Kita Eingewöhnung Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    mein Kind hat ab 01.08. einen Kitaplatz (Kind ist dann ein Jahr alt) und das Schuljahr startet in NRW am 09.08. Meine Elternzeit endet jedoch bereits im Juni (12 Monate). Nun zu meiner Frage: Ich gehe davon aus, dass die Eingewöhnung (falls wir am 01.08. starten dürfen) nicht nur neun Tage dauern wird. Folglich müsste ich die ersten Wochen im neuen Schuljahr noch mal Elternzeit nehmen. Da ich aber noch nicht weiß, wie lange die Eingewöhnung dauern wird, kann ich ja meiner SL noch nicht sagen, wann ich einsteigen kann. Wie ist das zu beantragen? Vor allem, da ich ab Juni in TZ wieder arbeiten will. Also 12 Monaten EZ, dann zwei Monate TZ und dann wieder einen Monat EZ. Wird das so genehmigt? Wir haben keine Verwandten vor Ort und mein Partner hat nur 30 Tage Urlaub im Jahr.


    Vielen Dank im Voraus!

  • 1. Elternzeit ist gar nicht zu beantragen, sondern anzumelden (der AG kann nämlich nicht ablehnen),

    aber

    2. muss man sich nach der Geburt für die ersten 24 Monate festlegen, du hast also bis zum 2. Geburtstag keinen Anspruch mehr auf Elternzeit, du kannst lieb nachfragen, ob man dir noch welche gibt, aber du hast eigentlich bereits darauf verzichtet.


    DA hätte sich TZ in Elternzeit angeboten bzw. tut es immer noch.


    Manchmal frage ich mich ehrlich gesagt, ob man sich nicht erkundigt bevor man was anmeldet, warum man sich erst darum kümmert, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

  • Bei uns war die Eingewöhnungszeit, meine ich, festgelegt auf 3 Wochen. Wir haben nach dem Berliner Modell eingewöhnt.


    Natürlich kann es passieren, dass einzelne Kinder länger brauchen, aber in der Regel klappt es ja.


    Kann dein Mann keinen Urlaub nehmen? Eine Woche hättest du ja selbst durch die Ferien. Bei uns sind auch Großeltern mit eingesprungen. Das wird nicht gerne gesehen, weil sie durchgängig die gleiche Person wollen, aber das ging halt nun mal nicht und das mussten sie schlucken. Hat aber problemlos geklappt.

  • klingt allerdings so, dass man dir missbräuchliches Ausspraren der Ferien vorwerfen wird, weil du in Juni vermutlich nur 2-3 Wochen arbeitest und dann wieder Elternzeit nehmen möchtest. Könnte dein Partner einen passenden Lebensmonat in August nehmen?

    Das wäre mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da ich ja TZ arbeite und er Vollzeit (und viel mehr verdient als ich). Wir haben schon finanzielle Einbußen, da er den 13. Lebensmonat EZ nimmt und ich nicht in Vollzeit zurückkehren kann (da es nur zwei Wochen vor den Ferien sind).

  • Das wäre mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da ich ja TZ arbeite und er Vollzeit (und viel mehr verdient als ich). Wir haben schon finanzielle Einbußen, da er den 13. Lebensmonat EZ nimmt und ich nicht in Vollzeit zurückkehren kann (da es nur zwei Wochen vor den Ferien sind).

    Damit müsst ihr im wahrsten Sinne des Wortes rechnen, ist blöd, aber ist so. Wenn er so viel mehr verdient als du in TZ, dann solltet ihr ja locker ~ 5000 -6000 € im Monat haben und in der Lage sein bis zum August ein gutes Sparpolster aufzubauen.


    Ich bezweifle aus den bereits genannten Gründen, dass die Elternzeit so durch geht.


    9 Tage du, 12 Tage Urlaub dein Partner .


    Mein Mann und ich sind beide Lehrer und in der gleichen Situation (Umgewöhnung von Tageseltern in die Kita), wir können allerdings deswegen offensichtlich nichtmal Urlaub nehmen. Es wird auch auf Elternzeit hinauslaufen inkl. finanzieller Einbußen.

  • Ich bezweifle aus den bereits genannten Gründen, dass die Elternzeit so durch geht.

    Zumal sie ja wie gesagt schriftlich darauf verzichtet hat.


    Ich würde versuchen, die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und anzugeben, dass du ab dem Zeitpunkt TZ in EZ arbeiten willst usw. dann sollte das gehen, wenn sie es überhaupt erlauben.

  • Bei uns hat die Schulleitung bei einer Kollegin zugestimmt, dass sie eine Woche nur Distanzlernen gemacht hat, dann war das kein Problem, weil die Zeit ausgereicht hat.

    Mit der Schulleitung reden.

    Aber EZ würde wahrscheinlich so nicht durchgehen in NRW. Aber ansonsten vielleicht mit der Personalbearbeiterin reden.

    Bei uns hat das aus diesen Gründen auch die Oma gemacht, von der hat sich das Kind auch besser trennen können.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich denke schon, dass das sehr kulant bewilligt werden wird - Verweise ggf. auf das entsprechende Gleichstellungsgesetz des Landes NRW und die Fürsorgepflicht (aber erst, wenn es wirklich zu Diskussionen kommt)….


    Ich habe meinen Antrag mit Elternzeitabschnitten für zwei Jahre zurückbekommen mit der Info, dass eine kurzfristige Anmeldung zum gegebenen Zeitpunkt ausreicht…eine Kollegin hat erst kürzlich mitten im zweiten Lebensjahr einen Monat genommen, für sich, war kein Problem mit sieben Wochen Vorlauf…

  • ... und mein Partner hat nur 30 Tage Urlaub im Jahr.

    Da hast du doch die Lösung:

    Dein Partner nimmt 8 Tage Urlaub, dann habt ihr die drei Wochen gemeinsam abgedeckt.

    Mit deiner Schulleitung sprichst du dafür ab, dass du flexibel zu den Ferienkonferenzen kommen (oder nicht kommen) kannst.

  • klingt allerdings so, dass man dir missbräuchliches Ausspraren der Ferien vorwerfen wird, weil du in Juni vermutlich nur 2-3 Wochen arbeitest und dann wieder Elternzeit nehmen möchtest. Könnte dein Partner einen passenden Lebensmonat in August nehmen?

    Genau, denn:

    (4) Bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie
    überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen. Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden.


    Bei mir und Kolleg*innen in Niedersachsen ging es problemlos durch, die Elternzeit kurz nach den Sommerferien beginnen oder kurz davor enden zu lassen.


    Habt ihr denn mit dem Kindergarten schon konkret geklärt, dass ihr dann tatsächlich anfangen könnt?


    Hier läuft es nämlich oft so:

    5 Kinder bekommen zum neuen KiGa-Jahr offiziell zum 1.8. einen Platz.

    Für Kind 1 werden die ersten 1-2 Wochen zur Eingewöhnung reserviert, für Kind 2 die folgenden usw, so dass also Kind 5 erst viele Wochen später (z.B. Oktober) eingewöhnt wird. Viele Eltern sind beide berufstätig und entsprechend angenervt von dem Verfahren, aber 5 Kinder gleichzeitig eingewöhnen geht halt auch nicht, wenn man auch noch auf deren Bedürfnisse Rücksicht nimmt.


    PS: Ok, steht ja oben, dass es noch nicht geklärt ist...

  • Ich denke schon, dass das sehr kulant bewilligt werden wird - Verweise ggf. auf das entsprechende Gleichstellungsgesetz des Landes NRW und die Fürsorgepflicht (aber erst, wenn es wirklich zu Diskussionen kommt)….


    Ich habe meinen Antrag mit Elternzeitabschnitten für zwei Jahre zurückbekommen mit der Info, dass eine kurzfristige Anmeldung zum gegebenen Zeitpunkt ausreicht…eine Kollegin hat erst kürzlich mitten im zweiten Lebensjahr einen Monat genommen, für sich, war kein Problem mit sieben Wochen Vorlauf…

    Das ist i.d.R. auch kein Problem. Die gezielte Aussparung der Sommerferien hingegen ist rechtsmissbräuchlich und geht daher i.d.R. nicht durch, wie hier zutreffend bereits von einigen bemerkt wurde.

  • Nichts anderes wurde ja behauptet :) dementsprechend sollte das bewilligt werden entsprechend den Bedürfnissen der Postenden…wobei die Variante mit Urlaub Mann auch ihren Charme hat…darf nur kein Coronafall dazwischen kommen ;)

    • Offizieller Beitrag

    9 Tage du, zehn Tage Urlaub dein Partner und zur Not musste nochmal ein bis zwei Tage krank sein.


    Mein Mann und ich sind beide Lehrer und in der gleichen Situation (Umgewöhnung von Tageseltern in die Kita), wir können allerdings deswegen offensichtlich nichtmal Urlaub nehmen. Es wird auch auf Elternzeit hinauslaufen inkl. finanzieller Einbußen.

    <MOD-Modus>

    Die rot markierte Passage bitte ich zu streichen, da sie mittelbar rechtswidriges Verhalten empfiehlt.

    <MOD-Modus OFF>


    zur TE:

    Weder der Dienstherr, noch die Gesellschaft sind für eine Planung, die am Schluss nicht aufzugehen droht, verantwortlich. Urlaubstage zu verwenden oder finanzielle Einbußen zu haben, sind nicht schön, können aber das Problem lösen.

  • Hier läuft es nämlich oft so:

    5 Kinder bekommen zum neuen KiGa-Jahr offiziell zum 1.8. einen Platz.

    Für Kind 1 werden die ersten 1-2 Wochen zur Eingewöhnung reserviert, für Kind 2 die folgenden usw, so dass also Kind 5 erst viele Wochen später (z.B. Oktober) eingewöhnt wird. Viele Eltern sind beide berufstätig und entsprechend angenervt von dem Verfahren, aber 5 Kinder gleichzeitig eingewöhnen geht halt auch nicht, wenn man auch noch auf deren Bedürfnisse Rücksicht nimmt.

    Das muss aber nicht so sein. Bei uns wurden in die Gruppe der ganz kleinen Kinder (also ab einem Jahr) drei von fünf Kindern gleichzeitig eingewöhnt (ich meine es ging los mit Kind 1 von 8 bis 10, Kind 2 von 10 bis 12 und Kind 3 von 1 bis 3 oder so, wobei sich das dann natürlich sehr schnell überschnitten hat). Unsere Tochter (damals 15 Monate alt), war übrigens nach neun Tagen eingewöhnt (inklusive Mittagsschlaf in der Kita), das hätte also knapp gereicht. Aber das hängt natürlich ganz stark vom Kind ab und wir hätten auch noch Luft nach hinten gehabt, zur Not wäre auch der Opa eingesprungen.

  • Ich habe nur 12 Monate EZ beantragt, da ich an meine Stammschule zurückkehren möchte.


    Habe ich denn noch die Möglichkeit, Teilzeit in EZ zu beantragen? Wenn ja, wie?

  • Ja, hast du natürlich.


    Du meldest einfach jetzt ein zweites Jahr an, was die anderen vermuten, dass es durchgeht und gibst gleich an in welche Zeiten du davon in TZ mit welcher Stundenzahl arbeiten möchtest.


    Ob NRW genauso dumm/langsam, wie Berlin ist weiß ich nicht, aber wenn das so nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt wird, gilt es als genehmigt und zwar genau so wie du es beantragt hast (also wenn du z.B. gleich Tage mit reinschreibst, dann müssen auch die so genommen werden).


    Geht in Berlin eigentlich immer, weil sie zu langsam sind um innerhalb von vier Wochen überhaupt zu antworten.

    • Offizieller Beitrag

    (also wenn du z.B. gleich Tage mit reinschreibst, dann müssen auch die so genommen werden)

    In das Antragsformular in NRW kann man keine Tage reinschreiben.


    Antrag Teilzeit (in Elternzeit) NRW

  • In das Antragsformular in NRW kann man keine Tage reinschreiben.


    Antrag Teilzeit (in Elternzeit) NRW

    Niemand braucht ein Antragsformular, denn Elternzeit wird angemeldet. DAs macht man nach dem Gesetz formlos, also kann man alles reinschreiben ;)


    ZUmal das was du hier verlinkt hast auch gar nicht das gewünschte ist, sondern Teilzeit außerhalb der Elternzeit, hier geht es aber um TZ innerhalb der Elternzeit und die beantragt man gleich mit der Anmeldung der Elternzeit und dies ist in dem Formular auch nicht vorgesehen (weil es ja das falsche ist ;) )

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