Versetzung ohne Verfahren mitten im Schuljahr nach der Entfristungsklage

  • Susannea

    Sorry Susannea falls ich Dir unbabsichtigt auf die Füße getreten bin. Aber ich bin nicht im Forum um Grabenkämpfe zu führen. Ehrlich. Vielmehr ist es tatsächlich eine weit verbreitete Behauptung (auch in NRW) die immer wieder verbreitet wird. Daher mein urban legend, weniger auf Grund Deines Beitrags. Was die besondere Situation in Berlin anbelangt. Falls der Arbeitgeber Berlin tatsächlich so dämlich (aus Arbeitgebersicht) ist, den Ort im Arbeitsvertrag zu nennen, dann gibt es zwar eine Hürde, aber auch die scheint Berlin, so wie ich es in einem GEW Info gelesen habe nur wenig zu kümmern.

    Falls Du bezüglich dieser Frage Grundsatzurteile o.ä. hast würde mich das grundsätzlich interessieren. Auch in NRW kann sich ja mal was ändern^^.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn man die alten Threads betrachte, würde ich die Frage direkt mit dem Anwalt klären. Der ist sowieso in der Materie drin und kann sicherlich direkt und verbindlich, eine Aussage machen. Wenn deine Stelle befristet war und Du nun durch die Klage verhindert hast, dass du wieder arbeitslos wirst, ist es ja durchaus verständlich das an der alten Schule vielleicht kein Bedarf mehr ist. Das man dann neu prüft, wo Bedarf für dich besteht, halte ich für nachvollziehbar.

  • Hallo zusammen,


    leider habe ich soviel um die Ohren und habe völlig vergessen hier vorbeizuschauen.

    Ich arbeite für das Land Hessen. In dem Vertrag steht nichts vom Einsatzort.


    Über die Entfristung und wie alles verlaufen ist, kann ich gerne mit einer privaten Nachricht antworten.

    Gesamtpersonalrat und die GEW ist bereits benachrichtigt. Leider ist die "Hilfe" keine wirkliche Hilfe.
    Vom GPR bekomme ich einfach keine Rückmeldung mehr. PR ist nur empört und reagiert wird gar nicht... Die Situation überfordert wohl alle :-/

    Meine Versetzung direkt nach der Klage ist nicht rechtens. Ich habe mehrere Anwälte hierfür beauftragt. Bei einer Versetzung muss der Gesamtpersonalrat zustimmen. Diese darf ohne die Befürwortung des Betroffenen die Versetzung nicht akzeptieren.
    Im TV steht, dass der Arbeitgeber nach billigem Ermessen versetzen kann, aber ich wurde nicht einmal angehört und das Gesamtpersonalrat wusste bis ich mich bei Ihnen gemeldet habe nichts. All diese Fragen müssten dann im Stufenverfahren geklärt werden, aber hier ist zu betrachten. Durch das Vorgehen und weiteren Aktionen, die ich hier nicht erwähnen möchte, ist eine Benachteiligung meiner Person erkennbar. Beispielweise hatte die vorherige Schule akuten Fachlehrer-Mangel (genau die Fächer, die ich unterrichte), zudem wurden neue Kräfte eingestellt, die mit meiner Fächerkombination unterrichten.

    Die GEW hat mich sehr enttäuscht und meine Mitgliedschaft habe ich dort nur angefangen, damit ich mich von Spezialisten beraten lassen kann. Die Beratung war miserabel.

    So wie es aussieht ist dieser Fall einzigartig und ich glaube nicht, dass mir jemand hier helfen kann...
    Aber meine Erfahrung teile ich gerne weiter, denn die Vorgehensweise des Schulamtes ist...

  • Auch wenn dieses sicher rechtens sein wird, liest es sich für mich trotzdem nach einer Retourkutsche. Eine Entfristungsklage ist im System nicht gewollt. Du hast trotzdem eine angestellt UND auch noch gewonnen. Damit sagt sich das Schulamt jetzt: Gut, wenn die/der nun dauerhaft eingesetzt werden muss, dann tun wir das eben, aber eben da, wo WIR es für richtig halten. (Was dienstrechtlich durchaus begründet sein kann, aber eben nicht unbedingt der Wunsch des Betreffenden ist.)


    Und ja, mich würde auch interessieren, wie bzw. aufgrund welcher Bedingungen Du die Entfristung erhalten hast? Mir wurde damals vom Rechtsbeistand gesagt, es hätte in meinem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

    Hallo Catania,

    in den letzten Monaten habe ich mit sehr vielen Anwälten gesprochen. Leider ist auch hier meine Erfahrung sehr traurig, denn die meisten haben keine Ahnung. Selbst der Anwalt der mich bei im Prozess begleitet hat, sah keine Chance Erfolg. Ich wurde mehrmals angerufen und man bat mich meine Entscheidung zu überdenken.
    Ich kann nur Jedem raten sich selber zu informieren. Vielleicht kann ich dir helfen. Kannst gerne eine Nachricht senden.

  • Du hast gleich mehrere Anwälte beauftragt? Hast Du zu viel Geld? ;)


    Ich habe damals 1 Anwalt befragt, und zwar jemanden, der sich mit dem Dienstrecht im ÖD, insbes. bezüglich Lehrkräfte, auskennt. Ich selbst bin ja nun kein Jurist und kenne die Gesetzeslage nur so ungefähr, habe mich in meinem Leben aber schon mehrfach, auch beruflich, mit Recht und Gesetz auseinandersetzen müssen. Ich kenne zwar nur vergleichsweise wenige Paragraphen als solche, weiß aber, wie Recht und Gesetz - bzw. deren Anwendung und Auslegung - "funktionieren". Der Anwalt hat sich meinen Fall damals angeschaut und mir mitgeteilt, dass das Ganze keine Aussicht auf Erfolg hat. Dieses konnte er mir plausibel erläutern. Von daher denke ich, dass er damit durchaus Recht hatte (und nicht nur keine Ahnung hatte).

    Diese Beratung von ca. 1/2 Stunde Telefonat (er saß etliche hundert km entfernt) kostete mich damals ca. 150 Euro. Das war es mir wert, ich hatte aber nicht das Bedürfnis, nun noch mehr Geld für eine ausweglose Sache auszugeben...


    (Die Rechtsschutzversicherung griff trotz Erstberatung nicht, weil ich den Anwalt selbst ausgesucht hatte und nicht einen von der Versicherung zugewiesenen genommen habe.)

  • Drei Beratungen habe ich in Anspruch genommen. Zwei von denen sahen keine Erfolgsaussicht und der letzte war sich nicht gewiss, aber trotzdem bereit zu versuchen. Ich habe nicht viel Geld, aber setze andere Prioritäten. Viele meiner Fragen konnten nicht beantwortet werden und ich habe beim Entwurf der Klage stark nachbessern müssen. Dies ist alles nicht die Aufgabe eines Mandanten. Eine große Erfahrung. Wünsche dir viel Glück und Erfolg.

  • ... und bitte um hilfreiche Tipps.

    Der einzige Rat, den ich dir diesbezüglich geben kann, ist folgender:

    Man kann auch verlieren, obwohl man Recht bekommt.


    Damit meine ich folgendes:

    Möchtest du wirklich an einer Schule arbeiten, von der du das Gefühl hast, dass du da unerwünscht bist und deshalb abgeordnet wirst? Ich würde die Abordnung als Chance sehen und mir die andere Schule ansehen und gucken, ob es da nicht vielleicht besser ist und mich ggf. dorthin dann versetzen lassen. Was nützt es dir, wenn du rechtlich erfolgreich gegen die Abordnung vorgehen kannst, aber das Arbeitsklima trotzdem mies ist.

  • Will denn die Schule das du dort weiter arbeitest? Denn wenn nicht schließe ich mich kodi an, wenn aber die Abordnung ohne Rücksprache mit der Schule oder gar noch entgegen dem Wunsch der Schule erfolgt ist, dann würde ich weiter dagegen vorgehen.

  • Mich würde eine andere Frage interessieren. Gibt es denn gewichtige Gründe, die einer Versetzung entgegenstehen? Zumindest wäre das meine erste Frage als Personalratsmitglied, wenn in unserem Betritt ein solcher Fall zu diskutieren ist?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung