Beste Steuersoftware

  • Hast du nebenbei keins? Buchhandlung? Nachhilfeinstitut? Lebensberatung? Autorentätigkeit?

    Wie viel darf man denn als Beamter eigentlich monatlich/jährlich dazu verdienen? Finde da leider keine Übersicht zu. Wie viel wären das am Beispiel des A13-Gehalts?

  • Wie viel darf man denn als Beamter eigentlich monatlich/jährlich dazu verdienen? Finde da leider keine Übersicht zu. Wie viel wären das am Beispiel des A13-Gehalts?

    Da geht es weniger ums Geld (das hebt halt deinen EK-Steuersatz an), als um die zeitliche Beanspruchung. Die meisten Länder haben dafür Höchstgrenzen und genehmigungspflichtig ist eine Nebentätigkeit als verbeamtete Lehrkraft immer.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Da geht es weniger ums Geld (das hebt halt deinen EK-Steuersatz an), als um die zeitliche Beanspruchung. Die meisten Länder haben dafür Höchstgrenzen und genehmigungspflichtig ist eine Nebentätigkeit als verbeamtete Lehrkraft immer.

    Habe nun gelesen, dass es maximal ca. 40% Gewinn vom Netto-Gehalt eines Beamten sind und soweit ich das Erinnerung habe, nur 9 Stunden wöchentlich. Aber wie soll das bei einer Selbstständigkeit festgestellt werden?

  • Das gibst du nach bestem Wissen und Gewissen an.

    Sowas wird heutzutage viel zu selten wertgeschätzt.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Aber wie soll das bei einer Selbstständigkeit festgestellt werden?

    Das wird nicht festgestellt, sondern festgesetzt. Von Amts wegen.

    Als Beamter bist du verpflichtet, deine volle Arbeitskraft dem Amt zu widmen - und deine Freizeit zur Wiederherstellung der Arbeitskraft.
    Dein Arbeitgeber versteht dabei auch keinen Spaß. Eine ungenehmigte Nebentätigkeit kann als Dienstvergehen geahndet werden - und deine Einnahmen können eingezogen werden. Wie das funktionieren soll? Ganz einfach. Die werden dir vom Gehalt abgezogen. Punkt.

    Nebentätigkeiten nur in einem engen Bereich zugelassen.
    Zulässig (jedoch anmeldepflichtig) sind ohne Begrenzung nur Nebentätigkeiten im schriftstellerischen / künstlerischen Bereich.
    Da ich als Autor selbst betroffen bin, habe ich einige Infos zusammengesucht und die Verweise zu den einschlägigen Regelungen hier abgelegt:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob


    Ein Kollege hatte eine kleine Firma zur Produktion von pädagogischem Material gegründet. Diese Tätigkeit wurde nur unter Auflagen genehmigt. So durfte er keine Werbung im Internet und in pädagogischen Fachmedien dafür machen. Nur teure Direktwerbung (per Katalog) war gestattet.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich benutze ElsterOnline. Das klappt ganz gut.


    Spannend war der Hinweis irgendwo in diesem Forum, was Augen-OPs angeht. Da hätte ich echt Geld verschenkt ansonsten.

  • Ich benutze ElsterOnline. Das klappt ganz gut.


    Spannend war der Hinweis irgendwo in diesem Forum, was Augen-OPs angeht. Da hätte ich echt Geld verschenkt ansonsten.

    Reine Neugier als Teil-Maulwurf: Was haben Augen-OPs mit der Steuererklärung zu tun?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Reine Neugier als Teil-Maulwurf: Was haben Augen-OPs mit der Steuererklärung zu tun?

    Die Kosten für eine Laser-OP (oder wie bei mir, einer ICL-OP, weil Laser nicht ausreichte) kann man als außergewöhnliche Belastung angeben. Bei mir wären es gut 1500€, die vertretbar sind, die darüber hinausgehenden Kosten sind "außergewöhnlich" und reduzieren das Einkommen. Eine ICL-OP wie bei mir kostet knapp 6000€, das lohnt sich also.


    Siehe auch hier: https://www.augen-lasern-vergl…enlasern-steuer-absetzen/

  • Ich glaube, dass Sie mich missverstanden haben. Wie wird denn festgestellt, ob ein Beamter in seiner Selbstständigkeit nur 9 Stunden die Woche arbeitet? Theoretisch könnte ich bei einem Gewerbe ja viel mehr arbeiten, da man ja der eigene Chef wäre.

  • Die Kosten für eine Laser-OP (oder wie bei mir, einer ICL-OP, weil Laser nicht ausreichte) kann man als außergewöhnliche Belastung angeben. Bei mir wären es gut 1500€, die vertretbar sind, die darüber hinausgehenden Kosten sind "außergewöhnlich" und reduzieren das Einkommen. Eine ICL-OP wie bei mir kostet knapp 6000€, das lohnt sich also.


    Siehe auch hier: https://www.augen-lasern-vergl…enlasern-steuer-absetzen/

    Das geht natürlich auch bei Brillen, Kontaktlinsen und vielen anderen Dingen. Muss eben nur entsprechend teuer sein.

  • Ich glaube, dass Sie mich missverstanden haben. Wie wird denn festgestellt, ob ein Beamter in seiner Selbstständigkeit nur 9 Stunden die Woche arbeitet? Theoretisch könnte ich bei einem Gewerbe ja viel mehr arbeiten, da man ja der eigene Chef wäre.

    Die Behörden forden z.T. deine Lohnsteuerbescheide an, kennen aber ja auch deinen Stundenlohn, den erwarteten Verdienst usw. und untersuchen das auf Plausibilität.

  • Ich glaube, dass Sie mich missverstanden haben. Wie wird denn festgestellt, ob ein Beamter in seiner Selbstständigkeit nur 9 Stunden die Woche arbeitet? Theoretisch könnte ich bei einem Gewerbe ja viel mehr arbeiten, da man ja der eigene Chef wäre.

    Hier gilt die Beweislastumkehr.
    DU musst nachweisen, dass deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Gelingt das nicht - und die Nebentätigkeit wurde ohne Genehmigung durchgeführt, können die erzielten Einnahmen eingezogen werden. Wie das gehen soll? Dein Chef ist "der Staat". Die Einnahmen werden vom Gehalt abgezogen. Zudem kann ein Disziplinarverfahren bis zur Entlassung gehen. Danach kannst du deiner Nebentätigkeit uneingeschränkt nachgehen ;)

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