Überprüfung Abschlusszeugnis durch den Arbeitgeber, etc.

  • Kann eine Firma wirklich so ganz lax in der Schule anrufen und fragen, ob das Zeugnis von xy echt ist?

    Können sie, bringt nur nix.

    Lässt eure Schule sich auch darauf ein, jede Note mit dem AG abzugleichen, also Sinngemäß der AG liest euch die Noten aus dem Zeugnis vor und ihr gleicht im System ab ?

    Auf keinen Fall.

    Alles andere ist, wie ich finde, zumindest Datenschutzrechtlich sehr dünnes Eis.

    Nein, da ist gar kein Eis, sondern nur „Platsch“. M. a. W.: geht alles natürlich gar nicht.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht. Die potentielle Aussagekraft eines nicht beigelegten SL-Gutachtens variiert insofern je nach Bundesland. Ich war in meinem Bekanntenkreis die einzige Anwärterin, die wusste, dass das SL-Gutachten im Wortlaut verlangt werden kann und habe mir das deshalb auch vor der Bewerbung um die Planstelle besorgt, um es eben beilegen zu können.

    (Erst bei den Planstellengutachten ist das dann anders geregelt.)

    CDL, das ist ja interessant, danke für die Info. Könntest du das vielleicht bitte noch etwas ausführen: wo und ab wann kann man das Gutachten denn anfordern? Direkt bei der Schulleitung?

  • CDL, das ist ja interessant, danke für die Info. Könntest du das vielleicht bitte noch etwas ausführen: wo und ab wann kann man das Gutachten denn anfordern? Direkt bei der Schulleitung?

    Q.E.D. sage ich nur. Wieder jemand aus BW, der das bislang nicht wusste, weil einem im Ref niemand mit der Nase draufstößt.


    Zu deiner Frage: Sobald du dein Zeugnis in Händen hältst kannst du dein SL-Gutachten anfordern, denn dann ist die Notengebung vss. abschließend erfolgt, ohne dass noch Änderungen erfolgen werden (zumindest, solange du keinen Spezialabgang hinlegst mit entsprechend relevanten Auffälligkeiten...). Ich habe meiner SL damals einfach eine kurze Mail geschrieben und darum gebeten. Habe das dann als Mailanhang geschickt bekommen. Wenn du zu lange wartest kann es sein, dass die SL es nicht mehr verfügbar hat (hat eine Mitanwärterin erlebt, die erst ein Jahr nach dem Ref um ihr Gutachten gebeten hatte). In dem Fall wäre dann das RP deines Ausbildungsseminars dein Ansprechpartner und muss dir auf entsprechende Anforderung hin das Gutachten zukommen lassen.

    Wenn du das Gutachten vor der Zeugnisübergabe möchtest kannst du deine SL höflich und freundlich darum bitten, ein Anspruch besteht aber noch nicht, da die Notengebung erst mit dem letzten Diensttag an deiner Ausbildungsschule als abschließend zu betrachten ist beim SL-Gutachten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht. Die potentielle Aussagekraft eines nicht beigelegten SL-Gutachtens variiert insofern je nach Bundesland.

    Das finde ich ja spannend, das das so variiert. In NRW erhält man es vor dem Prüfungstag, man muss per Unterschrift bestätigen, dass man es zur Kenntnis genommen hat, und hat außerdem das Recht zur Gegenäußerung ("Innerhalb einer Woche nach Aushändigung der abschließenden Beurteilungen gemäß

    § 17 (5) OVP haben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Recht

    der Gegenäußerung zu den abschließenden Beurteilungen der Schulleitung und der

    Seminarausbilderinnen bzw. Seminarausbilder. Damit wird die Möglichkeit gegeben,

    die eigene Sicht und Meinung der oder des Beurteilten darzustellen. Da die Gegenäußerung

    keinen Widerspruch darstellt, wird sie zur Kenntnis genommen und der

    Personalakte beigefügt, ohne dass eine Rückmeldung gegeben wird.")

    Und da das Gutachten im Regelfall mehrere Seiten umfasst, kann man einiges über den Bewerber/die Bewerberin erfahren - muss allerdings manchmal etwas zwischen den Zeilen lesen/interpretieren.

  • Q.E.D. sage ich nur. Wieder jemand aus BW, der das bislang nicht wusste, weil einem im Ref niemand mit der Nase draufstößt.


    Zu deiner Frage: Sobald du dein Zeugnis in Händen hältst kannst du dein SL-Gutachten anfordern, denn dann ist die Notengebung vss. abschließend erfolgt, ohne dass noch Änderungen erfolgen werden (zumindest, solange du keinen Spezialabgang hinlegst mit entsprechend relevanten Auffälligkeiten...). Ich habe meiner SL damals einfach eine kurze Mail geschrieben und darum gebeten. Habe das dann als Mailanhang geschickt bekommen. Wenn du zu lange wartest kann es sein, dass die SL es nicht mehr verfügbar hat (hat eine Mitanwärterin erlebt, die erst ein Jahr nach dem Ref um ihr Gutachten gebeten hatte). In dem Fall wäre dann das RP deines Ausbildungsseminars dein Ansprechpartner und muss dir auf entsprechende Anforderung hin das Gutachten zukommen lassen.

    Wenn du das Gutachten vor der Zeugnisübergabe möchtest kannst du deine SL höflich und freundlich darum bitten, ein Anspruch besteht aber noch nicht, da die Notengebung erst mit dem letzten Diensttag an deiner Ausbildungsschule als abschließend zu betrachten ist beim SL-Gutachten.

    Ganz herzlichen Dank dir.

  • Von der Bezirksregierung ist eine frühere Schule auch schon einmal vor einer Dame gewarnt worden, die sich mit gefälschten Zeugnissen reihenweise auf Vertretungsstellen beworben hat. Wie das herausgekommen ist, weiß ich allerdings nicht.

  • Das von dir beschriebene Prozedere kenne ich von meinem Probezeitgutachten Der Germanist (abzüglich dann natürlich der Seminarausbilder:innen).

    Ich habe tatsächlich mein Ref-Gutachten vor allem beigelegt, damit meine neue Schulleitung die erhaltene zwei angesichts teilweise absurder inhaltlicher Begründungen und vor dem Hintergrund meines nachweisbar großen Engagements im Ref für mich und andere (Seminarsprecherin, freiwillige Zusatzfortbildungen, Implementierung eines Projekts an der Ref- Schule, welches Teil des Schulcurriculums wurde,...) besser einordnen konnte. Hat geklappt. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • damit meine neue Schulleitung die erhaltene zwei angesichts teilweise absurder inhaltlicher Begründungen und vor dem Hintergrund meines nachweisbar großen Engagements im Ref für mich und andere (Seminarsprecherin, freiwillige Zusatzfortbildungen, Implementierung eines Projekts an der Ref- Schule, welches Teil des Schulcurriculums wurde,...) besser einordnen konnte.

    Dafür ist das natürlich auch gut. Insbesondere kann man besser als durch die bloßen Noten sehen, wer sich wirklich ins Schulleben eingebracht hat und wer lediglich (oder immerhin) sein Fach im Blick gehabt hat.

  • Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht.

    Q.E.D. sage ich nur. Wieder jemand aus BW, der das bislang nicht wusste, weil einem im Ref niemand mit der Nase draufstößt.

    Gutachten.

    Woher soll man das auch wissen?

    Die Schulleiterbeurteilung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt hat der Schulleiter sogar mit einem besprochen (Man soll ja daraus lernen.) und man hat sofort ein eigenes Exemplar erhalten. Bei der zweiten Beurteilung hieß es dann aber, dass die nicht besprochen und nicht ausgegeben wird, weil sie Teil des Prüfungsergebnisses ist.

    LG DFU

  • Woher soll man das auch wissen?

    Weil einem das z.B. das Seminar einfach erzählen könnte oder der eigene SL, mit dem man u.a. für Schulkunde so manche Stunde zusammen verbringt. Ist ja schließlich nicht unwichtig, das zu erfahren. Wissen aus sich heraus muss das natürlich niemand. MIch ärgert daran- und nur das meinte ich- das man eben nicht offiziell darüber informiert wird, sondern es entweder zufällig erfährt, weil jemand, wie hier, etwas in einem Forum schreibt oder man kundige Familienmitglieder hat, etc.


    Zitat

    Die Schulleiterbeurteilung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt hat der Schulleiter sogar mit einem besprochen (Man soll ja daraus lernen.) und man hat sofort ein eigenes Exemplar erhalten. Bei der zweiten Beurteilung hieß es dann aber, dass die nicht besprochen und nicht ausgegeben wird, weil sie Teil des Prüfungsergebnisses ist.

    LG DFU

    Ein Ausbildungsgepräch gab es zwar bei mir auch am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes (in jedem Ausbildungsabschnitt hatte man Anspruch auf ein Ausbildungsgespräch mit Mentor:inn:en, Schulleitung, Seminar), aber eine schriftliche Beurteilung dazu habe ich nie erhalten. Das könnte wahlweise daran liegen, dass es bei uns in der Sek.I anders geregelt ist, als bei euch, da ihr eine eigene Behörde seid oder am Stil deines SL. :weissnicht:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Weil einem das z.B. das Seminar einfach erzählen könnte oder der eigene SL, mit dem man u.a. für Schulkunde so manche Stunde zusammen verbringt. Ist ja schließlich nicht unwichtig, das zu erfahren. Wissen aus sich heraus muss das natürlich niemand. MIch ärgert daran- und nur das meinte ich- das man eben nicht offiziell darüber informiert wird, sondern es entweder zufällig erfährt, weil jemand, wie hier, etwas in einem Forum schreibt oder man kundige Familienmitglieder hat, etc.

    Das wäre in der Tat gut, da stimme ich dir zu. Ich hab jetzt nicht so ein dickes Verhältnis zu meiner Schulleitung und an meinem Seminar ist der Informationsfluss sowieso eher undurchsichtig, von daher ist das wohl eher nicht zu erwarten.

  • Woher soll man das auch wissen?

    Die Schulleiterbeurteilung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt hat der Schulleiter sogar mit einem besprochen (Man soll ja daraus lernen.) und man hat sofort ein eigenes Exemplar erhalten. Bei der zweiten Beurteilung hieß es dann aber, dass die nicht besprochen und nicht ausgegeben wird, weil sie Teil des Prüfungsergebnisses ist.

    LG DFU

    Genauso war es bei mir auch. Ich habe es nach über 20 Jahren Lehrertätigkeit an 3 Schulen in 2 Bundesländern hier vor ca. einem Jahr von CDL erfahren. Ich habe es nie benötigt.

    Ein Ausbildungsgepräch gab es zwar bei mir auch am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes (in jedem Ausbildungsabschnitt hatte man Anspruch auf ein Ausbildungsgespräch mit Mentor:inn:en, Schulleitung, Seminar), aber eine schriftliche Beurteilung dazu habe ich nie erhalten. Das könnte wahlweise daran liegen, dass es bei uns in der Sek.I anders geregelt ist, als bei euch, da ihr eine eigene Behörde seid oder am Stil deines SL. :weissnicht:

    Das hat sich inzwischen geändert. Ich hatte noch 2 Jahre Referendariat an 2 Schulen (Wechsel nach einem Jahr), inzwischen sind es nur 1,5 Jahre an einer Schule plus Praktikum während des Studiums.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich finde es andersherum für einen angehenden Beamten zumutbar, selbst einmal einen Blick in die Verordnung zu werfen, die die eigene Ausbildung und Prüfung regelt.


    Wer sich beschwert, dass es einem nicht gesagt wurde, dokumentiert, dass sich nicht mit der Materie auseinandersgesetzt wurde.

  • Ich finde es andersherum für einen angehenden Beamten zumutbar, selbst einmal einen Blick in die Verordnung zu werfen, die die eigene Ausbildung und Prüfung regelt.


    Wer sich beschwert, dass es einem nicht gesagt wurde, dokumentiert, dass sich nicht mit der Materie auseinandersgesetzt wurde.

    Stimmt definitiv. Nachdem es aber bei den Probezeitgutachten völlig anders geregelt ist einerseits und das Gutachten ja ein wichtiger Zeugnisbestandteil ist andererseits, fände ich an dieser Stelle eine Information z. B. des Seminars, das ja auch über die sonstigen, nachlesbaren Prüfungsmodalitäten noch einmal explizit und umfassend informiert, nur diese Information ausspart, angezeigt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

Werbung