist es natürlich nicht -
OK, danke für die Klarstellung. Dann ist das ja aber nichts NRW-spezifisches. Nicht mal in Bayern gibt es in der Sek1 Klausuren in Nebenfächern.
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OK, danke für die Klarstellung. Dann ist das ja aber nichts NRW-spezifisches. Nicht mal in Bayern gibt es in der Sek1 Klausuren in Nebenfächern.
Hm, zumindest in NDS werden meines Wissens auch in der Sek I in allen Fächern Klassenarbeiten geschrieben.
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ja, mindestens NDS und BaWü (und ich bin fast sicher RLP auch) haben welche in der Sek1
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Die Schule trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung - das Fehlen in der Klausur geht somit nicht exklusiv auf die Kappe des/der SchülerIn.
Das wollte ich auch nicht behaupten. Ich war allerdings bis zum letzten Post der ersten Seite nicht auf die Idee gekommen, dass der Schüler zwar da war, aber der Kollege ihm keine Klausur gegeben hat. Normalerweise informiere ich mich ja vorher, wie viele Klausuren ich kopieren muss.
Allerdings ist Chilipaprikas lange Beschreibung mehr als plausibel. Bei so viel Hin- und Hergewechsel ist es für die Lehrer ja wirklich sehr schwer die Übersicht zu behalten. Trotzdem sehe ich da dann auch den Lehrer in der Pflicht.
In BW muss man in den Nebenfächern in der Sek 1 übrigens keine Klassenarbeiten schreiben. Die Regelung für Kernfächer lautet „mindestens vier schriftliche Arbeiten“ und in nicht maßgeblichen Fächern „höchstens vier schriftliche Arbeiten“.
Ich kenne es aber auch so, dass in zweistündigen Nebenfächern 2 - 3 Arbeiten geschrieben werden, die bei mir meist auch einen geringeren Umfang haben als beispielsweise eine Mathearbeit. Einstündige Fächer schreiben oft auch nur eine Arbeit. An meiner Schule ist es jedenfalls üblich, dass auch in Nebenfächern schriftlich geprüft wird, und die Fachschaften (= alle Lehrer, die das Fach unterrichten dürfen) haben oft Empfehlungen für die Gewichtung schriftlicher : sonstiger Leistungen.
LG DFU
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Dann ist das ja aber nichts NRW-spezifisches. Nicht mal in Bayern gibt es in der Sek1 Klausuren in Nebenfächern.
Sowas gilt aber nur, wenn der rechtlich undifferenzierte Begriff "Nebenfächer" für all die Fächer verwendet wird, in denen nicht standardmäßig Klausuren geschrieben werden. Gilt z.B. Spanisch im WPII als Hauptfach oder als Nebenfach?
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Insgesamt muss ich - wenn ich Deine Geschichte lese, chilli - meinem Oberstufenkoordinator dankbar sein, dass er immer so streng mit uns ist und alles festlegt:
Wir schreiben die Hauptfächer übrigens nicht parallel, sondern in den Schienen und die 1-Klausur-pro-Halbjahrfächer müssen sich fachschaftsintern bis spätestens zum Ende des Vorschuljahres darauf einigen, welchen Termin sie nehmen. Kurswechsel werden sehr schwer gemacht und kommen so gut wie überhaupt nicht vor - falls da jemand in meinem Kurs auftauchen würde, dann würde ich mich immer nochmal rückversichern. Ausserdem müssen wir alle auf der Kursliste schriftlich gegenzeichnen, dass wir die Angaben mit den SuS abgeglichen haben.
Wir hatten den Fall "Klausur verpeilt" auch immer mal wieder (allerdings nicht erst zu den Zeugnissen herausgefunden), bevor eingeführt wurde, dass bei uns sowohl SchülerInnen als auch KollegInnen das Verpassen einer Klausur melden müssen, damit der Fall untersucht und ggf. eine Nachschreibmöglichkeit organisiert werden kann. Anders ist es zu Beginn der EF: da ja da die Noten noch nicht so zählen, ist es - wenn es nachweislich ein Versäumnis der Schülerin war (jeder bekommt auch nen eigenen LUPO-Bogen zur Unterschrift und die Klausurtermine sind weit im Vorraus bekannt) - sinnvoll, ein Exempel zu statuieren und die 6 zu geben. Das spricht sich dann rum und wir haben die nächsten Jahre keine Probleme mehr mit "versemmelten" Terminen.
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m.E. sind Wahlpflichtkurse bei der Versetzungsentscheidung der Fächergruppe 2 zuzuordnen. Insofern gibt es natürlich mit dem Wahlpflichtbereich Nebenfächer in denen Klassenarbeiten geschrieben werden.
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Also. In NRW passt mal wieder der Arsch nicht zum Eimer. Auf der einen Seite räumt man den Schülerinnen mit der Klausurwahl (eh schon eine komische Idee) zusätzliche Möglichkeiten ein. Auf der anderen Seite verlangt man aber nicht, dass sie der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden. Sie dürfen wählen, müssen sich aber nicht merken, was sie gewählt haben. Die Lehrerin muss sie erinnern.
Im von chilipaprika beschriebenen Fall hätte man das wohl mehrmals täglich machen müssen. Und überhaupt, da versucht eine Schülerin, sich durch „Wechseln“ um eine Klausur zu drücken. Das führt nicht etwa zu einer Ordnungsmaßnahme, sondern zu einem Extra-Tofu.
Mag ja sein, dass das der politische Wille ist und das auch so in Gesetze und Vorschriften gegossen ist. Erschreckt bin ich von der Selbstverständlichkeit, als die sich diese Absurdität in den Köpfen einiger manifestiert. Die Rechtslage zwingt uns dazu, uns verarschen zu lassen.
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Insgesamt muss ich - wenn ich Deine Geschichte lese, chilli - meinem Oberstufenkoordinator dankbar sein, dass er immer so streng mit uns ist und alles festlegt:
Wir schreiben die Hauptfächer übrigens nicht parallel, sondern in den Schienen und die 1-Klausur-pro-Halbjahrfächer müssen sich fachschaftsintern bis spätestens zum Ende des Vorschuljahres darauf einigen, welchen Termin sie nehmen. Kurswechsel werden sehr schwer gemacht und kommen so gut wie überhaupt nicht vor - falls da jemand in meinem Kurs auftauchen würde, dann würde ich mich immer nochmal rückversichern. Ausserdem müssen wir alle auf der Kursliste schriftlich gegenzeichnen, dass wir die Angaben mit den SuS abgeglichen haben.
Das gilt ebenfalls alles bei uns.
Ich habe mich sicher unglücklich ausgedrückt.
Mein SoWi-Kurs ist in der Schiene mit Deutsch, Spanisch, Bio. Im Deutschkurs schreiben alle immer, ebenfalls in Spanisch. In Bio und SoWi können wir uns den 1. oder 2. Termin suchen (je nach Fachschaft in Absprache oder nicht, spielt ja keine Rolle).
Der Schüler hat damals nicht den Kurs gewechselt, sondern er belegte SoWi und Erdkunde und hat halt Mist gebaut und hat nicht aufgepasst, dass er eben NICHT die Schriftlichkeit in der Mitte des Halbjahres wechseln kann. In der ganzen Geschichte war der Schüler eindeutig schuld. Entweder schuselig oder hinterlistig, ist egal. Am Ende wurde beschlossen, dass ich trotzdem nachschreibe, weil ich zwar (vor Zeugen) gesagt hatte "du stehst bei mir schriftlich, bist du sicher, dass du in Erdkunde schreibst, klär das", aber eben nicht selbst zum Oberstufenbüro gegangen bin, um das nachzuprüfen, was er mir gesagt hat.
Also im Prinzip eine Teilschuld (sehe ich ein und wie gesagt, Lektion gelernt).
Aber dieser Spagat zwischen Hochschulreife und groß, aber doch noch Babies, denen man den Hintern rettet, wenn sie die Regeln, die sie zu Beginn des Jahres unterschrieben haben, nicht einhalten.
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