Pause nach nichtbestandenem Ref in NRW?

  • Kann man in NRW eine Pause von einem halben oder einem Jahr nach dem nicht bestandenem Ref einlegen, bevor man in die Verlängerungsphase geht? Wenn ja, hat das irgendwelche Konsequenzen rechtlicher oder versicherungstechnischer Art?

  • Hallo heintz,


    da könntest du doch am besten dein Seminar fragen, die Sekretärinnen dort oder die Seminarleitung werden dir sicher weiterhelfen.


    Grüße


    Birgit

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo heintz,


    in meinem Jahrgang war es so, dass die Verlängerung sich direkt anschloss. Wollte man eine Pause, musste man ordentlich kündigen und konnte sich dann wiederbewerben. Zur Sicherheit rufst du aber besser mal bei der BezReg an.


    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • ich weiß es zwar nicht genau, aber ich glaube, dass das nicht so ohne weiteres geht. Aber wenn man einige Monate krank geschrieben wird, wird diese Zeit hinten dran gehängt. Wenn man allerdings sehr viel Pech hat, kriegt man womöglich die Aufforderung, mal beim Amtsarzt vorbei zu schauen. Also am besten mal im Seminar nachfragen.

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