Q2: 2 Klausurersatzleistungen?? Rechtliche FOlgen??

  • Hi,


    hier kurz meine Situation: ich bin angestellter Lehrer an einer Schule in Hessen. Mir wurde eine Verbeamtung mehr oder weniger zugesagt. Als die Stelle jetzt da war, hat ein Teil der Schulleitung sich gegen meine Verbeamtung gestellt. Begründung waren Lappalien. Ich war ziemlich angepisst und wollte kündigen. Der Schulleiter, der an sich aber ganz in Ordnung ist, hat mich gebeten, das Schuljahr noch zu Ende zu führen, da man mich braucht.

    Ich will im August für längere Zeit ins Ausland und habe jetzt auch keine Lust mir noch nen anderen Job zu suchen, von daher bleibe ich jetzt wohl wirklich noch an der Schule, habe aber überhaupt gar keine Lust mehr mir da noch groß Mühe zu geben. Am meisten Anstrengung bereitet mir dabei ein Kurs der Q2, in dem fast 30 Schüler sitzen.

    Um mir da jetzt Arbeit zu sparen, überlege ich einfach beide Klausuren durch Klausurersatzleistungen - Präsentationen zu ersetzen. Ich weiß, dass man das eigentlich nicht darf. Da die Schule mich ja aber nicht kündigen kann/möchte - und wenn sie es doch tun würde, wäre es mir egal - frage ich mich, welche rechtlichen Konsequenzen sowas haben könnte? In spätestens 2,3 Jahren möchte ich zurück nach Deutschland und wieder als Lehrer in Hessen arbeiten. Könnte man mir da ernsthaft was anhängen, wenn ich die Klausuren nicht schreibe wie vorgeschrieben?? Also von Seiten des Schulamts?


    Ich bitte darum, die Frage auf rein sachlicher, in diesem Fall also juristischer Ebene zu behandeln und mir nicht mit irgendwelchen moralischen Verpflichtungen etc. zu kommen.


    Danke und viele Grüße


    Max

  • maxdachs

    Hat den Titel des Themas von „Q2: 2 Klausurersatzleistungen ??“ zu „Q2: 2 Klausurersatzleistungen?? Rechtliche FOlgen??“ geändert.
  • Mach es richtig oder lass es bleiben. Du trägst Verantwortung für deine Schüler und spannender als Konsequenzen für dich, fände ich hier die Konsequenzen für die Schüler. Wenn sie nicht alle vorgeschriebenen Leistungen erbringen, könnte sie das die Zulassung zum Abitur kosten? Wenn ja, kann man sowas nicht ernsthaft in Erwägung ziehen wollen...

  • Mach es richtig oder lass es bleiben. Du trägst Verantwortung für deine Schüler und spannender als Konsequenzen für dich, fände ich hier die Konsequenzen für die Schüler. Wenn sie nicht alle vorgeschriebenen Leistungen erbringen, könnte sie das die Zulassung zum Abitur kosten? Wenn ja, kann man sowas nicht ernsthaft in Erwägung ziehen wollen...



    Ich bitte darum, die Frage auf rein sachlicher, in diesem Fall also juristischer Ebene zu behandeln und mir nicht mit irgendwelchen moralischen Verpflichtungen etc. zu kommen.

  • Na, das sagt der Richtige! Bleibt nur zu hoffen, dass du a) niemals Lehrer wirst (und vielleicht eher ein gelangweilter Schüler bist) und b) hier bald gesperrt wirst.

    Viel Spaß im Ausland!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Man könnte glatt meinen, da hatte jemand mit seinem Veto gegen die Stellenbesetzung den durchaus richtigen Riecher 🤗


    Ich wünsche dir ausreichend Selbstreflexionsvermögen, um an deiner Reife und Professionalität zu arbeiten - könnte evtl. auch dabei helfen, dass man sich weniger Sorgen um die mögliche Beschädigung seiner Biographie machen muss.

  • Mir fällt zu deinem Post auch nichts anderes ein.

    Ich hoffe, dass jemand, der so ein krass asoziales Verhalten an den Tag legt, niemals Lehrer wird, bzw. verbeamtet wird!

  • die Frage auf rein sachlicher, in diesem Fall also juristischer Ebene zu behandeln

    Fragst du Juristen, Gewerkschaft und ähnliche, gell

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ja, in Hinblich auf JURISTISCHE Konsequenzen, tatsächlich.

    PS Das hier ist das Lehrerforum, nicht das Juristen- oder Gewerkschaftsforum.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ja, in Hinblich auf JURISTISCHE Konsequenzen, tatsächlich.

    PS Das hier ist das Lehrerforum, nicht das Juristen- oder Gewerkschaftsforum.

    und damit willst du mir jetzt sagen, dass Lehrer grundsätzlich überhaupt gar keine Ahnung vom Schulrecht haben?

    Wäre doch irgendwie traurig...

  • Ja, von Schulrecht schon, aber von juristischen Konsequenzen wohl nicht. Du schreibst doch oben selbst, dass Ersatzleistungen eigentlich nicht zulässig seien, dann kennst du dich doch selbst im Schulrecht ganz gut aus. Welche Folgen das ganze auf juristischer Ebene hat, weiß hier vermutlich wirklich keiner, da sich offenbar bisher alle an die Regeln gehalten haben.

    Bei so speziellen Fragen würde ich mich wirklich an die Gewerkschaft oder einen Schulrechtsmenschen wenden.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    • Offizieller Beitrag

    - frage ich mich, welche rechtlichen Konsequenzen sowas haben könnte? In spätestens 2,3 Jahren möchte ich zurück nach Deutschland und wieder als Lehrer in Hessen arbeiten. Könnte man mir da ernsthaft was anhängen, wenn ich die Klausuren nicht schreibe wie vorgeschrieben?? Also von Seiten des Schulamts?


    Ich bitte darum, die Frage auf rein sachlicher, in diesem Fall also juristischer Ebene zu behandeln und mir nicht mit irgendwelchen moralischen Verpflichtungen etc. zu kommen.

    Man wird Dir nichts "anhängen" sondern dieses Vorgehen als Dienstvergehen erachten, da Du klare und konkrete Vorgaben vorsätzlich nicht beachtet hast bzw. haben wirst. Im Falle eines ähnlichen Auftretens vor der Einstellungsbehörde bei Wiedereinstellung wie hier könnten ggf. Zweifel an der persönlichen Eignung für den Schuldienst erwachsen. Ich bin ob Deines Duktus' allerdings gerade wenig geneigt, die Zeit aufzubringen, um die entsprechenden Gesetze zu wälzen.


    Du willst Dich aus Faulheit und gekränktem Stolz arschig verhalten und lässt jede Sachlichkeit oder Achtung vor den rechtlichen Vorgaben hier vermissen, forderst diese Sachlichkeit aber von den UserInnen hier ein. Das kommt mir doch etwas sehr selbstsüchtig und selbstgerecht vor.

  • Man wird Dir nichts "anhängen" sondern dieses Vorgehen als Dienstvergehen erachten, da Du klare und konkrete Vorgaben vorsätzlich nicht beachtet hast bzw. haben wirst. Im Falle eines ähnlichen Auftretens vor der Einstellungsbehörde bei Wiedereinstellung wie hier könnten ggf. Zweifel an der persönlichen Eignung für den Schuldienst erwachsen. Ich bin ob Deines Duktus' allerdings gerade wenig geneigt, die Zeit aufzubringen, um die entsprechenden Gesetze zu wälzen.

    Im Gegensatz zu euch bin ich nicht auf Streit aus, deshalb betrachte ich die Diskussion als erledigt. Aber einfach mal der Sache halber:


    Ein "Dienstvergehen" nach meiner bisherigen Recherche ein nicht näher beschriebener Sachverhalt. Was genau ein Dienstvergehen ist und welche Konsequenzen dies nach sich zieht, ist nicht definiert. Zudem habe ich den Begriff bisher auch nur in Verbindung mit Beamten gefunden. Scheint also letztlich heiße Luft und für mich irrelevant zu sein.


    Und mein Auftreten ist stark situationsabhängig, da brauche ich mir keine Sorgen machen hinsichtlich einer Wiedereinstellung. Aber vor son paar einfältigen Moralaposteln, die direkt auf die Barrikaden gehen, wenn sie sehen, dass einer ihrer Kollegen sich vorsätzlich die Arbeit erleichtern will, brauche ich mich zum Glück nicht zurücknehmen. Um es mit Marilyn zu sagen: "Das müsst ihr aushalten".

    Du willst Dich aus Faulheit und gekränktem Stolz arschig verhalten und lässt jede Sachlichkeit oder Achtung vor den rechtlichen Vorgaben hier vermissen, forderst diese Sachlichkeit aber von den UserInnen hier ein. Das kommt mir doch etwas sehr selbstsüchtig und selbstgerecht vor.

    Wenn mein Stolz so gekränkt wäre, würde ich nicht an der Schule bleiben. Ich nutze lediglich die Situation zu meinem Vorteil aus. Und was Achtung vor rechtlichen Vorgaben mit Sachlichkeit zu tun hat, müsstest du mir mal genauer erklären. Da mich euer Gewäsch hier nicht interessiert, kannst es dir besser sparen. Du verletzt mit Sicherheit selber regelmäßig deine rechtliche Vorgaben - das gehört ja auch nicht viel dazu. Aber sobald einer schreibt, dass er es aus Faulheit macht, kommen alle aus ihren Löchern gekrochen und die große Moralkeule wird geschwungen.

    • Offizieller Beitrag

    Du verletzt mit Sicherheit selber regelmäßig deine rechtliche Vorgaben - das gehört ja auch nicht viel dazu. Aber sobald einer schreibt, dass er es aus Faulheit macht, kommen alle aus ihren Löchern gekrochen und die große Moralkeule wird geschwungen.

    Und DAS aus dem Munde eines studierten Erwachsenen. Chapeau.

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