Corona Sonderzahlung

  • *Jazzy*


    Ich möchte nicht nachtreten. Aber der Fehler scheint mir dieser hier gewesen zu sein:

    Da die Schule Personalnot hatte, haben sie mich gefragt, ob ich ab September wenigstens für 2 Stunden kommen könnte. Das habe ich gemacht.

    Die Möglichkeit, während der Elternzeit (in Teilzeit) zu arbeiten, sehe ich Möglichkeit für die Eltern, wenn diese etwas dazu verdienen möchten, nicht ganz 'raus sein möchten oder ähnlich. Zur Minderung der Personalnot der Schule gibt es andere Maßnahmen. Du hast dich bequatschen lassen und hast jetzt das Nachsehen. Da fragte ich doch mal bei der Schule nach, was die davon halten, dass dir 1200 Euro fehlen. Wird dir das jemand ausgleichen? Oder lassen sie dich da im Regen stehen?


    Wie gesagt, ich möchte nicht nachtreten. Du bist hier die Gelackmeierte. Ich erkenne da aber ein Muster. Wenn man etwas von dir möchte, Überstunden, zusätzlich Aufgaben, Arbeiten in Elterzeit, dann bist du die beste und wichtig und es geht nicht ohne dich. Wenn die Maßnahme dann Nachteile für dich hat, sieht die Welt auf einmal anders aus. Dann täte es allen furchtbar Leid, aber machen könne man da nichts. So sieht Dankbarkeit in unserem Job aus.


    Ich empfehle das zu beachten, wenn man mal etwas gefragt wird.


    Ich versuchte aber, den Rechtsweg zu bschreiten. Frag' bei deiner Gewerkschaft nach. Bzw. deren Rechtsschutzversicherung. Manchmal brauchen die auch Willige für Musterklagen.


    Viel Erfolg.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Verstehe ich das hier inzwischen Geschriebene richtig, wenn ich nun denke, dass jemand, die am 29.11.21 noch komplett in Elternzeit war, den Coronabonus so erhält, als ob sie so gearbeitete hätte wie vor Beginn der Elternzeit?


    Meine Tochter ist im November 2020 in Elternzeit gegangen, bis zum 1.12.21. Sie hat ein Schreiben bekommen, dass sie den Bonus nicht erhält bzw. Dass er fälschlicherweise gezahlt wurde und wieder zurückgezahlt werden muss.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Verstehe ich das hier inzwischen Geschriebene richtig, wenn ich nun denke, dass jemand, die am 29.11.21 noch komplett in Elternzeit war, den Coronabonus so erhält, als ob sie so gearbeitete hätte wie vor Beginn der Elternzeit?

    Wenn das Kind in 2021 geboren wurde, dann ja.


    Ich befürchte, dass der zurückgezahlt werden muss in dem Falle, ist korrekt.


    Das ist so, wie ich einen Vertrag bis 29.11. und ab 5.12. hatte, aber am 1.12. nicht beschäftigt war und damit die Jahressonderzahlung gar nicht erhalten habe.

  • Wenn das Kind in 2020 geboren wurde, erhält sie keinen Coronabonus; wäre es ab dem 1.1.21 geboren worden, bekäme sie den Bonus?

    Das mit der Jahressonderzahlung ist auch echt ne Sch… Regelung.


    Ich finde es im Prinzip ok, dass sie den Bonus nicht bekommt, wenn der eigentlich für 2021 gedacht ist und sie dort nicht gearbeitet hat. Die stichtagsregelung ist aber wirklich Schwachsinn.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Wurde die Corona-Sonderzahlung in NRW durch das LBV bereits ausgezahlt und als solche auf der Bezügemitteilung explizit deklariert?

    Bei mir gibt es auf der Mitteilung gerade Kuddelmuddel, weil da Beträge nachgezahlt wurden, die eigentlich einbehalten (im Vormonat zuviel gezahlt) werden sollten.


    Danke für Rückmeldungen

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Wurde die Corona-Sonderzahlung in NRW durch das LBV bereits ausgezahlt und als solche auf der Bezügemitteilung explizit deklariert?

    Bei mir gibt es auf der Mitteilung gerade Kuddelmuddel, weil da Beträge nachgezahlt wurden, die eigentlich einbehalten (im Vormonat zuviel gezahlt) werden sollten.


    Danke für Rückmeldungen

    Ja, die Sonderzahlung wurde vom LBV mit dem März-Gehalt ausbezahlt und wurde auf der Rückseite explizit ausgewiesen (Rückrechnung vom Nov. 2021.

    Ich hatte auch noch Überstunden, die aber explizit ausgewiesen wurden)

  • Ähm ja, äh peinlich. Die Rückseite. Da hab ich schon nicht mehr draufgeguckt, weil vorne drauf so viel offensichtlich nicht stimmte.


    Habe jetzt ein Luxusproblem. Sonderzahlung eingegangen, den zweiten Monat zuviel Geld bekommen und zu allem Überfluss den zu viel bezahlten Betrag des Vormonats als Guthaben ausgezahlt bekommen. Also mich jucken die Benzinpreise gerade nicht. :cash:

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Ich finde es im Prinzip ok, dass sie den Bonus nicht bekommt, wenn der eigentlich für 2021 gedacht ist und sie dort nicht gearbeitet hat. Die stichtagsregelung ist aber wirklich Schwachsinn.

    Fairer wäre es sicherlich gewesen auszurechnen, wie viele Tage in 2021 jeweils in der Schule gearbeitet wurde und dann entsprechend anteilig auszuzahlen. Allerdings wäre der Aufwand dafür sicherlich zu hoch und am profitieren jetzt noch viele die 2021 in Elternzeit waren. Kann man sich sicherlich nicht beschweren.

  • Mein plötzlicher Reichtum ist schon wieder perdue. Die beim LBV waren clever und haben den zuviel bezahlten Betrag aus dem Vormonat nicht abgezogen, sondern den Fehlbetrag zur Corona-Sonderzahlung ausgeglichen. Da das ziemlich genau das Doppelte des Fehlbetrags war, ist mir das nicht aufgegangen.


    Wie gewonnen, so zerronnen. Wenigstens kommt es jetzt nicht die große Rückforderung.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Mein plötzlicher Reichtum ist schon wieder perdue. Die beim LBV waren clever und haben den zuviel bezahlten Betrag aus dem Vormonat nicht abgezogen, sondern den Fehlbetrag zur Corona-Sonderzahlung ausgeglichen. Da das ziemlich genau das Doppelte des Fehlbetrags war, ist mir das nicht aufgegangen.

    Mir ist nicht ganz klar, was dort gemacht wurde, aber bist du sicher, dass das zu versteuernde Einkommen dadurch immer noch richtig ist? AFAIK ist die Corona-Sodnerzahlung ja nicht zu versteuern, der Rest bei dir aber doch schon.

  • Verstehe ich das hier inzwischen Geschriebene richtig, wenn ich nun denke, dass jemand, die am 29.11.21 noch komplett in Elternzeit war, den Coronabonus so erhält, als ob sie so gearbeitete hätte wie vor Beginn der Elternzeit?


    Meine Tochter ist im November 2020 in Elternzeit gegangen, bis zum 1.12.21. Sie hat ein Schreiben bekommen, dass sie den Bonus nicht erhält bzw. Dass er fälschlicherweise gezahlt wurde und wieder zurückgezahlt werden muss.

    Seite 1:

    Es gibt für die Coronazahlung 2 Anspruchsvoraussetzung:

    1. Anspruch auf Entgelt für mind. 1 Tag zwischen dem 1.01.2021 bis 29.11.2021.

    2. Bestehen des Arbeitsverhältsnisses am 29.11.2021


    Daher wer nach dem 1. Januar in Elternzeit gegangen ist hat Anspruch, wenn er noch Angestellt ist. Wer zum 28.November sein Arbeitsverhältnis beendet hat, hat Pech.

    Kein Anspruch, da kein Entgeltanspruch zwischen dem 01.01.2021 und dem 29.11.2021 erhalten hat. 2 Tage zu spät wieder aus der Elternzeit.

  • Wenn das Kind in 2020 geboren wurde, erhält sie keinen Coronabonus; wäre es ab dem 1.1.21 geboren worden, bekäme sie den Bonus?

    Das mit der Jahressonderzahlung ist auch echt ne Sch… Regelung.


    Ich finde es im Prinzip ok, dass sie den Bonus nicht bekommt, wenn der eigentlich für 2021 gedacht ist und sie dort nicht gearbeitet hat. Die stichtagsregelung ist aber wirklich Schwachsinn.

    Nein, auf das Geburtsjahr kommt es nicht an. Lediglich auf die Verhältnisse am 29.11.2021 und ob Sie im Jahr 2021 bis zu diesem Zeitpunkt gearbeitet hat. War Sie voll in Elternzeit(also komplettes ruhen des Arbeitsverhältnisses), gibt es den vollen Bonus, bei Teilzeit in Elternzeit nur im Teilzeitanteil.

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