Corona Sonderzahlung

  • Hallo zusammen,

    Gestern war in NRW der Coronabonus auf dem Konto und heute auch die Abrechnung dazu. Wisst ihr auf welchen Abrechnungszeitraum sich der Bonus bezieht? Er wird ja prozentual je nach Deputat berechnet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • oh, interessant, ich dachte, wir würden alle gleichzeitig unsere Bezüge erhalten. Ich habe heute morgen nichts auf meinem Konto, auch keine vorbemerkte Zahlung (ich habe es auch vor dem 28. nicht erwartet)

    Hängt wahrscheinlich von der Bank ab? Unser Gehalt war gestern (abends!) auf dem Konto.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Die CoronasIonderzahlung richtet sich nach dem, was du im November 2021 anteilig verdient hast. Seh gerade, andere waren schneller.


    Besonders mies finde ich auf emotionaler Ebene ja, dass Leute in Elternzeit gar nichts erhalten.

  • Besonders mies finde ich auf emotionaler ja, dass Leute in Elternzeit gar nichts erhalten.

    Richtig, das stößt mir und anderen auch gerade sehr vor den Kopf und diese Info der anteiligen Berechnung ist mir tatsächlich so durchgegangen, ist aber schon länger nachzulesen, wie Susannea ganz richtig schrieb.

  • Besonders mies finde ich auf emotionaler ja, dass Leute in Elternzeit gar nichts erhalten.

    Wieso findest du das mies?

    Gab's da eine besondere dienstliche Belastung?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Besonders mies finde ich auf emotionaler Ebene ja, dass Leute in Elternzeit gar nichts erhalten.

    Ich bin mir auch nicht sicher, dass das so einfach geht. Immerhin bekommen sie ja im Jahr der Geburt des Kindes die Jahressonderzahlung auch voll, denn ja, da gabs auch die besondere dienstliche Belastung, denn Corona war ja nicht nur im November!

  • Jetzt bin ich verwirrt… ich bin seit Mai 2021 in Elternzeit gewesen (bis Anfang 2022) und habe die vollen 1300€ erhalten, bzw bisher die Bezügemitteilung dazu.

    DAs klingt doch gut, ich bezweifle ja auch, dass es geht, dass Leute in Elternzeit sie gar nicht bekommen.

    Arbeitest du jetzt Vollzeit? Hast du vorher Vollzeit gearbeitet?

    Bist du an einer öffentlichen Schule?

  • Jetzt bin ich verwirrt… ich bin seit Mai 2021 in Elternzeit gewesen (bis Anfang 2022) und habe die vollen 1300€ erhalten, bzw bisher die Bezügemitteilung dazu.

    Steht ein spezieller Passus dort in deiner Abrechnung? Das wäre ja noch absurder, wenn man bei kompletter Elternzeit den kompletten Zuschlag bekommt, bei Teilzeit in Elternzeit aber nicht.

  • Gerade nachgelesen - sollte seine Richtigkeit haben bei mir:


    Auf den Seiten des LBV steht es gut erklärt, wer Anspruch hat und wie viel…


    https://www.finanzverwaltung.n…-besoldung-und-versorgung


    Ein Auszug:


    Voraussetzung ist, dass das Dienst- oder Ausbildungsverhältnis am Stichtag 29.11.2021 bestanden hat und im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Besoldung oder Unterhaltsbeihilfe aus dem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zugestanden hat.

    Bestand aufgrund einer Beurlaubung (z.B. Elternzeit) im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 29.11.2021 an keinem Tag ein Anspruch auf Besoldung oder Unterhaltsbeihilfe, besteht auch kein Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung.

    Eine Corona-Sonderzahlung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie für entpflichtete Professorinnen und Professoren ist, entsprechend den Regelungen des Tarifvertrages, nicht vorgesehen.

  • Es gibt für die Coronazahlung 2 Anspruchsvoraussetzung:

    1. Anspruch auf Entgelt für mind. 1 Tag zwischen dem 1.01.2021 bis 29.11.2021.

    2. Bestehen des Arbeitsverhältsnisses am 29.11.2021


    Daher wer nach dem 1. Januar in Elternzeit gegangen ist hat Anspruch, wenn er noch Angestellt ist. Wer zum 28.November sein Arbeitsverhältnis beendet hat, hat Pech.

  • Steht ein spezieller Passus dort in deiner Abrechnung? Das wäre ja noch absurder, wenn man bei kompletter Elternzeit den kompletten Zuschlag bekommt, bei Teilzeit in Elternzeit aber nicht.

    Da es auf die Verhältsnisse am 29.11.2021 ankommt ist das aber so.

  • Da ja auch sonst Reduzierungen in Elternzeit für alles mögliche unwirksam sind, könnte ich mir vorstellen, dass dies genau nicht so ist (weil es ja vollkommen absurd wäre).

    Teilzeit in Elternzeit ist vertragliche Teilzeit und daher ein Reduktionsgrund nach § 24 II TVL. Elternzeit schont ja auch nur im Jahr der Geburt(aus meiner Sicht eine vollkommen abstruse Regelung, wenn im Januar geboren kriegst du 12 Monate angerechnet, wenn du im Dezember das Kind bekommst profitierst du praktisch gar nicht.)

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