Teil des Abmilderungspakets sind auch die bereits aus dem vergangenen Schuljahr bekannten Regelungen
zum Aufrücken nach den Klassenstufen 4, 6 und 8: am Ende der jeweiligen Doppeljahrgangsstufe findet außerordentlicherweise keine Versetzungsentscheidung statt"
das ist m.W. noch nicht offiziell und festgezurrt. Obwohl.... ich ahne.....