DAS solltest du zukünftig unbedingt bleiben lassen!
Was ist denn das für ein Ton?
Zur Frage, dbb schrieb:
Hauptbeispielfälle hierfür sind strafbare Handlungen, Tätlichkeiten, unentschuldigtes Fehlen, schwerwiegende z. B. ausländerfeindliche Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Konkurrenztätigkeiten oder sonstige erhebliche Pflichtverletzung.
Einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, scheint mir der unkomplizierteste Weg zu sein.