OBAS - Fragen zu Verbeamtung, Eingruppierung, etc.

  • Die LVO wurde 2016 im Rahmen des Dienstrechtsmodernersierungsgsetzes überarbeitet.

    So konnten damals andere Sachen anerkannt werden, als es jetzt ist.

    Komisch, ich fange im April mit der OBAS an und habe bereits 6 Jahre im öffentlichen Dienst. Die freundliche Dame von der BezReg meinte zu mir, dass ich damit leider nur in Stufe 2 komme (aktuell bin ich in E13/3), da die Stufenlaufzeiten höher sind.

    Aber nach Beendigung der OBAS würde ich wieder in die regulären Laufzeiten kommen und die OBAS-Zeit würde voll anerkannt. Das hat Sie recht eindeutig gesagt. Kann das vielleicht daran liegen, dass ich ein Mangelfach unterrichte, oder hat sich die Frau vertan?

  • Die E13 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gilt für diejenigen ohne Laufbahnbefähigung.


    Der TV-L hat nichts mit dem Beamtenrecht zu tun.

    Bei dem TV-L zählt alles nach der Prüfung normal. Bei Beamten nicht.


    Bei Beamten, bezüglich der Anerkennung der OBAS-Zeit, steht explizit in der LVO: "Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind". Die OBAS ist Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung.

  • Ja, das steht da (ich wusste das vorher nicht). Aber die Dame hat auch explizit von Anrechnung der OBAS (und meiner Zeiten davor) für meine Verbeamtung gesprochen :/

  • § 30 LBG - "Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind. "


    Wenn die Zeiten anerkannt werden: schön. Wenn nicht, dann ist es so.

    Mit der Suchfunktion wirst du etliche Fälle finden, wo nichts anerkannt wurde.

  • Wenn die Zeiten allerdings für OBAS anerkannt wurden, dann bleibt es wohl häufig auch so, so wurde es mir zumindest auch von einem Personalratsvertreter mitgeteilt.

    Ich habe einen Kollegen, da wurden die Zeiten vor OBAS schon nicht vollständig angerechnet. Der hat es dann bei der Verbeamtung nochmal versucht, weiß aber nicht wie es ausgegangen ist, hat sich > 6 Monate hingezogen.

  • Das sollte alles automatisch gehen. Bei mir war es spät (Amtsarzt September nach UPP). Andere an meinem ZfsL waren schon vor den Sommerferien da. Verbeamtungsurkunde war dann aber bereits im Oktober da.


    Viel Erfolg.

    Hallo, 😊 wurdest du dann vor dem 1.11. verbeamtet? Oder erst nach Ablauf der OBAS?

  • hallo,

    darf ich fragen, ob du beim Antrag bereits eine feste Stelle hattest? Und warum haben die bis zum 1.11. gewartet? Schlägt - falls Festeinstellung vorhanden - feste Stelle nicht die Ausbildung ? So, dass Verbesmtung auch vorher - vor dem 31.10. erfolgen kann?

  • Die OBAS Ausbildung endet offiziell erst mit dem Tag der Zeugnisverleihung. Das ist beim Prüfung im Herbst immer der letzte Werktag vor dem 1.11.

    Somit keine eine Verbeamtung erst zum 1.11. erfolgen.

    Man hat auch nach der UPP noch einzelne Veranstaltungen im ZfsL.

    OBAS bedeutet ja eigentlich, dass man eine Planstelle zugewiesen bekommt, die nicht durch eine bereits ausgebildete Lehrkraft besetzt werden konnte. Dies ist höchstens an Ersatzschulen anders.

  • Das bedeutet also, dass wenn meine Kollegin ihre UPP im März besteht, 1-2 Tage später 42 Jahre alt wird und die OBAS erst zum 30.4. endet, wird die keine Chance haben, verbeamtet zu werden…da die Verbeamtung erst zum 1.5. erfolgen kann? Dann ist die wohl zu alt.

  • Das bedeutet also, dass wenn meine Kollegin ihre UPP im März besteht, 1-2 Tage später 42 Jahre alt wird und die OBAS erst zum 30.4. endet, wird die keine Chance haben, verbeamtet zu werden…da die Verbeamtung erst zum 1.5. erfolgen kann? Dann ist die wohl zu alt.

    Ja, wie SwinginPhone von sich berichtet hat, ist dies meist der Grund für die Verkürzung.


    Mir hatte man die damals angeboten, aber ich hatte keine Lust auf die gleiche Anzahl von UBs in kürzerer Zeit, erlassen wollte man mir nämlich keinen. Mir war es dann nicht so wichtig ein halbes Jahr früher A13 zu haben.

  • Das bedeutet also, dass wenn meine Kollegin ihre UPP im März besteht, 1-2 Tage später 42 Jahre alt wird und die OBAS erst zum 30.4. endet, wird die keine Chance haben, verbeamtet zu werden…da die Verbeamtung erst zum 1.5. erfolgen kann? Dann ist die wohl zu alt.

    Ja, so ist es. Hat sie Kinder? Das könnte womöglich angerechnet werden.

  • Wenn Sie im kommenden März Prüfung hat, wird sie allerdings jetzt auch nicht mehr verkürzen können.


    Hatte jemandem im Seminar, da lief es ähnlich, er ist dann, da es machbar war, nach Niedersachen gegangen und wurde dort verbeamtet. War für die Schule ziemlich doof. Informatiklehrkräfte am BK sind leider sehr selten auf der Suche nach einer Stelle.

  • Sie kann nachfragen, ob da noch was geht, aber der andere Jahrgang ist schon ins Prüfverfahren eingetreten. Und die Frage ist ja auch noch, wie viele UBs sie noch offen hat.

    Ich weiß nicht mehr, was es für eine Frist gab für Anträge auf Verkürzung. Bei mir war das eine Diskussion innerhalb der ersten zwei Wochen meines OBAS (wegen meiner vorherigen Tätigkeit).

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