Rangliste bei Diagnose Depression?

  • Hallo in die Runde!


    Ich habe eine Frage und hoffe auf den Erfahrungsschatz dieses Forums. So richtig gesicherte Infos konnte ich zu dem Thema nicht finden, also hier:


    Bei mir wurde vor fast einem Jahr eine postpartale Depression diagnostiziert und mittlerweile bin ich deswegen und wegen allgemeiner Anpassungsstörung in Behandlung. Ich habe einen Therapieplatz und mache eine Verhaltenstherapie.


    Das beeinträchtigt meine Erwerbstätigkeit nicht (auch wenn ich gerade arbeitslos bin, anderes Thema).

    Macht es da überhaupt noch Sinn, sich weiter auf die Rangliste zu bewerben? Kann ich derzeit (oder zu einem späteren Zeitpunkt) überhaupt verbeamtet werden? Kann ich über Rangliste eventuell dennoch eine Festanstellung finden?

    Ich bin gekonnt, Eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema zu hören.


    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • Eine austherapierte Depression ist für eine Verbeamtung (in Hessen) kein Problem.


    Solange die Behandlung noch läuft: Gewerkschaft fragen. Ich könnte mir vorstellen, dass so lange keine Verbeamtung auf Lebenszeit ausgesprochen wird. Ggf. aber die auf Probe.


    Auf jeden Fall müsste aber eine Anstellung (TV-H) möglich sein.


    Ich empfehle den Gang zur (inhaltlich genehmen) Gewerkschaft.

  • Also ich weiß nicht wie es in Hessen ist, aber in NRW erfolgt die Vergabe einer festen Stelle zunächst einmal unabhängig vom Amtsarzt. Beim Amtsarzt entscheidet sich letztendlich ob Verbeamtung oder als Angestellter. Ich mag mir nicht vorstellen, dass dies in Hessen anders ist. Dies wäre aus meiner Sicht nämlich entgegen dem Grundgesetz.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Beim Amtsarzt entscheidet sich letztendlich ob Verbeamtung oder als Angestellter.

    Das müsste hier auch so sein. Wichtig war mir die Feststellung, dass eine austherapierte Depression überhaupt kein Problem bei der Verbeamtung war. Aber auch die Amtsärzte verhalten sich ja nicht bundesweit einheitlich.

    • Offizieller Beitrag

    auch die Amtsärzte verhalten sich ja nicht bundesweit einheitlich.

    haha. Nicht mal im selben (Um)Kreis geschweige Bundesland. (Es gab 2 Amtsärzte bei meinem Gesundheitsamt, der eine so, der andere so. 10 Kilometer weiter, selbes Bundesland, mussten die Reffis Blutproben abgeben, die ich nie abgegeben habe. z.B.)

  • Ich weise nur darauf hin, dass sich die Rechtsprechung im Bereich Amtsarzt Verbeamtung zu Gunsten des zu Verbeamtenden verschoben hat. Bei Streitigkeiten empfehle ich grundsätzlich Rechtsschutz.

    Anm: Beginne nie eine Arbeits oder Beamtenverhältnis ohne auch den Rechtsschutz im Falle des Falles abzusichern!!!

    Ich weiß, Ausrufezeichen sind keine Rudeltieren, aber ich mache Ausnahmen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Alles Gute dir! Toll, dass du eine Therapie machst und dich damit auch nicht versteckst. Damit machst du andren Mut! (gehe gerade selbst unregelmäßig zur Therapeutin ;) )

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Eine postpartale Depression ist ja auch eindeutig anlassbezogen, welcher sich entweder gar nicht, oder wenn, dann nur selten wiederholt. Aber richtig therapiert besteht ja da kein großes Risiko für den Arbeitgeber.

  • Mathemann schreibt:

    Zitat

    Auf jeden Fall müsste aber eine Anstellung (TV-H) möglich sein.


    Was wenig bekannt ist: auch für Tarifbeschäftigte ist eine Einstellungsuntersuchung möglich - diese kann sogar schärfere Kriterien haben als für die Verbeamtung bzw. gar keine Kriterien (man ist halt als Tarifbeschäftigter im Einstellungsverfahren quasi rechtlich ungeschützt)


    Von daher ganz vorsichtig sein mit Angaben, dass man aus gesundheitlichen Gründen keine Verbeamtung anstrebt. Am Besten nicht erwähnen.

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