Naja, ich genieße es nicht.
Q2: 2 Klausurersatzleistungen?? Rechtliche FOlgen??
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Ach komm. Lies dir die OP Posts mal mit kühlem Kopf durch, das ist doch Verarsche. Alleine schon der Verweis am Ende auf ‚bitte keine Moralisierungen‘ und die überzogene Art der Antworten zeigt doch genau, was hier das eigentliche Ziel war.
Und ja, dass bei sowas gleich die Gelegenheit ergriffen wird die Moralkeule bei einer Person zu schwingen, die das nicht interessiert, um sich als Moralinstanz zu inszenieren - was ist das bitte anderes als amüsant?
Man muss auch mal über sich selbst lachen können, nimm’s nicht so ernst.
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Ich kenne tatsächlich Kollegen aus meiner alten Schule, die genau SO geredet und zum Teil gehandelt haben. In diesem Fall hier ist es in der Tat irgendwo amüsant oder drollig, da die weiteren Einlassungen des TE gewissermaßen vorherseh- bzw. -sagbar waren.
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Die grundsätzlich aufgeworfene Frage finde ich aus schulrechtlicher Perspektive aber durchaus interessant. Vielleicht können wir diese ja losgelöst vom TE noch etwas diskutieren. Im Kern geht es ja um 2 Ebenen:
1) Ist es für die Abizulassung der Schülerinnen und Schüler entscheidend, ob die Lehrkraft Klausuren hat schreiben lassen?
2) Was droht der Lehrkraft als Konsequenz dieser Dienstpflichtverletzung?
Ich habe - zumindest zu erstem Punkt - keine Präzedenzfälle gefunden. Vermutlich, weil allein die Vorstellung so absurd ist, dass das noch niemand umgesetzt hat. Ich nutze im Folgenden erst einmal die nds. Verordnungen. Vermutlich könnte man im Sinne der Schüler den Passus über entschuldigt verpasste Klausuren nutzen, die zur Ersatzleistung berechtigen, die wiederum eine Klausur sein kann, aber nicht muss. Damit wäre die Bewertbarkeit im Kurs trotz fehlender Klausuren dennoch möglich. Ob eine Mitwirkungspflicht der Schüler bei Meldung an die SL der von der Lehrkraft verweigerten Klausuren besteht, kann ich gerade nicht sicher sagen.
Noch übler wird ja der Fall, wenn die Lehrkraft generell jede Form von Bewertung des Kurshalbjahres verweigert. Dass davon nicht die Belegverpflichtung oder in der E-Phase die Versetzung abhängen darf, ist noch weitgehend klar. Welche Bewertung dann für die Abiturqualifikation anzusetzen ist, hingegen nicht. Wenn andersherum doch die Belegverpflichtung des Kurses dadurch gefährdet ist oder keine Bewertung angesetzt werden kann, so müssten die Schüler das Kurshalbjahr ja möglicherweise wiederholen. Damit kommen wir zu 2.):
Spätestens hier kann ich mir - neben den dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Lehrkraft - noch Regressforderungen der Schüler gegen die Lehrkraft vorstellen. Basis wäre der Verlust eines fiktiven Jahreseinkommens. Ich vermute aber eher, dass die Kursanrechnung dennoch erfolgt - notfalls auf Basis von 15 Punkten für alle. Arbeitsrechtlich dürfte das Verhalten der Lehrkraft zunächst zur Abmahnung und dann zur Kündigung führen, dienstrechtlich steht die ganze bekannte Palette von Maßnahmen zur Verfügung.
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Formfehler der Lehrkraft beim Einholen der Leistung zum Nachteil der Schüler - hier zum Wegfall der Zulassung zum Abitur - führen kann.
Letztlich ist der einzig relevante Verwaltungsakt das Zeugnis und die Note, die im Zeugnis steht. Vor allem müsste jemand dagegen klagen. Nun kann bin ich kein Jurist, aber mein Rechtsverständnis ist, dass nur für den Einzelfall geklagt werden kann. D.h., ein Schüler, der keine Zulassung bekommt, könnte für sich dagegen auf Basis des bestehenden Formfehlers (zwei Klausurersatzleistungen statt der einen zugelassenen) klagen. Das dürfte aber keine direkten Auswirkungen auf die Zulassung der anderen Schüler haben.
Interessant wäre es, wenn ein Schüler, der die Zulassung hat, mit seiner Note in diesem Fach nicht zufrieden ist und dagegen klagt. Wenn dann rauskommt, dass die Note insgesamt auf einem formalen Fehler basiert, könnte er dann seine Zulassung noch verlieren?
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Hi,
hier kurz meine Situation: ich bin angestellter Lehrer an einer Schule in Hessen. Mir wurde eine Verbeamtung mehr oder weniger zugesagt. Als die Stelle jetzt da war, hat ein Teil der Schulleitung sich gegen meine Verbeamtung gestellt. Begründung waren Lappalien. Ich war ziemlich angepisst und wollte kündigen. Der Schulleiter, der an sich aber ganz in Ordnung ist, hat mich gebeten, das Schuljahr noch zu Ende zu führen, da man mich braucht.
Ich will im August für längere Zeit ins Ausland und habe jetzt auch keine Lust mir noch nen anderen Job zu suchen, von daher bleibe ich jetzt wohl wirklich noch an der Schule, habe aber überhaupt gar keine Lust mehr mir da noch groß Mühe zu geben. Am meisten Anstrengung bereitet mir dabei ein Kurs der Q2, in dem fast 30 Schüler sitzen.
Um mir da jetzt Arbeit zu sparen, überlege ich einfach beide Klausuren durch Klausurersatzleistungen - Präsentationen zu ersetzen. Ich weiß, dass man das eigentlich nicht darf. Da die Schule mich ja aber nicht kündigen kann/möchte - und wenn sie es doch tun würde, wäre es mir egal - frage ich mich, welche rechtlichen Konsequenzen sowas haben könnte? In spätestens 2,3 Jahren möchte ich zurück nach Deutschland und wieder als Lehrer in Hessen arbeiten. Könnte man mir da ernsthaft was anhängen, wenn ich die Klausuren nicht schreibe wie vorgeschrieben?? Also von Seiten des Schulamts?
Ich bitte darum, die Frage auf rein sachlicher, in diesem Fall also juristischer Ebene zu behandeln und mir nicht mit irgendwelchen moralischen Verpflichtungen etc. zu kommen.
Danke und viele Grüße
Max
Ohne den restlichen Thread gelesen zu haben:
Es gibt eine Dienstakte beim RP über dich, die wird auch im Angestelltenverhältnis genauso gepflegt, wie wenn du verbeamtet bist.
Eine neue Schulleitung könnte (oder wird sehr wahrscheinlich) in 3 Jahren deine Akte anfordern. Von dem her würd ich dir von formalen Fehlern abraten, insbesondere solche, die den Ärger der SL auf sich zieht. Die SL sitzt am sehr langen Hebel.
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Die SL sitzt am sehr langen Hebel.
Naja, Ansichtssache. Manchmal wünsch ich mir nen längeren!
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Naja, Ansichtssache. Manchmal wünsch ich mir nen längeren!
Eben. Aus Sicht von nicht auf Lebzeit verbeamteten.
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Die SL sitzt am sehr langen Hebel.
Naja, Ansichtssache. Manchmal wünsch ich mir nen längeren!
Also in einem solchen Fall wünsche ich jeder Schulleitung auch einen viel längeren Hebel.
Solche Leute (wie der TE) sind immer die ersten, die in Erinnerung bleiben und unserem Berufsstand schädigen. -
Nicht aus dem Kontext gerissen zitieren, Joker, nicht aus dem Kontext reißen, aaah, tu es nicht, nein ----
Manchmal wünsch ich mir nen längeren!
--- zu spät.
SCNR
P.S.: Trotz des sehr fragwürdigen Auftretens des Threaderstellers und trotz der Trollwarnglocke muss ich sagen, dass ich die Diskussion dennoch interessiert verfolge, weil ich solche theoretischen schulrechtlichen (?) Überlegungen dennoch immer spannend finde. Inhaltlich konkret beitragen kann ich allein schon aufgrund des falschen Bundeslandes nichts. Meine Vermutung ist aber ähnlich wie schon genannt wurde, dass die SuS ziemlich sicher keine direkten schlimmen Konsequenzen zu befürchten hätten, da man wahrscheinlich alles täte, um das Versäumnis der Lehrkraft nicht ihnen anzulasten. Also stimme ich WillG hier zu, teile aber auch seine/ihre letzte Frage, was im Falle eines Widerspruches wäre.
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Danke nochmal extra für den Kicherer.
Habe allerdings schon Sekt hicks getrinken, getriunken, getrunbken, getrinken, getrunken. Sorry, Auge-Hand-Koordination wird schwierig.
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Hand-Koordination wird schwierig.
Honey soit qui mal y pense.
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Pöööh... nehmt mir den Sekt weg
Ach Fosch, musst löschen.
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Ach Fosch, musst löschen.
Nö, mache ich nicht. Ich bin ja auch gar nicht angesprochen.
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Wenn ich die Empörung hier sehe, müsste ein nicht unerheblicher Teil meiner Kollegen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Es gibt Kollegen, die im ganzen Schuljahr vergessen haben, eine Klassenarbeit entgegen aller Bigabeschlüsse zu schreiben.
Normalerweise kommt so etwas nie raus, wenn nicht zufällig Schülern so etwas rausrutscht. Da haben Schüler den Eindruck, dass Noten gewürfelt werden, da die betroffenen Kollegen dann noch nicht einmal alle Namen kennen.
Ich schaffte es einige Male auch nicht, die vorgeschriebene Klausurzahl zu schreiben, weil Corona oder unerwartet lange Projektphasen dazwischen kamen.
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Ja, müssten sie. Man muss es nur auch verfolgen.
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müsste ein nicht unerheblicher Teil meiner Kollegen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Es muss nur ein Schüler Widerspruch gegen eine Note einlegen ...
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Dann sollte man sich in der Tat darüber empören, wieso die Schulleitung das laufen lässt.
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In Bayern kann das zumindest an meiner Schulart bei vorgeschriebenen schriftlichen Prüfungen nicht geschehen. Das käme am Schuljahresende heraus und hätte unmittelbar Konsequenzen fürs kommende Jahr. Wenn schon Notenfetisch, dann richtig. (Ob man mündliche Noten erwürfelt oder nicht, das ist natürlich schwieriger zu überprüfen.)
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Wenn ich die Empörung hier sehe, müsste ein nicht unerheblicher Teil meiner Kollegen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Es gibt Kollegen, die im ganzen Schuljahr vergessen haben, eine Klassenarbeit entgegen aller Bigabeschlüsse zu schreiben.
Normalerweise kommt so etwas nie raus, wenn nicht zufällig Schülern so etwas rausrutscht. Da haben Schüler den Eindruck, dass Noten gewürfelt werden, da die betroffenen Kollegen dann noch nicht einmal alle Namen kennen.
Ich schaffte es einige Male auch nicht, die vorgeschriebene Klausurzahl zu schreiben, weil Corona oder unerwartet lange Projektphasen dazwischen kamen.
Nö, ist klar, schulrechtliche Vorgaben sind ja prinzipiell nur mögliche Optionen, wenn das zufällig zeitlich gerade reinpasst und der Wochentag nicht auf -g endet und die Sonne scheint und das Frühstück nicht quer liegt und man ausreichend Toilettenpausen hatte und höchstens ausnahmsweise mal Muss-Vorschriften (also MUSS, ich meine MUSS). Du bist nicht zufällig noch in der Probezeit?
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