Alles gut. Es hat mich tatsächlich einfach nur aus Neugier interessiert. Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen - jetzt habe ich es verstanden.
Und ich finde, das klingt auch gut durchdacht und nachvollziehbar
Alles gut. Es hat mich tatsächlich einfach nur aus Neugier interessiert. Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen - jetzt habe ich es verstanden.
Und ich finde, das klingt auch gut durchdacht und nachvollziehbar
Chilli: Nein, man muss keine Sachgründe haben, wenn man sich auf einer Planstelle nicht verbeamten lässt. Einfach Verbeamtung nicht beantragen (oft: Kreuzchen im Einstellungsbogen nicht machen) bzw., das Verbeamtungsangebot nicht annehmen und auf der Planstelle als TB arbeiten. Den Antrag kannst Du jederzeit nachholen ( in der arbeitsrechtlichen Probezeit, also 3 Monate, kommt man natürlich leichter raus als gleich als Beamter auf Probe, das gilt aber auch erst recht für den Arbeitgeber)
Klar, gibt immer für irgendwas Sonderfälle, Vertretungsstellenhopping setzt freilich eine entsprechende Msrktlage voraus (grad bei Sonderpädagogen ist das auch von der Arbeit her oft eher unbefriedigend und wenig sinnvoll - an Förderschulen oder der Inklusion aber zunächst einen Vertetungsvertrag zu machen, kann sehr sinnvoll sein, egal ob man im Anschlussvertrag auf einer Planstelle im TB - oder Beamten Verhältnis arbeitet
PS. Für die Situation der Threaderstellerin ist halt der Hinweis sinnvoll, dass sie sich vor Annahme einer Planstelle genau informieren soll - zu denken, ich mach das als TB, dann bin ich flexibel, könnte sich als Holzweg erweisen
Vielen Dank für die Hinweise bzgl. Versetzungsoptionen etc. bzgl. Planstellen für TB wossen und Susannea - tatsächlich ist das momentan aber gar nicht so mein Wunsch. Trotzdem sehr gut, das im Hinterkopf zu behalten, wenn sich die Sachlage eben doch mal ändert oder entsprechende Optionen auf dem Tisch liegen.
Ich weiß, viele Menschen schütteln nur den Kopf, wenn sie hören, dass ich trotz Aussicht auf Verbeamtung oder eine unbefristete Stelle als TB eher nur befristete Verträge ins Auge fasse.
Eine Bekannte von mir ist zB. mit einem Wissenschaftler zusammen, der eben noch nicht weiß, wo er landet und so wie es an der Uni üblich ist, 2 Jahre in BaWü, 2 Jahre in Berlin, 1 Jahr in Thüringen ist / war / sein wird. Sie ist Sonderpädagogin und hat bisher immer genug Vertretungsstellen gefunden.
Abgesehen davon, dass ich keine Sonderpädagogin bin, ist das so ziemlich das, worauf es bei mir auch hinausläuft. Die meisten Projekte, an denen mein Lebensgefährte arbeitet, haben Förderzeiträume von 1 - 4 Jahren und spätestens danach steht i.d.R. ein Umzug an, meistens auch in ein anderes Bundesland. Ich war bis jetzt auch in der Wissenschaft und wir hatten das jetzt jahrelang, dass ich an einem Ende von Deutschland an der Uni war und er am anderen und keiner von uns wusste, wohin es für die nächste Stelle geht. Wenn das beide Partner betrifft, ist das auf Dauer aber wirklich mistig - ich hab in den letzten 5 Jahren gefühlt genauso viel im Zug und Bus gelebt, wie in meiner Wohnung. Deshalb gelingt uns das hoffentlich, das zukünftig auch so wie von dir beschrieben zu gestalten. Ich war auch einige Jahre in der Erwachsenenbildung tätig und hab' noch die ein oder andere Zusatzqualifikation - also sollte es mit Vertretungsstellen mal nicht klappen, weil wir ausgerechnet in eines der wenigen Gebiete Deutschlands ziehen, wo es keinen extremen LK-Mangel gibt, dann wird sich schon was finden.
Generell ist kein Bundesland verpflichtet, jemanden anzustellen - 'einfach kündigen und neu anfangen in einem neuen Bundesland', darauf hast Du keinerlei Anspruch
Mh, aber den Anspruch hat auch in der freien Wirtschaft keiner. Wenn der Bedarf da ist, kann man wechseln. Auch als Angestellte. Man kündigt einfach und fängt woanders wieder neu an.
An die TE: Ist ein nachvollziehbarer Plan, den Du hast. Ich würde (wie hier bereits gesagt) die PKV im red nehmen und danach: Weiß der Kuckuck. Viel Erfolg auf Deinem Weg. Berichte gern davon!
Ich finde das übrigens den größten Nachteil an der Verbeamtung, dass man womöglich jahrelang unglücklich an einer Schule festsitzt, mit der man nicht klar kommt. Es dürfte auch dem Dienstherren klar sein, dass man in diesem Fall nicht höchst motiviert seine Arbeit macht, sondern sich täglich mit Widerwillen und womöglich höherem Krankenstand zur Arbeit schleppt.
Ich verstehe, warum der Dienstherr so handelt, würde mir aber wünschen, dass es anders wäre. Ich habe Glück: Ich mag meine Schule und die Kolleg:innen da und möchte nicht wechseln....Aber wenn es anders wäre....
, dass man in diesem Fall nicht höchst motiviert seine Arbeit macht,
Es ist eigentlich ganz einfach; Der Beamte macht keine Arbeit, sondern versieht seinen Dienst, und er wird auch nicht bezahlt, sondern besoldet. Das sind keine sprachlichen Petitessen, sondern ein Spiegel des Geistes, der diesem System zugrunde liegt. Ich sage das übrigens ganz wertfrei.
An die TE: Ist ein nachvollziehbarer Plan, den Du hast. Ich würde (wie hier bereits gesagt) die PKV im red nehmen und danach: Weiß der Kuckuck.
Ich würde hier trotzdem eine Anwartschaft für die PKV nach dem Ref machen. Das kostet irgendwas um 1€/Monat und man hat keine Probleme, wenn man sich denn doch nochmal verbeamten lassen möchte.
Sissymaus:
ZitatWenn der Bedarf da ist, kann man wechseln. Auch als Angestellte. Man kündigt einfach und fängt woanders wieder neu an.
Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)
ZitatIch finde das übrigens den größten Nachteil an der Verbeamtung, dass man womöglich jahrelang unglücklich an einer Schule festsitzt, mit der man nicht klar kommt.
Das kann Dir als Tarifbeschäftigter genauso passieren, sobald man eine Planstelle hat (nur dass man von den Schule, an der man unglücklich ist, dann viel leichter rausgeschmissen werden kann - wenn die einen 'mangelhafte Eignung' bescheinigen, findet man übrigens bundesweit keine Stelle mehr an einer staatlichen Schule, wird genauso behandelt wie Entfernung eines Beamten auf Probe aus dem Dienst, was natürlich ungleich schwerer zu schaffen ist). Siehe Ausführungen in meinen vergangenen Postings..
Tja, aber die Ammenmärchen über die Freiheit des tarifbeschäftigten Lehrers sind wahrlich unausrottbar....(ist ja eigentlich auch ein Unding, dass auch hier die beamtenrechtlichen Regelungen weitestgehend übertragen werden - oder wie man allgemein treffend und pointiert sagt: beim tarifbeschäftigten Lehrer werden die Nachteile des Beamten- und Angestelltenstatus miteinander kombiniert, in der Verwaltung hat der TB wenigstens z.B. noch eine etwas geringere/symbolische Wochenarbeitszeit als der Beamte). Hält man halt nicht für möglich, von daher ist die Persistenz nachvollziehbar...
Ich würde hier trotzdem eine Anwartschaft für die PKV nach dem Ref machen. Das kostet irgendwas um 1€/Monat und man hat keine Probleme, wenn man sich denn doch nochmal verbeamten lassen möchte.
Tja, schön wäre es, das war Mal, ich zahle jeden Monat irgendwas um 30 Euro, über 400 im Jahr nur für die Anwartschaft.
Tja, schön wäre es, das war Mal, ich zahle jeden Monat irgendwas um 30 Euro, über 400 im Jahr nur für die Anwartschaft.
Das liegt dann an deiner PKV. Bei meiner würde das nach wie vor 1€ kosten.
Ich würde hier trotzdem eine Anwartschaft für die PKV nach dem Ref machen. Das kostet irgendwas um 1€/Monat und man hat keine Probleme, wenn man sich denn doch nochmal verbeamten lassen möchte.
Möchte ich noch mal betonen, wenn eine Erkrankung dazwischen kommt, ist es sonst Essig mit der PKV. Etwas höher dürfte der Betrag zwar sein, lohnt aber.
Dass in Sachsen Beihilfefähigkeit der GKV geplant ist, wusste ich nicht. Ob man dann noch wechseln kann?
Das liegt dann an deiner PKV. Bei meiner würde das nach wie vor 1€ kosten.
Vorsicht: 1€ wäre nur die Anwartschaft auf die KRANKENversicherung. Eine komplette Anwartschaft schließt bestenfalls auch die PFLEGEversicherung mit ein, dann sind wir nicht mehr bei diesen 1€, mit dem die Unternehmensgebundenen Versicherungsvertreter immer werben.
Bei der Debeka sind es dann z.B. um die 10 € für Anwartschaft Kranken und Pflegeversicherung. 30€ scheint mir viel, aber mei, jetzt hat Susannea den Vertrag ja schon, der hoffentlich Vorteile bringt, wenn er wieder aktiviert wird.
Ich würde hier trotzdem eine Anwartschaft für die PKV nach dem Ref machen. Das kostet irgendwas um 1€/Monat und man hat keine Probleme, wenn man sich denn doch nochmal verbeamten lassen möchte.
Ich zahle mit Risikozuschlag 7€ monatlich für die Anwartschaft (bin versorgungsberechtigt, was von der GKV durchgeführt wird im Auftrag, habe insofern nach dem ersten halben Jahr im Ref meine PKV wieder auf "Ruhen" stellen können). Das ist es mir aber wert und bei der Steuer angeben lässt sich das ja im Rahmen der Krankenversicherungskosten auch., ist also kein Komplettverlust, selbst wenn ich das am Ende lebenslang nicht mehr aktivieren sollte (was durchaus realistisch ist).
Sissymaus:
Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)
Wenn ich meine Stelle kündige als Tarifangestellte, warum benötige ich dann eine Freigabeerklärung? Ich war Tarifangestellte im ÖD. Lehrer:innen sind doch nichts anderes, oder?
Bitte erkläre es mir. Ich verstehe es nicht.
Und: die Mär der Kündbarkeit im ÖD hält sich tapfer, aber ganz ehrlich: Das passiert doch so gut wie nie, obwohl alle wissen, dass da ne Nulpe auf dem Posten sitzt.
Sissymaus: https://www.kmk.org/fileadmin/…n/allg_Schulwesen/D23.pdf
Das ist noch aktuell, wird aber unterschiedlich ausgelegt (Ländern mit Lehrermangel, wie z.B. einige ostdeutsche Bundesländer, legen großzügiger aus - mag auch vom Marktwert des Einstellungsbegehrenden abhängen). Prinzipiell können sich die Länder aber auf die KMK-Beschlüsse zurückziehen (Personalakten usw. werden auch bei Planstelleninhaber im TB-Verhältnis standardmäßig angefordert); die vereinbarte 'Großzügigkeit' ist halt reine Interpretationssache (wenn man z.B. als TB etwa mit Mangelfächern an einer eh nicht doll mit Personalmitteln ausgestatteten Schule ist...oder dort auch nur eine kurze Zeit auf einer Planstelle war, so dass eine erneute Einarbeitung eines Nachfolgers nicht zumutbar ist)
Das Tarifbeschäftigte im öffentlichem Dienst keinen speziellen Kündigungsschutz mehr haben, würde der Betroffene bei größerem Fehlverhalten schon recht schnell merken. Da gibt es prinzipiell schon viele Möglichkeiten (auch wenn man seine Arbeit nicht in der geforderten "mittleren Art und mittleren Güte' verrichtet), sicher, werden selten ausgeschöpft....(aber in Konfliktlagen, z.B. mit Vorgesetzten, wird der TB schon immer im Hinterkopf haben, dass er schlechter abgesichert ist als die verbeamtete Lehrkraft)
Sissymaus: https://www.kmk.org/fileadmin/…n/allg_Schulwesen/D23.pdf
Das ist noch aktuell, wird aber unterschiedlich ausgelegt (Ländern mit Lehrermangel, wie z.B. einige ostdeutsche Bundesländer, legen großzügiger aus - mag auch vom Marktwert des Einstellungsbegehrenden abhängen). Prinzipiell können sich die Länder aber auf die KMK-Beschlüsse zurückziehen (Personalakten usw. werden auch bei Planstelleninhaber im TB-Verhältnis standardmäßig angefordert); die vereinbarte 'Großzügigkeit' ist halt reine Interpretationssache (wenn man z.B. als TB etwa mit Mangelfächern an einer eh nicht doll mit Personalmitteln ausgestatteten Schule ist...oder dort auch nur eine kurze Zeit auf einer Planstelle war, so dass eine erneute Einarbeitung eines Nachfolgers nicht zumutbar ist)
Da geht es aber um eine Wechsel bzw. die Übernahme des aktuellen Dienstverhältnisses. Du kannst jederzeit kündigen (oder als Beamter sich entlassen lassen) und in einem anderen Bundesland wieder neu einstellen lassen. Dann gehen halt die Erfahrungsstufen flöten, aber das hat ja mit der Möglichkeit nix zu tun.
Mir wird in diesem Dokumenten auch zu oft von "Ländertausch" etc geredet. Den gibts doch de facto nur bei den Beamten, oder?
Wenn ich kündige, stehe ich keinem Verhältnis zu meinem ehemaligen Arbeitgeber mehr. Warum sollte ich da eine Freigabeerklärung benötigen?
Nein, unter das Ländertauschverfahren fallen alle Lehrkräfte im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, egal ob verbeamtet oder nicht.
Die Freigabeerklärung benötigst man, weil einen sonst das neue Bundesland nicht anstellt...(bzw. in den Beamtenstatus übernimmt oder neu verbeamtet)
@:s4g4: Das Problem ist nicht, aus dem Beamten- oder unbefristeten TB-Verhältnis im Herkunftsbundesland rauszukommen, sondern in dem Zielbundesland eine neue (Plan-)Stelle zu bekommen
Wie schon geschrieben, das wird teilweise flexibel gehandhabt (sowohl bei Beamten als auch bei TBs), grundsätzlich aber...
Für lebensalte Beamte (so in den 50er und 60er Lebensjahren) ist ein völlig besitzstandswahrender Länderwechsel aber komplex, da es da um die Verteilung der lebenslangen Pensionsansprüche zwischen dem abgebenden und aufnehmenden Bundesland geht (da muss über das Länderaustauschverfahren ein Ausgleich gefunden werden, eigentlich auch der Hauptsinn des Ganzen - das Fallen der TBs unter das Ländertauschverfahren kann man eigentlich nur dadurch legitimieren, dass sie keinstenfalls besser gestellt werden sollen als verbeamtete Lehrkräfte, mit den tarifbeschäftigten Lehrkräften hat das Bundesland mit dem Eintritt in die Rente ja nix mehr zu tun, bei Beamten sieht es wegen Pensionsansprüchen und Beihilfe anders aus)
Ok, es mag sein, dass das formal tatsächlich so möglich ist, aber mal ganz ehrlich, das würde doch keinem Gerichtsverfahren standhalten: Ich kündige als Angestellte, bis damit raus aus jeglichem Verhältnis. Und mein neuer Dienstherr verlangt, dass ich freigegeben werde? Von was denn? Das ist doch absurd. Ich glaube ganz ehrlich nicht, dass sowas tatsächlich passiert. In einem Dokument von 2009 steht sogar, dass die Freigabe großzügig erteilt werden soll. Wahrscheinlich weiß die KMK, dass sie sich hier auf dünnes Eis begibt, so rein arbeitsrechtlich.
Und auch die Kündbarkeit im ÖD mag formal möglich sein, jedoch habe ich viele Jahre im ÖD gearbeitet. Ich hätte da mindestens 1/3 der Leute nicht mehr beschäftigen wollen, weil die ihren Job einfach nicht gemacht haben. Passiert ist aber nie was.
Ich hätte da mindestens 1/3 der Leute nicht mehr beschäftigen wollen, weil die ihren Job einfach nicht gemacht haben. Passiert ist aber nie was.
Genau einen Kollegen kenne ich und selbst den ist man schwer losgeworden. Erst wurde er zwangsumgesetzt als letzte Chance und dann hat er so weitergemacht (man hatte da auch die neue Schule scheinbar im Umklaren gelassen) und selbst dann hat er versucht gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen.
Die meisten kennen den Berliner Fall vermutlich, ging ja durch die Presse.
„Volkslehrer“ / Lehrer wegen YouTube-Äußerungen darf gekündigt werden (juraforum.de)
Die Freigabeerklärung benötigst man, weil einen sonst das neue Bundesland nicht anstellt...(bzw. in den Beamtenstatus übernimmt oder neu verbeamtet)
Nur noch mal als Rückmeldung, das stimmt so für einige Bundesländer nicht, Brandenburg sagt z.>B. ganz klar, wenn ich keine Freigabe erhalte und kündge, dann passen sie meinen Vertragsbeginn sogar an die Kündigungsfrist an.
Also eine Freigabe wird da definitiv nicht benötigt.
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