Nachtrag: Beim geplatzten Reifen könnte ich mir schon vorstellen, dass genauer nachgefragt wird - z. B. nach dem Alter des Reifens und der Schadensursache. Einen Abzug "alt für neu", wie bei allen Versicherungen üblich und von der Rechtsprechung akzeptiert, wird man sich wohl auch gefallen lassen müssen.
Dienstreise als Arbeitszeit
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Nachtrag: Beim geplatzten Reifen könnte ich mir schon vorstellen, dass genauer nachgefragt wird - z. B. nach dem Alter des Reifens und der Schadensursache. Einen Abzug "alt für neu", wie bei allen Versicherungen üblich und von der Rechtsprechung akzeptiert, wird man sich wohl auch gefallen lassen müssen.
Nein. Zumal der Aufwand zu hoch wäre. Wenn ich da Widerspruch einlege und 3 Sachbearbeiter beschäftige, weil so ein Reifen Kosten von 100 € verursacht ist das abgehakt. Zumal ich im Recht bin. Wenn ich die Treppe runterfalle und mir das Knie stoße, wird auch nicht nachgefragt, ob ich das zuvor bereits gestoßen hatte - oder wie alt ich bin. Dienstwegeunfall ist Dienstwegeunfall. Da sind wir gegenüber anderen AN durchaus privilegiert.
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OT was mir gerade einfällt: War es nicht Frapper, dessen Privat-PKW auf einer Dienstfahrt Totalschaden erlitt? Was ist eigentlich daraus geworden?
Um den Thread nicht zu sprengen: Genau das, was man sich vorstellt: ein paar Peanuts für die Versicherungserhöhung hingeworfen, aber auf dem großen Teil bleibst du sitzen.
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Um den Thread nicht zu sprengen: Genau das, was man sich vorstellt: ein paar Peanuts für die Versicherungserhöhung hingeworfen, aber auf dem großen Teil bleibst du sitzen.
Widerspruch einlegen. Dienstreise ist Dienstreise. Wer dabei einen Schaden erleidet, erhält (als Beamter) Schutz und Fürsorge.
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Widerspruch einlegen. Dienstreise ist Dienstreise. Wer dabei einen Schaden erleidet, erhält (als Beamter) Schutz und Fürsorge.
Die Aussage ist etwas pauschal, sofern sie eine 100% Schadensdeckung suggerieren soll. Dass dem nicht so ist, wird klar, wenn man mal einen Blick in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz wirft. Diese sind - wie so oft - zwar bundeslandabhängig, orientieren sich aber an der Bundesversion, weswegen ich der Einfachheit halber aus dieser zitiere und dabei nur mal auf einige Aspekte eingehe:
1) Eine Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen kommt natürlich generell nur in Frage
a) sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und
b) sofern die entsprechenden privaten Gegenstände als Arbeitsmittel zur Ausübung des Dienstes erforderlich waren und deren Einsatz durch den
Dienstvorgesetzten veranlasst oder ausdrücklich genehmigt wurden.
c) für den Einsatz von Privat-Kfz schwerwiegende Gründe, vor allem dienstlicher Art, vorliegen (z.B. sehr schlechte Erreichbarkeit der Dienstorte mit
ÖPNV, außergewöhnliche Gehbehinderung des Beamten, umfangreiches Dienstgepäck u.ä.)
2) Gibt es Höchstgrenzen der Erstattung, die sich bei Kleidung z.B. am Wert funktionsgleicher Gegenstände mittlerer Art und Güte orientieren. Für den Einsatz des Privat-Kfz ist zudem zunächst die Versicherung zu bemühen, der Dienstherr trägt dann den Schaden nur in Höhe des nachgewiesenen Selbstbehalts zzgl. des Verlusts an Schadensfreiheits-Rabatten, ohne Nachweis ist dies auf 350€ gedeckelt.
3) Ohne Versicherung müsste der Dienstherr den Schaden theoretisch komplett zu regulieren, es scheint aber umstritten zu sein, ob der Abschluss einer Kasko-Versicherung für den Einsatz eines Privat-Kfz bei Dienstfahrten ohnehin vorab zu fordern ist.
(vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BeamtVGVwV v. 11.02.2021, Ausführungen zu §32)
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Ohne Versicherung müsste der Dienstherr den Schaden theoretisch komplett zu regulieren, es scheint aber umstritten zu sein, ob der Abschluss einer Kasko-Versicherung für den Einsatz eines Privat-Kfz bei Dienstfahrten ohnehin vorab zu fordern ist.
Hier wird es dann wieder einfach: Wer etwas fordert, muss es auch bezahlen. Dann kann ich halt meinen privaten PKW nicht für Dienstfahrten einsetzen.
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Hier wird es dann wieder einfach: Wer etwas fordert, muss es auch bezahlen. Dann kann ich halt meinen privaten PKW nicht für Dienstfahrten einsetzen.
Da bin ich vollkommen bei dir und so ist es ja auch gedacht. Im Regelfall ist für Dienstfahrten auf den ÖPNV zurückzugreifen und der Dienstherr kann - wenn das in seinem zwingenden Interesse steht - die Nutzung von privaten Kfz zulassen, muss dann aber auch im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen. Ein Problem bekommt man selbst dann, wenn man aus eigenem Interesse heraus (z.B. Bequemlichkeit) ohne zwingende Notwendigkeit lieber das private Kfz für eine Dienstreise nutzt.
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