Bei der Bezahlung richten wir uns nach dem staatlichen System
Also äquivalent nach A13Z bzw. A12?
Bei der Bezahlung richten wir uns nach dem staatlichen System
Also äquivalent nach A13Z bzw. A12?
Also äquivalent nach A13Z bzw. A12?
Nach Einstufung der Bezirksregierung, die die Prüfung vornimmt.
Nach Einstufung der Bezirksregierung, die die Prüfung vornimmt.
Und das steht dann so im Arbeitsvertrag? Dass man nicht weiß, wieviel Geld man bekommen wird?
Und das steht dann so im Arbeitsvertrag? Dass man nicht weiß, wieviel Geld man bekommen wird?
Das dürfte heißen, dass je nach mitgebrachter Qualifikation eine analoge Einstufung zu TVL vorgenommen wird (z.B. E11, E13...) und sich eine entsprechende Stufenregelung in einer Art hausinternem Tarifvertrag wiederfinden wird. Die sehr vorsichtige Formulierung lässt erahnen, dass die eigentliche Bezahlung nicht äquivalent zu TVL und schon gar nicht zur Besoldungsstruktur erfolgen wird.
Das dürfte heißen, dass je nach mitgebrachter Qualifikation eine analoge Einstufung zu TVL vorgenommen wird (z.B. E11, E13...) und sich eine entsprechende Stufenregelung in einer Art hausinternem Tarifvertrag wiederfinden wird. Die sehr vorsichtige Formulierung lässt erahnen, dass die eigentliche Bezahlung nicht äquivalent zu TVL und schon gar nicht zur Besoldungsstruktur erfolgen wird.
Seph du hast recht, aber: die Einstufung erfolgt analog zu TVL je nach mitgebrachter Qualifikation und somit erfolgt die eigentliche Bezahlung aber ebenfalls äquivalent zu TVL.
Alles anzeigen"Qinoa-Schule" - es tut mir leid, aber ich kann das nicht ernst nehmen (und noch viel weniger, wenn ich den Hintergrund auf Wikipedia nachlese).
Um benachteiligten Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu geben, braucht es mehr, als einen "eigenen L-Arbeitsplatz mit Rechner und Tablet". Ich halte das für Augenwischerei.
"moderne Räumlichkeiten" - blaaa. Das übliche Geschwafel in Stellenausschreibungen.
"alle notwendigen pädagogischen Arbeitsmaterialien" - wer bestimmt, was "notwendig" ist? Unter welchen organisatorischen, sachlichen, fachlichen, pädagogischen Kriterien? (...)
"Weiterentwicklung der Lehrer" - das übliche ... (s.o.)
Ich finde es erst einmal erfrischend, eine Privatschule zu sehen, die weder irgendeinen alternativen, staatlich nicht anerkannten Abschluss anbieten möchte, der insofern eher Türen verbaut, als öffnet, noch die nächste Elitenauswahl anders fördern möchte gegen entsprechendes Schulgeld. Stattdessen geht es offenbar darum, marginalisierte Gruppen besser zu fördern und zu unterstützen als das - leider- vielfach im staatlichen Schulsystem möglich ist. Wenn ich an meine Schule denke: Über 70% der Schülerschaft haben einen Migrationshintergrund, viele kommen mit Sprachdefiziten, die wir angesichts der schieren Größe der Klassen bei gleichzeitigem Personalmangel nicht in dem Umfang aufgreifen können um daran zu arbeiten, wie das erforderlich wäre, damit diese SuS bestmöglich gefördert werden. Sollte es dieser Privatschule dank Spenden/Fördergeldern, kleinerer Lerngruppen und moderner Ausstattung möglich sein für wenigstens einige Kinder und Jugendliche mehr zu erreichen, dann wäre das doch schlichtweg großartig. Die Preise, die die Schule bislang erhalten hat deuten zumindest an, dass man dort nicht nur heiße Luft verbreitet, die anerkannte Gemeinnützigkeit- nichts, was Privatschulen üblicherweise hätten- ebenfalls.
Natürlich braucht es mehr als einen eigenen Arbeitsplatz und Rechner/Tablet, um sich eine Zukunftsperspektive erarbeiten zu können. Ich weiß aber nicht zuletzt auch dank des Fernunterrichts im letzten Schuljahr sehr genau, wie viele meiner SuS noch nicht einmal einen Platz am Küchentisch haben um zu arbeiten, weil die Familie normalerweise auf der Couch vor dem Fernseher isst oder wie viele sich den Schreibtisch mit den Geschwistern teilen müssen oder zumindest das Zimmer. Ein eigener Arbeitsplatz ist also ein gewaltiger Fortschritt für viele benachteiligte Jugendliche, um überhaupt zu lernen, was so einen Arbeitsbereich ausmacht, wie man diesen organisiert und nutzt und welche Vorzüge dieser dann auch hat.
Tablet/PC heilen die Welt nicht, sind aber auch ohne Fernunterricht undenkbar heutzutage. Wenn ich mir mal nur vor Augen halte, wie viele meiner SuS aktuell Präsentationen vorbereiten müssen, sei es für den Unterricht oder für Prüfungen: Ohne eigenes Gerät kann man dann halt nur mit Freunden oder nur in der Schule arbeiten, nicht aber zuhause, umgekehrt kann man mit eigenem Gerät jeden Schülers ganz anders arbeiten als Lehrkraft. Wie oft hast du schon geschrieben in diesem Forum, was alles technisch fehlt an deiner Schule angefangen mit internetfähigen PCs für alle SuS? Da wäre das doch auch bei euch ein echter Fortschritt...
Alle notwendigen pädagogischen Arbeitsmaterialien werden wohl neben Lehrkräften und Schulleitung im Zweifelsfall auch Gesellschafter und Beirat mitbestimmen. Ich würde darunter mindestens sämtliche Schulbücher und erforderlichen Arbeitshefte verstehen (was schon einmal keineswegs selbstverständlich ist an einer privaten Schule, aber zur Zielsetzung dieser Schule passt), könnte mir aber angesichts des Schulkonzepts durchaus vorstellen, dass es auch zumindest Unterstützungsangebote für Verbrauchsmaterialien (Hefte, Blöcke, Pinsel, Mäppchen, Stifte,...) gibt oder diese möglicherweise sogar mit umfasst sind. So geheimnisvoll ist die Formulierung nicht und wen es interessiert kann dann ja die Schule um genauere Informationen bitten.
somit erfolgt die eigentliche Bezahlung aber ebenfalls äquivalent zu TVL.
Bedeutet hier „äquivalent“, dass man mit z. B. SEK II Ausbildung E13 bekommt oder heißt es nur, dass die Gehaltsabstände der verschiedenen Tarife und Stufen (bei geringerem Grundgehalt) prozentual gleich bleiben?
ZitatNatürlich braucht es mehr als einen eigenen Arbeitsplatz und Rechner/Tablet, um sich eine Zukunftsperspektive erarbeiten zu können. Ich weiß aber nicht zuletzt auch dank des Fernunterrichts im letzten Schuljahr sehr genau, wie viele meiner SuS noch nicht einmal einen Platz am Küchentisch haben um zu arbeiten, weil die Familie normalerweise auf der Couch vor dem Fernseher isst oder wie viele sich den Schreibtisch mit den Geschwistern teilen müssen oder zumindest das Zimmer. Ein eigener Arbeitsplatz ist also ein gewaltiger Fortschritt für viele benachteiligte Jugendliche, um überhaupt zu lernen, was so einen Arbeitsbereich ausmacht, wie man diesen organisiert und nutzt und welche Vorzüge dieser dann auch hat.
Tablet/PC heilen die Welt nicht, sind aber auch ohne Fernunterricht undenkbar heutzutage. Wenn ich mir mal nur vor Augen halte, wie viele meiner SuS aktuell Präsentationen vorbereiten müssen, sei es für den Unterricht oder für Prüfungen: Ohne eigenes Gerät kann man dann halt nur mit Freunden oder nur in der Schule arbeiten, nicht aber zuhause, umgekehrt kann man mit eigenem Gerät jeden Schülers ganz anders arbeiten als Lehrkraft. Wie oft hast du schon geschrieben in diesem Forum, was alles technisch fehlt an deiner Schule angefangen mit internetfähigen PCs für alle SuS? Da wäre das doch auch bei euch ein echter Fortschritt...
Alles richtig.
Im Eingangsbeitrag hieß es allerdings, die LEHRER bekommen Rechner und Tablet. Von den Schülern war an dieser Stelle keine Rede.
ZitatDeshalb bekommen Lehrer*innen an der Quinoa-Schule:
- einen eigenen Arbeitsplatz mit Rechner und Tablet
Alles richtig.
Im Eingangsbeitrag hieß es allerdings, die LEHRER bekommen Rechner und Tablet. Von den Schülern war an dieser Stelle keine Rede.
Ich zitiere von der Webseite (die habe ich nämlich aufmerksam durchgelesen, ehe ich mich zu einem ungerechtfertigten Verriss verleiten habe lassen- und ich verreiße komische Privatschulen mit in meinen Augen absurden "wir streicheln am Morgen gemeinsam die Weizenkörner"*-Konzepten durchaus regelmäßig in diesem Forum):
Alles anzeigenTechnische und personelle Ausstattung
Alle Schüler*innen erhalten ein persönliches digitales (Leih-)Endgerät, das während der Lernzeit in der Schule eingesetzt wird.
Auch alle Lehrkräfte sind mit einem digitalen Endgerät ausgestattet und nutzen es zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung sowie für organisatorische Prozesse.
Die Schule verfügt über eine leistungsfähige Glasfaser-Internetverbindung und ein sicheres WLAN-Netz.
Unsere Unterrichtsräume sind mit moderner Displaytechnik (Beamer, interaktive Whiteboards) ausgestattet, die im Zuge des Digitalpakts angepasst und erweitert wird.
Für technische Probleme steht ein schuleigener IT-Support zur Verfügung.
Wir beschäftigen eine Educational Technology Spezialistin, die die Implementierung digitaler maßgeschneiderter Angebote initiiert, begleitet und evaluiert.
Unsere Lehrkräfte werden kontinuierlich digital geschult und können an Fortbildungs- und Vernetzungsangebote in Deutschland und Europa teilnehmen.
* No pun intended. Das fiel mir ein, ehe ich über den Namen der Schule nachgedacht habe und wie man das auch verstehen könnte.
Und das steht dann so im Arbeitsvertrag? Dass man nicht weiß, wieviel Geld man bekommen wird?
Das steht in unseren Arbeitsverträgen (Privatschule BW) auch so drin. Wobei es normalerweise vorher vollkommen klar ist, wie das Regierungspräsidium die Leute einstuft, das ist ja keine Geheimwissenschaft.
Aber ja, wenn Du so willst: Das Gehalt steht tatsächlich vorher nicht hundertprozentig fest. Das liegt aber nicht an der Privatschule. Und ist eigentlich nur für "Nichterfüller" ein Problem, bei denen das RP erst einmal abklären muss, wie ihr Studienabschluss bewertet wird.
Und das steht dann so im Arbeitsvertrag? Dass man nicht weiß, wieviel Geld man bekommen wird?
Da steht dann z.B. sowas:
Die Dienstbezüge der Lehrkraft werden nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen errechnet, die für vergleichbare Beamtinnen/Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Die Lehrkraft wird in die Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung/Landesbesoldungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung eingruppiert. Die Festlegung der Erfahrungsstufe wird nach den für vergleichbare Landesbeamtinnen/Landesbeamte geltenden Bestimmungen festgesetzt.
Im Fall einer Ersatzschule prüft die Bezirksregierung die Eingruppierung und refinanziert die entsprechende Stufe. Und mit viel Glück zahlt die Ersatzschule im Rahmen von Zusatzvereinbarungen auch etwas mehr.
Da ist mir die schlichte Angabe „Hier gibt's A13.“ irgendwie lieber.
Ja, wäre mir so auch lieber. Leben/Ponyhof/Wendy.
Ja, wäre mir so auch lieber. Leben/Ponyhof/Wendy.
Sollen wir jetzt Sauerbratenrezepte tauschen?
Die TE wirbt hier in einem Forum, in dem die meisten einen festen Job haben, um Personal. Meint sie denn, man wechselt von A13 zu „Wir kucken mal, was die Bezirksregierung sagt“?
Ja, womöglich lebe ich in einem gut bezahlten Ponyhof und Pferdefleisch ist echt lecker.
Die TE wirbt hier in einem Forum, in dem die meisten einen festen Job haben, um Personal. Meint sie denn, man wechselt von A13 zu „Wir kucken mal, was die Bezirksregierung sagt“?
Die TE hatte bereits geantwortet, dass die Bezahlung dann analog zu E13 (TVL) wäre, was für Beamte zwar noch immer unattraktiv, aber immerhin nachvollziehbar ist. Die sehr offene Formulierung ist an Privatschulen auch deswegen notwendig, da diese nicht immer mit voll ausgebildetem (2. Staatsexamen vorhanden) Lehrpersonal arbeiten, sondern Stellen manchmal zwangsweise auch anders besetzen müssen. Dann ist die Bezahlung natürlich auch anzupassen und dürfte sich offenbar nach der Einstufung der entsprechenden Qualifikation im TVL richten.
und der TE suchte nicht gezielt im Forum sondern fragte, wo er unserer Meinung nach seine Suche platzieren könnte.
analog zu E13 (TVL)
Die TE schrieb doch „äquivalent“. Das wäre für meine Auffassung etwas anderes. Meines Erachtens noch ungeklärt, was das genau bedeutet.
Möglich wäre z. B.:
- Man erhält genau das, was vom Bundesland refinanziert wird. Dann hängt es von der jeweiligen Ausbildung ab. Dabei kann man sich aber dann auch selbst schlau machen, was wie refinanziert wird.
oder
- Die Schule stockt das jeweilige refinanzierte Gehalt auf ein bestimmtes Maß auf und berücksichtigt dabei die Unterschiede in den Tarif- und Erfahrungsstufen.
oder
- Die Schule hat eine eigene Gehaltsordnung und alle erhalten in Abhängigkeit von ihrer Ausbildung sagen wir mal 80 - 90 % des refinanzierten Gehaltes (ich glaube 80 % muss mindestens sein).
oder ?
Zumindest zu diesen Varianten könnte es eine Aussage geben. Menschen ohne Lehramtsausbildung können sich dann erkundigen, wie sie üblicherweise eingruppiert werden (E9 oder 10 oder 11).
Die TE hatte bereits geantwortet, dass die Bezahlung dann analog zu E13 (TVL) wäre
Wo schrieb die das?
Wo schrieb die das?
Beitrag #25. Auf meinen Einwurf, dass ich vermute, die Bezahlung erfolge nach Haustarifvertrag lediglich in Anlehnung der Stufen des TVL erfolgte die explizite Richtigstellung, sie sei sogar äquivalent zum TVL.
MarieJ Genau diese Vermutungen hatte ich ja bereits vorher ebenfalls aufgestellt, woraufhin die entsprechende Entgegnung der Äquivalenz kam.
Wie eine Schule im Aufbau in Anbetracht noch nicht zuteilbarer staatlicher Unterstützung dies finanzieren will, ist mir allerdings unklar.
Mir bleibt dennoch immer noch unklar, wie nun „äquivalent“ in diesem Zusammenhang genau gemeint ist.
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