Quereinstieg grundschule

  • Es sind ja aufgeforderte Bewerbungen die direkt an die Schulen zu senden sind. Ich denke ich muss einfach etwas Geduld haben. Ich habe mir einer Schulleitung telefoniert und die hatte sich positiv angehört da ich v.a. Schwimmunterricht gegen könnte..


    Eingruppierung ist laut Amt TVH10 und Stufe 3. Ich habe steuerklasse 3 und 1 Kind da ist man dann ca bei dem Betrag. Z. T. wurde die eingruppierung jetzt geändert bzw angepasst und mit 1. Examen ist es wohl min. Stufe 11

  • Religion (Missio oder Vocatio erforderlich), Technik (selbst für die Raumnutzung ohne Technikunterricht durchzuführen ist bereits eine Sicherheitseinweisung erforderlich, für den Unterricht Maschinenscheine etc.) Sport dagegen habe ich eine Freundin, die das an ihrer Schule fachfremd macht.

    Da hast du recht. Das mit Reli hatte ich irgendwie verdrängt. Es ist ja sogar so krass, dass bei kath. Religion letztendlich sogar der Kirchenträger entscheidet, wer es unterrichten darf und wer nicht.

    Was Technik angeht: Das Fach gibt es z.B. in Hessen m.W. nur als Fachrichtung am BG bzw. FOS. In der Sek 1 gibt es Werken bzw. Holz und teilweise auch Metalltechnik. Für Letzteres braucht man definitiv einen Maschinenschein, Ersteres machen auch Leute ohne.

    Dann gibt es da noch Kochen (was ja prinzipiell auch gefährlich sein kann) - macht auch jeder ohne besondere Qualifikation.


    Generell geht wohl vom Schwimmen und dem Umgang mit Maschinen zur Metallbearbeitung die größte Gefahr aus, auch wenn die kath. Kirche das anders sehen mag.

  • Mikelknight: Positive (aber nicht verbindliche) Signale von Schulleitungen nicht überbewerten....ist häufig nur warm halten...(könnte ja passieren, dass z.B. eine Lehrkraft kurzfristig länger krank/schwanger wird - dann hätte man noch eine Bewerberin in der Reserve). Eine direkte Absage wäre zwar fair, aber von Fairness kann man bei Schulleitungen keineswegs per se ausgehen...

  • Religion (Missio oder Vocatio erforderlich) ... erforderlich


    Auch Missio oder Vocatio werden leider inflationär vergeben und schützen nicht vor Inkompetenz.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Auch Missio oder Vocatio werden leider inflationär vergeben und schützen nicht vor Inkompetenz.

    Na gut, vor Inkompetenz schützt im Zweifelsfall noch nicht einmal das einschlägige Fachstudium je nach Individuum und Haltungen, insofern ist die Frage der Kompetenz wieder eine andere als die, unter welchen Umständen fachfremder Unterricht erlaubt sein könnte oder eben nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Es sind ja aufgeforderte Bewerbungen die direkt an die Schulen zu senden sind. Ich denke ich muss einfach etwas Geduld haben. Ich habe mir einer Schulleitung telefoniert und die hatte sich positiv angehört da ich v.a. Schwimmunterricht gegen könnte..


    Wenn du Sport hast, kannst du doch selbstverständlich Schwimmunterricht erteilen. Klar, nach ein paar Jahren kannst du dich bei der Überprüfung dumm stellen (und selbst da befürchte ich, dass man schlechte Karten hat), aber für mich klingt eine solche Aussage wie von einem Deutschlehrer "ich habe gute Chancen, weil ich ein Praktikum als Lektor gemacht habe und Literaturunterricht geben kann"

    Eingruppierung ist laut Amt TVH10 und Stufe 3. Ich habe steuerklasse 3 und 1 Kind da ist man dann ca bei dem Betrag. Z. T. wurde die eingruppierung jetzt geändert bzw angepasst und mit 1. Examen ist es wohl min. Stufe 11


    ich komme wieder zu meiner Frage und kombiniere sie:
    1) Bist du dir SICHER, dass du den "Quereinstieg" an der Grundschule machen DARFST?

    2) Gäbe es in Hessen ein Umschulungsprogramm für Gymnasiallehrer*innen, die sich bereit erklären, an die Grundschule (nach dem Ref) zu gehen?

    Es wäre ein bisschen zu schön, um wach zu sein, wenn du einen Quereinstieg für Menschen ohne 1. Staatsexamen machst (du schriebst, dass ein Bachelor ausreicht, schlimm genug), und dann aber nach der Stufe entlohnt wirst, die das 1. Staatsexamen fordert.
    Im öffentlichen Dienst wird man nicht nach dem Abschluss entlohnt, den man hat, sondern nach dem, der für die Einstellung gefordert war.

    Anderes Bundesland, und auch andere Situation, da ich an die Schulform meines Examens wollte, aber ich durfte nicht in den Seiteneinstieg, weil ich eben ein Staatsexamen hatte.
    Die Maßnahme des Quereinstiegs ist dafür da, Menschen in die Schulen zu bekommen, die sonst nicht in die Schulen kommen, nicht um denjenigen das Referendariat als solches zu ersparen und denen mehr Geld zu gönnen.

  • Tja, mit Erfahrungsstufe 3 bei TVL 11 wird dann der Quereinsteiger besser entlohnt als der vollausgebildete, tarifbeschäftigte Lehrer mit Referendariat (auch bei TVL 13 - nach dem Ref kommt man grundsätzlich in Erfahrungsstufe 1: Erfahrungsstufen sind ja im TB-Verhältnis fast wichtiger als Eingruppierung)


    Im Tarifbeschäftigtenverhältnis gibt es eigentlich sowieso überhaupt keinen Grund, Referendariat zu machen (Aufstiegsmöglichkeiten, die nur mit 2. Stex möglich sind, werden ja nur minimal besser entlohnt). Aus rein finanzieller Sicht, sollte man versuchen, das Ref zu umgehen...(natürlich nur, wenn es trotz 2. Stex nicht zu einem Beamtenverhältnis führen kann)

    • Offizieller Beitrag

    Im Tarifbeschäftigtenverhältnis gibt es eigentlich sowieso überhaupt keinen Grund, Referendariat zu machen (Aufstiegsmöglichkeiten, die nur mit 2. Stex möglich sind, werden ja nur minimal besser entlohnt). Aus rein finanzieller Sicht, sollte man versuchen, das Ref zu umgehen...(natürlich nur, wenn es trotz 2. Stex nicht zu einem Beamtenverhältnis führen kann)

    DAS war auch der Grund für meinen damaligen Versuch, in den Seiteneinstieg zu gehen. Nicht aus finanziellen Gründen sondern der sichere, sofortige Platz an meiner Wunschschule.
    Hat nicht geklappt, hab mein Ref gemacht und habe dann eine Planstelle an besagter Schule bekommen.
    und der Amstarzt hat mich gegen jede Erwartung einer Verbeamtung würdig eingeschätzt.

    Manchmal gibt es Kharma im Leben.
    Wenn ich dran denke, dass ich den Job in E11 oder E13 machen wollte. (also freiwillig mich darauf eingelassen hätte). Gut, mein Leben wäre jetzt einfacher, ich hätte schon gekündigt.

  • chilipaprika


    Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Ich habe Schwimmdidaktik in der Uni während des Lehramtsstudiums gehabt und darf Schwimmunterricht geben. Man muss halt alle paar Jahre seinen Rettungsschwimmer neu machen.


    Und ja: Ich darf den Quereinstieg machen da ich die Bedingungen unabhängig vom Lehramtsstudiums erfülle. Ich habe den entsprechenden Bescheid gegeben vom Schulamt schon bekommen. Sonst hätten mich doch auch keine Schulen angeschrieben...

  • chilipaprika: Nuja, neben Amtsarzt gibt es ja noch die Altersgrenze.


    Die ist starr - die Maßstäbe an gesundheitlichen Voraussetzungen scheinen in den letzten Jahren erheblich gesunken zu sein. Da kann man überhaupt keine gesicherten negativen Vorhersagen mehr machen.....und die Unterschiede in der Entlohnung usw. sind ja so gravierend, dass man selbst jemanden, dem das Durchkommen beim Amtsarzt sehr fraglich erscheint, dringend zum Ref raten muss. Wenn aber die Altersgrenze überschritten ist...

  • Mit Kind und Steuerklasse 3 müsste im normalen Ref aber auch mehr rumkommen als 1600 Euro. Hast du bei deiner Berechnung Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag berücksichtigt? Doch, es gibt definitiv einen Grund, das normale Ref zu machen: A13 und die Aussicht später auf A14.

    • Offizieller Beitrag

    chilipaprika


    Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Ich habe Schwimmdidaktik in der Uni während des Lehramtsstudiums gehabt und darf Schwimmunterricht geben. Man muss halt alle paar Jahre seinen Rettungsschwimmer neu machen.

    Ich weiß nicht, was du glaubst, was ich falsch verstanden haben könnte.
    Ist es in Hessen etwas nicht Voraussetzung, dass ein Sportlehrer Schwimmunterricht erteilt? In beiden Bundesländern, in denen ich aktiv war (NDS und NRW) sind / waren Voraussetzung zur Einstellung in den Schuldienst der Rettungsschwimmer Silber. Wie er danach erneuert wird, hängt vom BL als auch von den Schulen ab. Schwimmen ist doch immer Bestandteil der Sportfakultas.

    Und gleichzeitig war ich schon in einigen "Rettungsfähigkeit"-Kursen, in denen Grundschullehrkräfte saßen / schwamen, die Schwimmen erteilen "durften", weil man es eben brauchte. Aber das kann ja bundeslandabhängig sein, auch wenn ich von solchen Geschichten im Forum oft gelesen habe (aber vor mehreren Jahren, zugegeben).

    • Offizieller Beitrag

    chilipaprika: Nuja, neben Amtsarzt gibt es ja noch die Altersgrenze.


    Die ist starr - die Maßstäbe an gesundheitlichen Voraussetzungen scheinen in den letzten Jahren erheblich gesunken zu sein. Da kann man überhaupt keine gesicherten negativen Vorhersagen mehr machen.....und die Unterschiede in der Entlohnung usw. sind ja so gravierend, dass man selbst jemanden, dem das Durchkommen beim Amtsarzt sehr fraglich erscheint, dringend zum Ref raten muss. Wenn aber die Altersgrenze überschritten ist...

    Ja, natürlich gibt es Fälle, wo es wirklich klar ist. Ich hatte nur zugegeben, dass mein Versuch, ebenfalls das Ref umzugehen, auch von einer falschen Annahme herrührte.
    Das wird beim TE nicht der Fall sein, der "nur" 5 Jahre gearbeitet hat, er wird wohl weit von den 40 (oder gar 45, Hessen?) Jahren sein.

  • Ich weiß nicht ob es in Hessen fakultativ ist oder nicht. Bei meiner Tochter wird es nicht angeboten bzw kann nicht stattfinden. Von Bekannten habe ich das Gleiche gehört. Bei den Schulanfragen war es auch immer nur "Wünschenswert" Schwimmunterricht geben zu können. Aber keine notwendig Voraussetzung.

    Bin jetzt 36 alt, hätte also noch etwas Zeit 😂

  • Doch, es gibt definitiv einen Grund, das normale Ref zu machen: A13 und die Aussicht später auf A14.

    Es geht um Grundschule und Hessen, sprich A12, nicht bayrische Gymnasien und A13 mit Regelbeförderung nach A14.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace


  • ich komme wieder zu meiner Frage und kombiniere sie:
    1) Bist du dir SICHER, dass du den "Quereinstieg" an der Grundschule machen DARFST?

    2) Gäbe es in Hessen ein Umschulungsprogramm für Gymnasiallehrer*innen, die sich bereit erklären, an die Grundschule (nach dem Ref) zu gehen?

    Also um nochmal hierauf zurück zu kommen. Diese ganzen Quereinstiegsmaßnahmen sind teilweise für mich eh nicht nachvollziehbar bzw. widersprüchlich. Man KÖNNTE sein Ref auch machen, wenn man auf Lehramt für Gymnasien studiert hat. Aber dann MUSS man entweder Deutsch oder Mathe und ein zweites Fach studiert haben. Deshalb kann ich diese Variante nicht machen. Ich habe Biologie und Sport mit 1. Staatsexamen. Die 2. Variante ist man hat einen BA, Master, Diplom, etc. in Deutsch, Mathe, Kunst, Sport oder Religion und kann 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Gleichzeitig wird man in diesen 3,5 Jahren qualifiziert für Deutsch und Mathematik, Grundschuldidaktik, -methodik usw..

    Warum ich jetzt in Variante 2 nur eines der gesuchten Fächer studiert haben muss, kann wahrscheinlich nur Herr Lorz sagen. Durchdachte ist das Ganze sicher nicht. Was ich aber sich sagen kann bzw. denke ist, dass es mir nicht nachteilig ausgelegt werden sollte das schon ein Lehramtsstudium vorhanden ist. Das Schulamt hat gesagt ich solle alle Abschüsse einreichen. Hätte im Prinzip ja auch nur den B.A in Sport und Pädagogik angeben können...

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