Sturm
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Laut Schulmail ist morgen allgemeiner Unterrichtsausfall in NRW angeordnet. Lehrkräfte müssen im Rahmen der Zumutbarkeit dennoch zum Dienst erscheinen.
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Link?
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Der war gut.
Beim letzten mal hat sich das Ministerium erst weg geduckt und nichts verlautbart.
Dann hat die Ministerin uns per Presse beschimpft, dass wir zu spät geschlossen hätten und gesagt, sie wäre für das alles nicht verantwortlich und könnte den Schulen nicht sagen, dass sie schließen sollen.
Ich nehme alles zurück. Das Ministerium hat ganz offensichtlich aus dem letzten Mal gelernt!
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Döner war lecker.
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Lehrkräfte müssen im Rahmen der Zumutbarkeit dennoch zum Dienst erscheinen.
Ich meine da steht, man müsse den Dienst antreten. Wir sind uns Kollegium einig, dass dazu eine Anwesenheit im Schulgebäude nicht unbedingt notwendig ist. Die meiste Arbeit liegt zu Hause.
Außerdem ist man wohl eher bekloppt, wenn man bei Sturm aus dem Hause geht.
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Sehe es ähnlich wie O. Meier. Meine Kolleginnen machen Dienst von zu Hause.
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Zur Klarheit habe ich den Erlass ja weiter oben verlinkt.
5 Lehrkräfte
Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO (BASS 21-02 Nr. 4).
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Interessant finde ich übrigens den Passus:
ZitatEs wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.Frau Gebauer sprach bisher immer von "Distanzlernen". Hier heißt es explizit "Unterrichtsausfall". Distanzlernen findet also auch nicht statt.
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Interessant finde ich übrigens den Passus:
Es wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.Frau Gebauer sprach bisher immer von "Distanzlernen". Hier heißt es explizit "Unterrichtsausfall". Distanzlernen findet also auch nicht statt.
Obacht was man sich „wünscht“, wenn morgen explizit Unterrichtsausfall ist und wir Lehrer vorschriftsgemäß den Dienst antreten sollen, könnte manche SL noch auf die Idee kommen, das Kollegium zum Entrümpelungstag einzubestellen
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könnte manche SL noch auf die Idee kommen, das Kollegium zum Entrümpelungstag einzubestellen
Das ist doch eine gute Idee. Gegenüberliegende Fenster auf und alles wird weggepustet.
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Für landesweites Distanzlernen anstelle von Präsenzunterricht fehlt meines Erachtens noch die gesetzliche Grundlage.
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Danke, Bolzbold.
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Anordnung unserer Schulleitung: wir haben Dienst nach Plan - Anwesenheitspflicht!
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Anordnung unserer Schulleitung: wir haben Dienst nach Plan - Anwesenheitspflicht!
Rechtlich vorbehaltlich der konkreten Witterung vor Ort nicht zu beanstanden.
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Info der Grundschule meines Sohnes: es gibt keine Notbetreuung.
Bei uns am BK gibt es eine Notbetreuung. Aber es wurde vorher abgemacht wer die macht, der Rest bleibt zu Hause.
So unterschiedlich sind die Schulleitungen.
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Bei meinen Neffen (Kölner Speckgürtel) fallen morgen auch sowohl Schule, als auch Kindergarten ohne Notbetreuungsoption komplett aus.
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Womit wir dann in der Situation wären, dass ggf. bei Lehrerelternpaaren beide vor Ort Dienst schieben müssen, obwohl die eigenen Kinder wegen des Unterrichtsausfalls nicht betreut wären. Dann kann man seine Kinder eigentlich nur noch mitnehmen. Genug freie Räume gäbe es ja wahrscheinlich. Nur das mit dem Lüften stelle ich mir dann bei dem angekündigten Wetter weniger spaßig vor.
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