Versetzung ohne Verfahren mitten im Schuljahr nach der Entfristungsklage

  • Hallo zusammen,


    nach dem für mich positiven Gerichtsentscheid habe ich einen Anruf erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nun an zwei anderen Schule eingesetzt werde.
    Dies ging sehr schnell und ohne Anhörung per E-Mail. Das Gesamtpersonalrat wurde ebenso nicht benachrichtigt..
    Die Rechtsstelle der GEW antwortete (genervt) am Telefon, dass der Arbeitgeber Weisungsrecht hat.. widersprüchlicher Weise sind die Informationen aus dem Ratgebern der GEW ganz anders.

    Da dies aktuell ist, möchte ich nicht mehr dazu schreiben und bitte um hilfreiche Tipps.

  • Was für Tipps erhoffst du?

    Wenn du gegen den Einsatz an 2 Schulen vorgehen möchtest und du bereits eine Antwort der GEW hast, bleibt dir nur die Wahl ein Personalratsmitglieds deines Vertrauens zu kontaktieren oder wenn du dieses nicht möchtest (oder du damit keinen Erfolg hast): Eine Rechtsanwalt deines Vertrauens einzuschalten (obwohl der Gang über den Personalrat besser ist).

    Bei so wenigen Infos, wird dir hier niemand rechtssichere Tipps geben können.

  • Aussage gilt jetzt für NRW, ich vermute jedoch, dass sich das nicht wesentlich von anderen Bundesländern unterscheidet

    Prinzipielle ist beides richtig. Zunächst einmal hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht. Du hast einen Vertrag mit dem Land NRW und nicht mit einer Schule xy. Wenn nun die Lehrkraft, die Du vertreten hast zurück ist, gibt es ja möglicherweise für Dich keine Einsatzmöglichkeiten mehr an der jetzigen Schule. In diesem Fall ist eine Versetzung sachlich begründet. Das kann eben auch an zwei verschiedenen Schulen sein. ABER:

    Ohne Beteiligung des Personalrates ist das Ganze nur bis zur Dauer von einem halben Jahr zulässig. Danach bist Du anzuhören und der Personalrat wird beteiligt. Widersprichst Du der Versetzung (dann solltest Du das auch Deinem PR mitteilen!), dann muss über Deinen Fall beraten werden. Gibt es gewichtige Gründe für den Verbleib an der Schule? Bist Du schwerbehindert? Ist die andere Stelle nicht barrierefrei? Ist die neue Wegstrecke größer als 35 km, dann muss man sich über die Zumutbarkeit unterhalten usw.?

    Aber wenn Du da nichts gewichtiges in die Waagschale werfen kannst, dann bleibt es bei dem prinzipiell dem Arbeitgeber zustehenden Direktionsrecht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also zumindest in Berlin wäre das nicht so einfach, weil die Schule mit im Vertrag steht. Ist dies bei dir auch so gewesen? Dann ist eine Versetzung nicht einfach so möglich. Daher verstehe ich die Antwort der GEW auch nicht so ganz, dies ist bei uns definitiv bei uns nur mit Personalratszustimmung und eigentlich nur bei Beamten möglich.


    Also evtl. noch mal per Mail die GEW anschreiben.


    Und außerdem auf jeden Fall den Personalrat kontaktieren.

  • Du bist angestellt - da wäre die Frage ob die Schule mit im Vertrag steht als Dienstort…


    und viel besser als erneuten Streit: den Sachbearbeiter anrufen und in Verhandlung treten ;)

  • Was die immer wieder mit Vehemenz vorgebrachte Behauptung anbelangt, dass eine Versetzung nur mit Beamten und nicht mit Tarifbeschäftigten möglich ist. Werft doch Mal einen Blick in § 4 des TVL. Danach dürfte sich diese urban legend erledigt haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und Nein, zumindest in NRW wird die Schule und der Dienstort im Arbeitsvertrag nicht ausgewiesen. Die ist in der BASS nachzulesen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was die immer wieder mit Vehemenz vorgebrachte Behauptung anbelangt, dass eine Versetzung nur mit Beamten und nicht mit Tarifbeschäftigten möglich ist. Werft doch Mal einen Blick in § 4 des TVL. Danach dürfte sich diese urban legend erledigt haben.

    Evtl. solltest du noch mal richtig nachlesen, hier wird nämlich explizit auf die Schule im Vertrag mit hingewiesen und dann ist dies keine urban Legende, sondern eine Tatsache ;)

  • Susannea

    Ich kann jetzt nirgendwo in diesem Thread erkennen, dass der Kollege/die Kollegin aus Berlin kommt. Er hat auch keine Rückmeldung gegeben, ob die Schule im Vertrag steht. Insoweit habe ich auf die Situation in NRW hingewiesen. Selbst bei Ausweisung des Dienstortes im Vertrag wäre die Rechtslage nicht eindeutig.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Noch mal zur Präzisierung: wirst du 'versetzt' oder 'eingesetzt' => abgeordnet?


    Hilfreich wären:

    - Nennung des Bundeslandes

    - bereits erhaltene Hinweise deines Personalrates

    - Link zur Information der GEW, warum das Verfahren nicht rechtmäßig ist.

    - Infos, warum dir die andere Dienststelle ggf. nicht zugemutet werden kann (langer Fahrtweg und kleine Kinder o.ä.)


    Ansonsten ist die Enttäuschung verständlich, aber im Schuldienst wird oft wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse der Beteiligten genommen. Was schade ist, ich denke, das bindet soundsooft positive Energien und Arbeitskraft.

  • Nuja, wenn man sich Deine "Fallbeschreibung" (insbesondere auch die Qualifikation!) aus Deinem vergangenen Thread durchliest, ist klar, dass die Dir alle Knüppel zwischen die Beine schmeißen werden nach der erfolgreichen (wie haste das geschafft??) Klage. Hm, ob da der Personalrat hinter Dir steht?


    Nach TVL §4 dürfte es übrigens unerheblich sein, ob in dem Arbeitsvertrag nun die Schule angegeben ist oder nicht (notfalls würde man einfach eine Änderungskündigung machen), Arbeitgeber ist ja immer das Land. Auch in Sachen Versetzung sind Tarifbeschäftigte übrigens wesentlich schlechter geschützt als Beamte..,(@Chemicus: Yepp, wirklich eine sehr hartnäckige urban legend)


    Nuja, wenn Du jetzt still hältst und akzeptierst, lassen sie dich vielleicht in Ruhe - wenn Du jetzt da groß mit weiteren Rechtsmitteln anfängst, wird das kaum der Fall sein (selbst wenn Du erfolgreich sein solltest).... Du stehst halt nur unter dem Schutz des Arbeitsrechts, nicht des Verwaltungsrechts

  • wossen

    Das Arbeitsrecht ist manchmal gar nicht so schlecht. So ist eine zwangsweise zur Ruhesetzung hier wesentlich schwieriger zu realisieren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nuja, da wird man dann in der Praxis statt frühpensioniert dann halt gekündigt...(und die Ruhesetzung ist im Beamtenverhältnis ja doch ungleich attraktiver....)


    Problem beim Arbeitsrecht ist ja auch häufig, dass einem 'Recht' bekommen als Arbeitnehmer oft wenig nützt, der Threadersteller scheint ein gutes Beispiel dafür zu sein.

  • Nuja, wenn man sich Deine "Fallbeschreibung" (insbesondere auch die Qualifikation!) aus Deinem vergangenen Thread durchliest, ist klar, dass die Dir alle Knüppel zwischen die Beine schmeißen werden nach der erfolgreichen (wie haste das geschafft??) Klage...

    Was hat er denn für eine Qualifikation? Ich finde nur den Hinweis auf ein Studium.


    @lehrer2019, bist du denn inzwischen in die GEW eingetreten? Sonst wundert mich nicht, dass die genervt sind.

  • Zitat

    nach dem für mich positiven Gerichtsentscheid habe ich einen Anruf erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nun an zwei anderen Schule eingesetzt werde.


    Auch wenn dieses sicher rechtens sein wird, liest es sich für mich trotzdem nach einer Retourkutsche. Eine Entfristungsklage ist im System nicht gewollt. Du hast trotzdem eine angestellt UND auch noch gewonnen. Damit sagt sich das Schulamt jetzt: Gut, wenn die/der nun dauerhaft eingesetzt werden muss, dann tun wir das eben, aber eben da, wo WIR es für richtig halten. (Was dienstrechtlich durchaus begründet sein kann, aber eben nicht unbedingt der Wunsch des Betreffenden ist.)


    Und ja, mich würde auch interessieren, wie bzw. aufgrund welcher Bedingungen Du die Entfristung erhalten hast? Mir wurde damals vom Rechtsbeistand gesagt, es hätte in meinem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

  • Ich kann jetzt nirgendwo in diesem Thread erkennen, dass der Kollege/die Kollegin aus Berlin kommt.

    Hat auch niemand an irgendeiner Stelle vorausgesetzt.

    Er hat auch keine Rückmeldung gegeben, ob die Schule im Vertrag steht.

    Stimmt, aber die Hinweise waren von diverse Leuten explizit auf die Möglichkeit, was ist, wenn das im Vertrag steht.


    Insoweit habe ich auf die Situation in NRW hingewiesen.

    Nein, du hast allgemein von einer urban Legende gesprochen, was nicht stimmt.

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