Hallo zusammen,
Man liest ja im Internet, dass Manche Arbeitgeber (AG) bei den Schulen anrufen, um zu überprüfen ob das Abschlusszeugnis, des Bewerbers, des frisch eingestellten Mitarbeiters, etc. echt ist.
Meine Frage wäre, ob ihr an euren Schulen mit sowas Erfahrung habt? Kann eine Firma wirklich so ganz lax in der Schule anrufen und fragen, ob das Zeugnis von xy echt ist?
Lässt eure Schule sich auch darauf ein, jede Note mit dem AG abzugleichen, also Sinngemäß der AG liest euch die Noten aus dem Zeugnis vor und ihr gleicht im System ab ?
Oder bestätigt ihr nur „Ja, Zeugnis des Schülers ist echt/ nicht echt bzw. Die Daten existieren hier bei uns an der Schule/ existieren nicht“ ?
Muss euch der AG etwas zur Legimitation vorlegen (Kopie des Personalausweises des ehemaligen Schülers), damit er überhaupt Auskunft bekommt oder reicht es aus, wenn er die persönlichen Daten des Schülers mündlich am Telefon nennt (Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort) ?
Ungeachtet dem ehrenwerten Ziel Betrüger zu entlarven, finde ich so ein vorgehen Datenschutzrechtlich ziemlich heikel, zumindest sollte sich die Schule m.E., wie oben schon geschrieben, eine Kopie vom Ausweises des Schülers vorlegen lassen. Alles andere ist, wie ich finde, zumindest Datenschutzrechtlich sehr dünnes Eis.
Das würde nämlich bedeuten, dass selbst ich jetzt Sofort zum Hörer greifen kann, eine ehemalige Schule einer mir gut bekannten Person/ eines Freundes anrufen kann, sage dort die persönlichen Daten meines Bekannten/ meines Freundes und bekomme ruckzuck sämtliche Noten und Abschlüsse mitgeteilt...Und zu dem evtl auftretenden Argument, dass nur Firmen Auskunft erteilt bekommen: So ein Firmenname ist schnell ausgedacht bzw, aus dem Internet rausgesucht...
Wie läuft das denn bei euch an den Schulen bzw. Kommt so etwas überhaupt vor bei euch? Wie reagiert ihr dann bzw. Das Sekretariat, wenn tatsächlich ein AG mit so einem Anliegen bei euch anruft? Bekommt der direkt am Telefon Auskunft?
Ich würde solche Anrufe grundsätzlich abwimmeln mit dem Hinweis, dass eine Auskunft, wenn überhaupt, nur auf schriftlichem Wege, mit einer Kopie des Personalausweises des abgefragtes Schülers und mit dessen Einverständnis erfolgt.
Alle anderen laxen Vorgehensweisen bei solchen Sachen ( ein Anruf und alles wird ausgeplappert), mögen evtl. „Serviceorientiert“ sein (im Sinne von: schnell, und unbürokratisch) - rechtlich sehe ich da aber schon Probleme und zwar völlig unabhängig davon, ob der Kandidat das Zeugnis nun wirklich gefälscht hat oder nicht; denn auch für solche gilt der Datenschutz.