Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Umgang der Beihilfe mit den Aufwendungen für häusliche Pflege?
Konkret:
In § 5a BVO NRW wird ein Pflegezuschlag benannt, dazu aber inhaltlich nichts Genaueres ausgeführt.
Aus hier nicht näher zu bezeichnenden Gründen bitte ich derzeit abzusehen von Ratschlägen, die Beihilfe doch dazu direkt zu kontaktieren.