Hallo zusammen,
Mich interessiert, ob eine Versetzung aus persönlichen Gründen (NRW, arbeitsweg über 35 km) auch als Inhaber des 1. Beföderungsamtes (A14, keine Funktionsstelle) möglich ist.
Lieben Gruß
Hallo zusammen,
Mich interessiert, ob eine Versetzung aus persönlichen Gründen (NRW, arbeitsweg über 35 km) auch als Inhaber des 1. Beföderungsamtes (A14, keine Funktionsstelle) möglich ist.
Lieben Gruß
Du meinst nach Rückkehr aus der (mindestens 7 Monate) Elternzeit, oder?
Hi, danke für deine Rückfrage. Nein, ich bin aktuell nicht in Elternzeit. Kann aber durchaus noch passieren ;).
Die 35 km sind nur bei der Rückkehr aus Elternzeit relevant, bei der normalen Versetzung sind sie ziemlich egal.
Solange du keine Funktionsstelle hast sondern nur ein Beförderungsamt, müsste die Versetzung eigentlich möglich sein....
Das läuft regulär über einen Versetzungsantrag. Theoretisch kannst Du Dich auch auf eine A15 Stelle am Wunschort bewerben. Wenn Du "gewinnst", klappt es auch mit der Versetzung.
Hallo zusammen,
Mich interessiert, ob eine Versetzung aus persönlichen Gründen (NRW, arbeitsweg über 35 km) auch als Inhaber des 1. Beföderungsamtes (A14, keine Funktionsstelle) möglich ist.
Lieben Gruß
Ich kann zwar nichts zu deiner Frage beitragen, aber was muss man denn machen um dieses Beförderungsamt zu bekommen?
zum Beispiel: Zuarbeit / Unterstützung des Mittelstufenkoordinators / Ganztagsbetreuung / NaWi-Sammlung / Begabtenförderung / Medien / Fortbildungsplanung / Kulturelle Planung / Bili-Zweig / Internationale Projekte / Sanitäter&co ...
Je nach Schule (unter anderem je nach Größe) finden sich einige unterschiedliche Schwerpunkte. Sie sind aber in NRW "flexibel", das heißt, das, was ich oben geschrieben habe, KANN eine A14-Stelle werden, kann aber auch ein Händedruck sein, oder eine Entlastung, oder zusammen mit etwas Anderem ein kleines Packet sein...
Es kann auch davon abhängen, wem ich als SL eine Stelle geben möchte, oder umgekehrt, was mir wichtig ist (Akzente setzen und es deutlich machen). Das wäre bei der Mittelstufenkoordination zb nicht der Fall, es muss besetzt werden und da kann ich nicht sagen, ach, ich mache daraus eine A14-Stelle und spare mir A15 für Ganztag. (Wenn die Schule allerdings mehr A15-Stellen als das Minimum hat, kann sie natürlich A15 auch an die Ganztagsbetreuung geben)
Ich kann zwar nichts zu deiner Frage beitragen, aber was muss man denn machen um dieses Beförderungsamt zu bekommen?
Ich bin an meinem Gymnasium zuständig für die Wartung der iPads, Computerräume, der Beamer, des WLAN und ich schreibe das Medienkonzept. Im Prinzip das technische Mädchen für Alles.
Ich bin an meinem Gymnasium zuständig für die Wartung der iPads, Computerräume, der Beamer, des WLAN und ich schreibe das Medienkonzept. Im Prinzip das technische Mädchen für Alles.
In dem Fall dürfte die Versetzung schon an der vermutlich mangelnden Bereitschaft zur Freigabe scheitern. Die Bewerbung auf gleichwertige oder höhere Stellen ist dann wahrscheinlich aussichtsreicher.
Nach fünf Jahren bedarf es nicht mehr der Zustimmung der Schulleitung, wenn der Versetzungsantrag jedes Jahr erneut gestellt wird.
Ich bin an meinem Gymnasium zuständig für die Wartung der iPads, Computerräume, der Beamer, des WLAN und ich schreibe das Medienkonzept. Im Prinzip das technische Mädchen für Alles.
Ist das dann nicht deine Funktion(-sstelle)? Ich weiß nicht ob es da dann noch eine Unterscheidung zwischen der Beförderung auf A14 ohne Funktionsstelle, aber mit feste Zusatzaufgaben und mit Funktionsstelle. Mich würde aber der Unterschied interssieren.
Nach fünf Jahren bedarf es nicht mehr der Zustimmung der Schulleitung, wenn der Versetzungsantrag jedes Jahr erneut gestellt wird.
Muss nicht unbedingt jedes Jahr gestellt werden.
https://www.schulministerium.n…etzungserlass.pdf?ver=1.1
(Seite 2)
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