Ein liebes Hallo in die Runde!
Ich bin ganz neu in diesem Forum und ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen:
Seit mittlerweile 15 Jahren bin ich, weiblich, im Schuldienst in BaWü (Sek II) tätig und nehme aktuell am Bewerbungsverfahren bezüglich einer A14er-Ausschreibung teil. Die Anlassbeurteilung lief super (1,0) und auch das Bewerbungsgespräch bei der potenziellen neuen Schule verlief hervorragend, die Chemie stimmte. Bezüglich der zu übernehmenden Aufgabe habe ich diverse (mehrtägige) Fortbildungen und praktische Erfahrung vorzuweisen.
Kollegen haben mich jedoch nun sehr verunsichert, als ich ihnen berichtet habe, dass bei dem Bewerbungsgespräch die Schwerbehindertenvertretung zugegen war, da einer der Bewerber*innen scheinbar eine Schwerbehinderung vorweisen kann. Mir ist eine bevorzugte Einstellung bei gleicher Leistung bewusst und ich finde auch den Sinn dahinter, eine gleichberechtigte Teilhabe, sehr gut, aber was bedeutet das nun ganz konkret? Brauch der Mitbewerber*in ebenfalls eine 1,0 in der Beurteilung und vergleichbare Qualifikationen?
Ich habe sehr viel Energie in diese Bewerbung gesteckt und bin jetzt völlig irritiert, ob ich eventuell durch die reine Teilnahme eines schwerbehinderten Mitbewerbers bereits chancenlos bin. So deuteten es meine Kollegen an...