Diese Aussagen verstehe ich nicht, aber was soll's.
Das heißt also: Wenn ich mir in BW einen Arzt/eine Ärztin ausgesucht habe, der/die sich gegen meine Verbeamtung ausspricht, kann ich - rein theoretisch - dessen/deren Beurteilung bzw. das ausgestellte Gesundheitszeugnis einfach "unterschlagen", zu einem/einer mir wohlgesonneren Arzt/Ärztin gehen und mir eine neue Beurteilung ausstellen lassen? Boah...
Nein. (s. Beitrag #20 von mir)