Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage an die, die auch in NDS arbeiten oder in einem Bundesland, in dem Nebentätigkeiten nur anzeigepflichtig sind.
Ich habe die Anzeige bei meiner Schulleitung abgegeben und über das Sekretariat wurde es weitergeleitet an das Regionale Landesamt für Schule. Das war nun vor 3 Wochen. Ich habe bisher nichts mehr gehört. Bekomme ich überhaupt eine Rückmeldung? Hat da jemand Erfahrungen?
Die Seite für mich hat mein Schulleiter unterschrieben und die lag einen Tag später in meinem Postfach.
Er musste nur ankreuzen, dass es dienstliche Belange nicht „behindert“. In NDS wird ja nichts genehmigt.
Nun frage ich mich eben: Darf ich meine Tätigkeit nun bald ausüben oder muss ich noch warten?
Weiß jemand, welche Obergrenze es beim Zuverdienst gibt?
Herzlichen Dank!
Katha