OBAS - Fragen zu Verbeamtung, Eingruppierung, etc.

  • Hallo zusammen,


    ich mache die OBAS Ausbildung in NRW und werde in einigen Monaten fertig. Zurzeit habe ich die E13/4.


    1. Wenn ich fertig bin werde ich "auf Probe" verbeamtet. Bedeutet das, dass ich dann sofort in die A13 komme?

    2. Wann sollte ich mich um die private Krankenversicherung kümmern?

    3. Mir ist nicht klar, wie ich herausfinden kann, in welche Stufe ich in der A13 komme. Wer entscheidet das nach welchen Kriterien?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo zusammen,


    ich mache die OBAS Ausbildung in NRW und werde in einigen Monaten fertig. Zurzeit habe ich die E13/4.


    1. Wenn ich fertig bin werde ich "auf Probe" verbeamtet. Bedeutet das, dass ich dann sofort in die A13 komme?

    Ja. Du bist in der Sek.II (=A/E13 bei entsprechender Ausbildung, die mit dem abgeschlossenen Seiteneinstieg vorliegt), wie ich sehen kann und mit der Verbeamtung auf Probe rutscht du von der "E-Entlohnung" in die "A-Besoldung".


    Zitat

    2. Wann sollte ich mich um die private Krankenversicherung kümmern?

    Fang am besten jetzt schon an, damit du in Ruhe Zeit hast, dich zu informieren, Tarife zu vergleichen, zu prüfen, welche Konditionen tatsächlich relevant sind für dich, etc.. Versuche über einen unabhängigen Versicherungsmakler entsprechende Beratung und (anonymisierte) Vorabfragen bei PKKen zu erhalten.


    Zitat

    3. Mir ist nicht klar, wie ich herausfinden kann, in welche Stufe ich in der A13 komme. Wer entscheidet das nach welchen Kriterien?

    (...)

    Leider bin ich nicht in NRW, undichbinweg oder auch Sissymaus dürften das aber wissen.



    Viel Kraft und Erfolg für die kommenden Monate und deine Prüfungen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo,


    bei mir war es so, dass meine Vorbeschäftigung, wie bei dir, für OBAS angerechnet wurde. Dies geschah auch bei der Eingruppierung in A13. Bei mir wurde aus E13/4 A13 Stufe 8, je nachdem wie lange man in E13 Stufe vier war kann es aber auch Stufe 7 sein meine ich. Kann man anhand er Beschäftigungsmonate ausrechnen.

    Ab dem Tag deiner Verbeamtung bekommst du A13.

    Da du vermutlich durch die Stufe aktuell freiwillig gesetzlich versichert bist, hast du in der GKV eine Kündigungsfrist. Die musst du bei einem Wechsel berücksichtigen.

    Ich würde mich erst nach der UPP darum kümmern.


    Ich bin leider nicht reingekommen, aber das liegt daran, dass die Öffnungskation nicht für Leute an Ersatzschulen gilt. Habe mich erst darum gekümmert als die Verbeamtung durch war. Im Zweifel muss man dann halt, durch evtl. Kündigungsfrist länger in der GKV bleiben.

  • Du landest direkt in A13. Welche Stufe das ist, hängt von Deiner Vorbeschäftigung ab. Ich bin direkt in 7 gelandet und war 6 Monate später in 8, dank meiner Berufserfahrung. Das wurde tagegenau ausgerechnet und ist auch wichtig für die Dienstzeit.

    Krankenkasse: Fang jetzt an, Dich zu informieren und Vergleiche einzuholen. Du hast auch evtl. 2 Monate Kündigungsfrist.Ich war in 13/4 und damit freiwillig versichert, so dass ich die 2 Monate verpasst habe un 2 Monate den vollen Arbeitgeber+Arbeitnehmeranteil bezahlt habe.


    Viel Erfolg bei Deinen Prüfungen!

  • 3. Mir ist nicht klar, wie ich herausfinden kann, in welche Stufe ich in der A13 komme. Wer entscheidet das nach welchen Kriterien?

    Die Bezirksregierung bzw. die personalführende Stelle entscheidet das anhand der vorgegeben Kriterien.

    vgl. §30 LBesG NRW: "Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind."


    Leider gab es 2014 ein Runderlass, der die großzügigen Anerkennung eingeschränkt hat, weil der Bedarf eben nicht mehr so groß ist wie damals.

    Es ist eine Ermessensentscheidung, die vom Personalrat zuzustimmen ist. Man kann zwar widersprechen, ob eine Überprüfung eine Vergünstigung mit sich bringt, das kann keiner sagen.


    Die OBAS Zeit wird nicht anerkannt (Erwerb der Laufbahnbefähigung).


    und ist auch wichtig für die Dienstzeit.

    Für die Dienstzeit spielt im diesem Fall die Berufserfahrung keine Rolle.

    Die Dienstzeit im Sinne der Laufbahnverordnung beginnt erst nach erfolgreichem Ableisten der dienstrechtlichen Probezeit. (vgl. §10 LVO)


    Die Anrechnungszeichen der LVO gem. §10 Abs. 4 S. 2 besagen, "wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochen hat". Art und Bedeutung ist so zu verstehen wie gleichartig und gleichwertig.

    Zeiten als Lehrer vor der OBAS sowie während des OBAS sind zwar gleichartig aber nicht gleichwertig. Daher ist eine Anrechnung jeglicher Vordienstzeiten als Dienstzeit zu verneinen.


    Zu unseren Zeiten war das anders, liebe Kollegin ;)





  • Ah, danke für die Aufklärung. Und zu meiner Zeit war das noch anders? Ich hab nämlich ein Dokument, da steht: Beginn der Dienstzeit (??) 2006. Ich bin aber erst 2010 in den Schuldienst gekommen und 2014 verbeamtet worden. Oder haue ich da was durcheinander?

  • Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten! Das hat mir sehr geholfen :)


    Also zusammenfassend kann man sagen, dass ich sofort in die A13 komme und ich jetzt anfangen sollte nach einer privaten Krankenversicherung zu schauen.


    Außerdem starte ich bei der A13/5, da meine Zeit als Lehrer vor OBAS und während der OBAS Zeit nicht angerechnet werden, da diese Arbeit gleichartig aber nicht gleichertig war. Ist das so richtig?

  • Guten Morgen in die Runde,

    Darf ich Euch kurz zwei Fragen stellen? 😊


    1) Ende Oktober 2023 werde ich voraussichtlich meine OBAS Ausbildung beenden. (zfsl Ddorf)

    Hiernach bemühe ich mich um einen Termin beim Amtsarzt oder davor? Dies erfolgt über die Bezirksregierung mit einem Antrag?


    2) Bezüglich des Beamtenstatus - geht dies „automatisch“ durch die Prüfungen im Oktober‘23 oder schreibe ich die Bezirksregierung/ Zfsl hierzu an?


    Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

  • Das sollte alles automatisch gehen. Bei mir war es spät (Amtsarzt September nach UPP). Andere an meinem ZfsL waren schon vor den Sommerferien da. Verbeamtungsurkunde war dann aber bereits im Oktober da.


    Viel Erfolg.

  • Fand bei der Einstellung eine amtsärztliche Untersuchung statt?

    Wenn ja ist keine zweite Untersuchung notwendig.


    Am Tag meiner bestandenen Prüfung habe ich direkt den Antrag auf Verbeamtung an meine Sachbearbeiterin geschickt und die notwendigen LBV Formulare für Beamte noch mitgeschickt. (Prüfung um 14h vorbei, 15h ging die Post raus ;) )


    Meine Urkunde war eine Woche später da (Ende September) und ich wurde mit Wirkung vom 01.11.20xx verbeamtet.

    Ich hatte Ende Oktober einmal das Gehalt als Angestellter und einmal als Beamter ;)

  • Ich bin ja an einer Ersatzschule. Habe für den Amtsarzttermin ein Schreiben der Schule bekommen. Schule und Amtsarzt haben dann alles an die Bezirksregierung geschickt. Von der gab es dann nach einiger Zeit die entsprechende Refinanzierungszusage für mich mit A Stelle und der Eingruppierung.

    Ein Schreiben braucht man aber glaube ich immer um den Amtsarzttermin zu bekommen.

  • Vielen lieben Dank für die Antworten! Vor der Einstellung im august’21 fand kein Amtsarzttermin statt, ich hatte es auf die Pandemie geschoben. Keiner im Seminar hatte einen Termin bekommen.

    LG

  • Vielen lieben Dank für die Antworten! Vor der Einstellung im august’21 fand kein Amtsarzttermin statt, ich hatte es auf die Pandemie geschoben. Keiner im Seminar hatte einen Termin bekommen.

    LG

    So kenne ich es auch. Termin erfolgt kurz vor der Prüfung. Also bei dir hoffentlich vor den Sommerferien 2023.

  • Bei uns hatten eigentlich alle erst nach der UPP den Termin, mag aber an der Pandemie gelegen haben.Wobei es ja auch reicht, wenn im September UPP ist und ab 1.11. dann der Wechsel stattfindet.

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