Mehrere Anläufe bei Amtsärzten für Verbeamtung möglich?

  • Nein. Amtsarzthopping ist nicht zulässig, das Ergebnis ist schließlich keine Verhandlungsbasis oder ein Probelauf, sondern geht an den potentiellen Dienstherrn als Entscheidungsgrundlage. Im Fall eines negativen Bescheids kann man aber natürlich rechtliche Schritte prüfen, Widerspruch einlegen, was manchmal erfolgreich sein kann, manchmal aber auch nicht. Gut vorbereiten kann man sich aber (ärztliche Atteste und Gutachten einreichen beispielsweise) .

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich war damals (2005) beim Amtsarzt und hatte brav mein Asthma als Vorerkrankung angegeben. Die Dame, bei der ich war, hatte den Ruf, besonders kritisch zu sein. Mein Übergewicht (damals weniger als heute) störte sie nicht und wegen des Asthmas bat sie um ein Gutachten meines Lungenfacharztes. Das hat selbiger dann ausgestellt ("mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit ist nicht zu rechnen") und gut war's.


    So gesehen ist man vom ersten Amtsarzt abhängig - aber die haben auch Besseres zu tun, als jedem angehenden Beamten (oder Beamtin) aus Lust und Laune heraus ein erhöhtes Risiko vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu attestieren. Gleichwohl müssen sie sich selbst absichern, dass ihre Prognose sachlich begründet ist.

    Die "Angst vor Amtsarzt und Ablehnung" ist also auch eins der vielen Mythen, das sich hier hartnäckig hält. Wie viele UserInnen sind denn wegen eines/einer Amtsarztes/Amtsärztin nur ins Angestelltenverhältnis übernommen worden? Das dürfte die deutliche Minderheit sein. Über die Kriterien für die Verbeamtungsfähigkeit (z.B. bei Adipositas, bei MS, bei Morbus Crohn etc.) kann man in der Tat streiten. Und hier kommt es abhängig vom Amtsarzt oder von der Amtsärztin ggf. zu divergierenden Einschätzungen. Dafür sind dann im Anschluss die FachärztInnen bzw. GutachterInnen da, um das ggf. gerichtsfest zu klären.

  • Nein, tun sie nicht.

    Sondern?!? Eine nähere Erklärung wäre schon gut, meinst du nicht?

    Du meinst also, es sei zulässig, dass man in irgendeinem Bundesland solch ein "Ärztehopping" - wie vom TE angedeutet - betreiben kann? Das fände ich einen ganz schönen Hammer, muss ich sagen.

    Aber vielleicht hast du da ja - im Gegensatz zu den Vorschreiber*innen und mir (also User*innen aus BW, NRW und NDS) - andere Erfahrungen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Meine Freundin wurde wegen (deutlichem) Übergewicht und Bluthochdruck nich verbeamtet, sie hat dann 10kg abgenommen und dann war Sonderpädagogenmangel und schwupps wurde sie verbeamtet.

    Dies zu Bolzbold

    Selten aber wahr.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Zwei Freundinnen von mir wurden aufgrund chronischer Erkrankungen auch nicht verbeamtet, wobei es bei der einen eigentlich schon im Vorfeld - also auch schon während des Studiums - recht klar war, dass es damit nichts werden würde. Die andere Freundin wurde dann aber nach einer OP einige Jahre später doch noch verbeamtet.


    Nichtsdestotrotz kann (und mag) ich mir nicht vorstellen, dass es die Möglichkeit gibt, bei einer drohenden Nicht-Verbeamtung oder "Nachprüfung" einfach eine/n andere/n Amtsarzt/Amtsärztin oder eine/n Arzt/Ärztin aus dem "Ärztepool", den es in einigen BL gibt, aufzusuchen, damit es mit der Verbeamtung doch klappt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja, also der erste Amtsarzt wird ja ein Gutachten/Stellungnahme oder so schreiben und das wandert in deinen Akt, da kann ja kein zweiter Amtsarzt etwas rausnehmen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ich hatte eine bedauernswerte Kommilitonin, die schon während des Studiums mehrere Schlaganfälle erlitt (wohl durch Vorerkrankung bedingt). Ich denke, bei ihr war es mit einer Verbeamtung auch Essig.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich habe über eine Dauer von ca 5 Jahren den Amtsarzt häufiger gesehen als meinen Hausarzt. Immer kam die Aussage: sie sind absolut gesund, nur zu dick. Ich war immer beim gleichen Gesundheitsamt, hatte aber unterschiedliche Ärzte vor mir.

    Nach einem Widerspruch (als sich die Beweislast nach einem Gerichtsurteil umgekehrt hatte) hat dann eine Ärztin die Eignung ausgesprochen, die nächste zur Verbeamtung auf LZ hat dann zwar gemeckert, das sie das nicht gemacht hätte, konnte dann aber auch keine Gründe mehr finden um mir die Verbeamtung auf Lebenszeit zu versagen

    Es lohnt sich also dran zu bleiben

  • Sondern?!? Eine nähere Erklärung wäre schon gut, meinst du nicht?

    Du meinst also, es sei zulässig, dass man in irgendeinem Bundesland solch ein "Ärztehopping" - wie vom TE angedeutet - betreiben kann? Das fände ich einen ganz schönen Hammer, muss ich sagen.

    Aber vielleicht hast du da ja - im Gegensatz zu den Vorschreiber*innen und mir (also User*innen aus BW, NRW und NDS) - andere Erfahrungen.


    Naja, es geht hier darum, dem TE zu helfen. Leute, die schon ewig und drei Tage verbeamtet sind, haben sicher Zeit, ein paar Stunden oder Tage zu warten, bis dem TE gehofen ist.


    Wegen deiner Entrüstung antworte ich nun aber mal zwischendurch:

    in BaWü muss oder darf man seit 2015 nicht mehr zum Gesundheitsamt für die Beamtenuntersuchung. Man sucht sich selbst einen Allgemeinmediziner aus, der berechtigt ist, diese Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt hat quasi outgesourct.

    Diese Allgemeinmediziner kommunizieren meines Wissens nach NICHT selbst mit dem RP, was das Gesundheitszeugnis betrifft. Das läuft über den Beamtenanwärter. Man bringt das Gesundheitszeugnis selbst zum Sachbearbeiter. Sachbearbeiter und Arzt kommunizieren "im Normalfall" nicht miteiander. Es wird auch nicht abgefragt, ob in dem Quartal schon eine Beamtenuntersuchung stattgefunden hat. (Man darf nur nicht in einem Behandlungsverhältnis bei diesem Arzt sein, und mit einem verwandt darf er auch nicht sein). :victory:


    Deswegen der Rat an den TE: Falls das BL Ba-Wü ist: hör dich bei anderen Beamtenanwärtern um, welcher Arzt kulant ist.


    Nun weiß Humblebee wie es in Ba-Wü abläuft. Falls der TE weder Badner noch Schwabe sein sollte, liest es vll mal jmd anders, dem es nützt.

  • Wow, das wäre ja der Hammer... oder wäre das sogar gerechter, weil sich jeder den kulantesten Arzt suchen könnte? Bin mir da noch unsicher.

    Inhaltlich sehr interessant, aber könnt ihr nicht freundlicher zueinander sein?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Naja, es geht hier darum, dem TE zu helfen. Leute, die schon ewig und drei Tage verbeamtet sind, haben sicher Zeit, ein paar Stunden oder Tage zu warten, bis dem TE gehofen ist.

    Diese Aussagen verstehe ich nicht, aber was soll's.


    Das heißt also: Wenn ich mir in BW einen Arzt/eine Ärztin ausgesucht habe, der/die sich gegen meine Verbeamtung ausspricht, kann ich - rein theoretisch - dessen/deren Beurteilung bzw. das ausgestellte Gesundheitszeugnis einfach "unterschlagen", zu einem/einer mir wohlgesonneren Arzt/Ärztin gehen und mir eine neue Beurteilung ausstellen lassen? Boah...:(

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Naja, der Amtsarzt hat die Verbeamtung die ersten Male "verweigert", zwar habe ich immer hier Mal etwas abgenommen (ohne schriftliche Zielvereinbarung war es dem nächsten Arzt dann aber doch nicht genug), dann Schwangerschaft dazwischen etc und jedes Mal gab es den nächsten Brief zur Vorstellung. Insgesamt war ich glaube ich 8x dort...immerhin. Am Ende hat es geklappt

  • in BaWü muss oder darf man seit 2015 nicht mehr zum Gesundheitsamt für die Beamtenuntersuchung. Man sucht sich selbst einen Allgemeinmediziner aus, der berechtigt ist, diese Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt hat quasi outgesourct.

    Diese Allgemeinmediziner kommunizieren meines Wissens nach NICHT selbst mit dem RP, was das Gesundheitszeugnis betrifft. Das läuft über den Beamtenanwärter. Man bringt das Gesundheitszeugnis selbst zum Sachbearbeiter. Sachbearbeiter und Arzt kommunizieren "im Normalfall" nicht miteiander. Es wird auch nicht abgefragt, ob in dem Quartal schon eine Beamtenuntersuchung stattgefunden hat. (Man darf nur nicht in einem Behandlungsverhältnis bei diesem Arzt sein, und mit einem verwandt darf er auch nicht sein). :victory:

    Das ist in verschiedener Hinsicht nicht richtig. Die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung wird üblicherweise vom Arzt direkt an das RP geschickt. Ich habe insofern lediglich der Ärztin den Vordruck mitgebracht, sie diesen ausgefüllt und mir lediglich ein Belegexemplar als Mail zukommen lassen, damit ich weiß, woran ich bin (was gut war, denn beim RP-Wechsel wollten die mich glatt erneut zum Amtsarzt jagen, nur weil RP Freiburg es nicht gebacken bekam, meine Akte weiterzuleiten). Das Gesundheitsamt hat auch noch nicht komplett "outgesourct", sondern stellt einen Teil der Ärzte auf der Liste der zugelassenen Ärzte. Je nachdem, wo man wohnt und ob es dort ein örtliches Gesundheitsamt gibt, kann tatsächlich am Ende ein erheblicher Teil der möglichen Ärzte beim Gesundheitsamt sitzen. Wenn die Ärzte diese Beamtenuntersuchung durchführen und das entsprechende Formular ausfüllen, müssen sie es auch einsenden. Man verpflichtet sich vor der Untersuchung dazu, dass die Ärzte dies dürfen, womit das dann ergebnisunabhängig gilt. Man hat also keine "Prüfoption", ob einem das Ergebnis passt, um ggf. beim nächsten Arzt sein Glück versuchen zu können.


    Richtig ist, dass man durch die Liste bedingt die Möglichkeit hat vorab in Erfahrung zu bringen, wer möglicherweise am laschesten untersucht und prüft. Gerade bei Vorerkrankungen rate ich von so einem Vorgehen aber eher ab. Man weiß schließlich nie, welche Vorbehalte ein Arzt hat im Umgang mit bestimmten Vorerkrankungen (da habe ich leider schon einige schlechte Erfahrungen mit Ärzten gemacht, die keine Ahnung von Traumata hatten und mich in der Folge in irgendeine völlig unzutreffende Schublade gesteckt haben zur Behandlung, was jedes Mal schief ging, bis meine Therapeutin diesen Ärzten in ihrer Freizeit mal wieder erklärt hatte, was typische Traumasymptome sind, wie diese zu behandeln sind, etc.). Ich bin- obgleich meine Untersuchung dadurch auch in anderen Bereichen bedeutend strenger war, als bei vielen anderen- sehr gut damit gefahren, mir von der Liste eine Fachärztin meiner kritischsten Vorerkrankung auszuwählen, die imstande war, diese- unterstützt durch die ärztlichen Atteste, die ich mitgeführt habe- mittels zielgerichteter Fragen zur aktuellen Restsymptomatik korrekt einzuordnen (diese Art Fragen hat mir abgesehen von meiner behandelnden Fachärztin wirklich noch keiner meiner Ärzte jemals gestellt und es waren genau die Bereiche, die üblicherweise bei neuen Ärzten zu Missverständnissen/Vorurteilen führen, bis ich mich selbst erklären konnte). Ohne diese korrekte fachliche Einordnung- die irgendein Allgemeinmediziner, der dafür bekannt war normalerweise, sprich bei den typischen, weitestgehend gesunden Anwärter:innen, besonders oberflächlich zu prüfen nicht hätte leisten können- wäre ich möglicherweise heutzutage nicht verbeamtet oder hätte dem zumindest nach dem Ref und zur Verbeamtung auf Probe noch einmal hinterherrennen müssen in Form einer Wiedervorstellung bei einem zulässigen Arzt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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