Liebes Team,
ich bin Landesbeamter (A13) und bin zum letzten Schuljahr für eine Schule in privater Trägerschaft beurlaubt worden (unter Fortzahlung der Bezüge vom Land).
Ich habe zwei Fragen und erbitte höflich Ihren Rat:
1) Meine Beurlaubung wurde vom Land bis 2054 ausgesprochen. Ist das so rechtens? Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass eine Beurlaubung nur bis
max. 5-10 Jahre ausgesprochen werden kann.
2) Es stellt sich momentan heraus, dass mir verschiedene Möglichkeiten an der neuen Schule (privater Trägerschaft) im Vorfeld versprochen/zugesichert wurden, die jetzt nicht eingehalten werden. Diese Möglichkeiten waren für mich der Hauptgrund mich für den Dienst dort beurlauben zu lassen.
Kann ich meine Beurlaubung jederzeit (zum nächsten Halbjahr bzw. Ganzjahr) zurückgeben und werde dann meiner Stammschule wieder zugeordnet?
Viele Grüße