Hallo zusammen,
ich werde ab der kommenden Woche an eine Schule abgeordnet (für 4 Stunden). Meine tägliche Fahrzeit beträgt ca. 40 Minuten von meiner Stammschule zur Abordnungsschule (hin- und zurück), da ich später wieder an meiner Stammschule unterrichte. Laut der Verordnung in NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=449153) müsste mir diese Fahrtzeit vergütet werden bzw. in Freizeit ausgeglichen werden, da es eine Dienstreise ist.
Ich zitiere:
Reisezeiten werden bei Dienstreisen, Dienstgängen, soweit Dienstgänge an der Dienststelle beginnen oder enden, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen ebenfalls innerhalb des am jeweiligen Tag geltenden Arbeitszeitrahmens mit ihrer tatsächlichen Dauer berücksichtigt.
Hat jmd eine Ahnung davon?
Liebe Grüße
Gersch