Erfahrungsstufe

  • Liebes Forum,

    vielleicht weiß jemand weiter.

    Ich bin im Mai 21 verbeamtet worden (nach vorheriger Vertretungstätigkeit). Bis heute habe ich von der Bezirksregierung noch keine Info zur Erfahrungsstufe und zur Probezeit. Meine telefonischen Nachfragen werden immer "abgewimmelt" ("Berechnugn bei Ihnen ist kompliziert", "ist in Arbeit", "kommt noch", etc.).

    Ich weiß echt nicht mehr, an wen ich mich wenden kann, damit ich diese Info endlich mal bekomme und damit auch meine korrekte Besoldung. Es kann doch nicht sein, dass ich inzwischen 8 Monate darauf warte. Zudem sollte ich in 4 Monaten auch die Lebenszeitverbeamtung bekommen.

    Hat jemand eine Idee, was ich machen könnte? Oder einfach aussitzen und weiter warten?

    Viele Grüße.

  • Mach es doch mal schriftlich. Das ist ja doch ziemlich wichtig. Davon hängen ja zB der Zeitpunkt Deiner Beurteilungen und daraus folgend auch die Möglichkeit, sich auf Beförderungsstellen bewerben zu können, ab. Und natürlich auch die Höhe Deiner Besoldung.

    Nächster Schritt wäre anwaltliche Unterstützung. Aber zunächst würde ich es schriftlich machen. Mit Fristsetzung.

  • Ich sehe das schon wie du: Das kann eigentlich nicht sein. Aber hängt denn wirklich was davon ab, ob du Stufe 6 bekommst oder doch nur Stufe 4? Ich meine, würdest du bei Stufe 4 weiter zur Miete wohnen und bei Stufe 6 nächsten Monat ein Haus kaufen? Oder ein neues Auto? Ich nehme an, du kriegst bis jetzt vorläufige Abschlagszahlungen? Ich würde einfach von Stufe 4 ausgehen und nur dieses Geld auch ausgeben. Den Rest würde ich zur Seite legen. Irgendwann kommt die Einstufung und du kannst dich entweder über die zurückgelegten 1.000 bis 2.000 € freuen oder du kannst damit eine geringere Auszahlung ausgleichen.

  • Ich sehe das schon wie du: Das kann eigentlich nicht sein. Aber hängt denn wirklich was davon ab, ob du Stufe 6 bekommst oder doch nur Stufe 4? Ich meine, würdest du bei Stufe 4 weiter zur Miete wohnen und bei Stufe 6 nächsten Monat ein Haus kaufen? Oder ein neues Auto? Ich nehme an, du kriegst bis jetzt vorläufige Abschlagszahlungen? Ich würde einfach von Stufe 4 ausgehen und nur dieses Geld auch ausgeben. Den Rest würde ich zur Seite legen. Irgendwann kommt die Einstufung und du kannst dich entweder über die zurückgelegten 1.000 bis 2.000 € freuen oder du kannst damit eine geringere Auszahlung ausgleichen.

    Das finde ich aber eine merkwürdige Einstellung: Irgendwann kommt das schon? Und wenn nicht?


    Ich war im Familienzuschlag zu gering eingestuft. Da ich das aus dem Angestelltentum nicht kannte, hab ich das nicht hinterfragt. Als meine Tochter 18 wurde, ist es aufgefallen. Mir wäre es nie oder nur durch Zufall aufgefallen.


    seb_sta Das Geld steht Dir zu! Fordere es ein! Und es ist total egal, ob Du davon ein Handy kaufst oder es Dir unters Kopfkissen legst. Du gibst Deinem Dienstherren monatlich ein zinsloses Darlehen. Würde das Finanzamt von Dir Geld haben wollen, kämen Zinsen auf Dich zu. Evtl.solltest Du die hier auch direkt mit einfordern.

  • Sissymaus Stimmt, schriftlich mit Fristsetzung wäre eine Idee. Da habe ich noch gar nicht dran gedacht, obwohl es eigentlich so offensichtlich ist.

    Hat bei uns leider auch nichts gebracht, nach 1,5 Jahren haben sie dann alle Anträge auf Anerkennung gesammelt abgelehnt, weil das eigentlich nicht rückwirkend geht.


    Also auf jeden Fall schriftlich machen, damit du evtl. Anspruch auf die Zahlung ab dem Zeitpunkt dann hast.

  • Die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist ein Verwaltungsakt: Fristsetzung nach § 75 VwGO dann Untätigkeitsklage.


    Apropos: für mögliche Beförderungen spielt die länge der Vertretungstätigkeit keine Rolle. Es zählen erst die Zeiten nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit.


    Ist es per Zufall die Bez.-Reg. Köln?

  • Stufenvorweggewährungen ist sowohl nach Tarifvertrag als auch im Beamtenstatus prinzipiell möglich (z.B. bei Mangelfächern zwecks Personalgewinnung).


    Dadurch erklären wahrscheinlich auch die unterschiedlichen Erfahrungen hier - hängt oft vom Engagement des Schulleiters ab

  • Die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist ein Verwaltungsakt: Fristsetzung nach § 75 VwGO dann Untätigkeitsklage.


    Apropos: für mögliche Beförderungen spielt die länge der Vertretungstätigkeit keine Rolle. Es zählen erst die Zeiten nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit.


    Ist es per Zufall die Bez.-Reg. Köln?

    NIcht Köln, Detmold ist zuständig..

  • Hat bei uns leider auch nichts gebracht, nach 1,5 Jahren haben sie dann alle Anträge auf Anerkennung gesammelt abgelehnt, weil das eigentlich nicht rückwirkend geht.


    Also auf jeden Fall schriftlich machen, damit du evtl. Anspruch auf die Zahlung ab dem Zeitpunkt dann hast.

    Das Ding ist, dass ich ja keinen Bescheid habe. Das heisst, wenn der Bescheid m.E. falsch ist kann ich ja widerspruch einlegen und Anträge auf Anerkennung vom Zivildienst und der Vertretungstätigkeit stellen. Bis jetzt passiert einfach gar nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Das Personaldezernat hat auch eine Amtsleitung. Und die 40er Dezernate haben ihrerseits auch eine Abteilungsleitung. Ggf. muss man dann einmal dort vorstellig werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das Ding ist, dass ich ja keinen Bescheid habe. Das heisst, wenn der Bescheid m.E. falsch ist kann ich ja widerspruch einlegen und Anträge auf Anerkennung vom Zivildienst und der Vertretungstätigkeit stellen. Bis jetzt passiert einfach gar nichts.

    Wenn du aber nicht schriftlich angemahnt hast, dass dir da evtl. etwas fehlt, dann ist das in der Regel nach 3-6 Monaten aber verfallen.

  • Bei Angestellten ja, bei Beamte 3 Jahre.

    Ein Jahr davon ist ja schon fast um und es tut doch nicht weh das schriftlich anzumahnen, um sich die Ansprüche auf jeden Fall zu sichern.


    Ich verstehe nicht, warum man nach über einem halben Jahr nichts schriftlich bisher gemacht und unternommen hat.

  • Ich gebe dir in der Hinsicht vollkommen recht: wenn es einem SO auf den Senkel geht, macht man mehr, als nur anrufen und sich abwimmeln lassen.

    Der TE hat einen Anspruch auf die Festsetzung. Er soll einfach eine Fristsetzung von 3 Monate geben und dann soll er eine Untätigkeitsklage erheben.


    Allerdings gibt es einen Verfall der Ansprüche nach 3 - 6 Monate, die du erwähnt hast.

  • Um mal kurz eine Rückmeldung zu geben: Nach weiteren Telefonaten und Anruf auf der Nummer der Amtsleitung ging es dann noch zeitig gut und ich habe inzwischen die Lebenszeitverbeamtung (seit Juni).

    Aktuell aber wieder ein Problem mit Detmold. Ich warte seit 10 Wochen auf eine Nebentätigkeitsbescheinigung (für die Uni) und es passiert mal wieder: nichts.

    Ich könnte echt kotzen und bin echt langsam am verzweifeln. (Letztes Gepräch vor 3 Woche: "Ja, ich mache das heute noch fertig"). Es ist so frustrierend.

  • Einwurfeinschreiben kosten zwar ein wenig - ich habe bisher aber auch immer Antwort bekommen. Damit kannst du den Zugang des Briefs nachweisen und nach Fristsetzung wendest du dich schriftlich an den Vorgesetzten etc.


    Einfach eskalieren. Immer und immer wieder. Du wirst erst Ruhe haben, wenn du auf niemanden mehr angewiesen bist...

Werbung