NRW Wechsel Ersatzschule-öffentliche Schule

  • Hallo an alle,


    ich bin seit 9 Jahren in Festanstellung an einer Ersatzschule und plane nun den Wechsel in den staatlichen Schuldienst.


    Hat da jemand schon seine Erfahrungen mit gemacht? Meine Ordnungsgruppe ist 24 mit den Fächern Mathematik und Geschichte.

    Nun ist die Sorge, dass mir keine Stelle angeboten wird ist da doch eher groß (ob unberechtigt oder nicht), vor allem

    da ich Ortsgebunden bin. Ich frage mich nun zusätzlich, ob mein geleisteter Unterricht auf meine Ordnungsgruppe angerechnet werden kann oder ob dies nicht möglich ist, da es sich um eine Festanstellung handelt.


    Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.


    Vielen Dank und liebe Grüße


    Chris

  • Sehe ich das richtig, du hast Mathe als Fach, möchtest an eine Realschule und OG24? Da müsstest du dir die Stelle aber sowas von aussuchen können, selbst wenn du OG 39 hättest.

  • Das einzige Problem an der Sache ist die Ortsgebundenheit. Ich würde mir hier keine Sorgen machen wenn ich frei wäre in meiner Ortswahl. Ich muss aber im sehr beliebten Raum Köln/Bonn bleiben. Da gibt es häufig mehr Bewerber als auf dem Land. BTW vor 9 Jahren, als ich aus dem Ref raus bin war OG 24 nicht gut genug 😀 Ach ja, noch lieber würde ich an eine Hauptschule... 😉 aber leider kann scheinbar keiner meine Ausgangsfrage beantworten

  • Wird, wenn überhaupt, nur eine einstellige Zahl von Bewerbern auf solche Stellen geben. Bei Realschulen ggf. etwas mehr als an Haupt- oder Gesamtschulen, in Münster mehr als in Meinerzhagen, aber generell ist das kein Problem. Ordnungsgruppe ist bei S1-Lehramt faktisch irrelevant

  • Zu uns kam jemand von einer Ersatzschule. Sie hat keinerlei Erfahrung angerechnet bekommen und startete in Gruppe 5, wie jemand frisch aus dem Ref.


    Ich bezweifle daher, dass das angerechnet wird. Aber Sorgen musst Du Dir auch nicht machen. Ruf Schulen in Deiner Nähe an und dann wird es schnell klappen.


    Viel Erfolg.

  • Bist du dir überhaupt sicher, dass die OG bei einer Versetzung noch eine Rolle spielt? Ich würde einfach mal ein paar Schulen ansprechen.

  • Die Frage ist, was man für eine Stelle an der Ersatzschule hat. Bei uns benötigen Planstelleninhaber die wechseln möchten eine Freigabe. Allerdings verliert da auch niemand Erfahrungsstufen. Anders kann es natürlich sein, wenn man das Arbeitsverhältnis mit Planstelle kündigen würde.

  • Chris82, ich würde gern wissen, ob es mit deinem Wechsel in den Landesdienst geklappt hat und wie du letztlich vorgegangen bist. Ich würde auch gern in absehbarer Zeit meine Ersatzschule verlassen und bin auf der Suche nach Erfahrungsberichten :)


    Mir ist zum Beispiel unklar, ob ich noch mal zum Amtsarzt muss und ob ich mich nur über LEO neu bewerben kann, was ja bedeuten würde, dass meine Beförderung weg wäre. Bei STELLA darf man sich ja oft nicht bewerben, wenn man nicht beim Land beschäftigt ist oder schon die entsprechende Besoldungsgruppe hat.

    Viele Grüße

    Lanalin

  • Auf jeden Fall solltest du dich an den für deine Schulform zuständigen Personalrat wenden. Der ist aktuell zwar nicht für dich zuständig, wenn du im Ersatzschuldienst bist, wird aber sicher weiterhelfen können. Auch die Gewerkschaften kennen sich aus.


    Leider kenne ich niemanden, der mit einer Beförderung gewechselt ist. Bisherige Erfahrung: Erst Freigabe nötig, dann bewerben wie alle anderen auch, Amtsarzt erneut, Zeiten an der Ersatzschule werden anerkannt für Lebenszeitverbeamtung/ Besoldung usw.


    Unbedingt klären (Es kann sein dass sich inzwischen etwas geändert hat): laufen die 5 Jahre für den Anspruch auf Mindestpension erneut? Das ist eine lange Zeit in der viel passieren kann.


    Eventuell ist es hilfreich, schon im Vorfeld Kontakt zu Schulen aufzunehmen, bei Interesse an deiner Person mag mehr gehen als wenn man das ganze ohne vorherige Absprachen macht. Es kann auch eine Verhandlungssache sein…

  • Danke für deine Antwort!

    Hach, ich hatte gehofft, der Amtsarzt bliebe mir erspart... Die Beförderung ist mir weniger wichtig, aber nett wäre es selbstverständlich, wenn sie nicht verloren ginge.

  • Danke für deine Antwort!

    Hach, ich hatte gehofft, der Amtsarzt bliebe mir erspart... Die Beförderung ist mir weniger wichtig, aber nett wäre es selbstverständlich, wenn sie nicht verloren ginge.

    wäre mir da nicht so sicher mit dem Amtsarzt. Ging das Gutachten bei dir damals an die Bezirksregierung und hat die über diese entschieden?

  • Meer: Ja, bei mir ging alles über die Bezirksregierung. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendetwas anders gewesen wäre, als bei meinen Mitreferendaren, die an staatliche Schulen gegangen sind. Deswegen hatte ich auch gedacht und gehofft, dass ich nicht noch mal hin müsste.


    Auch das Ende der Probezeit etc. lief nach den gleichen "Regeln". (3 Jahre, 2x2 U-Besuche).

  • Meer: Ja, bei mir ging alles über die Bezirksregierung. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendetwas anders gewesen wäre, als bei meinen Mitreferendaren, die an staatliche Schulen gegangen sind. Deswegen hatte ich auch gedacht und gehofft, dass ich nicht noch mal hin müsste.


    Auch das Ende der Probezeit etc. lief nach den gleichen "Regeln". (3 Jahre, 2x2 U-Besuche).

    Ja, bei mir lief und läuft das auch so, inkl. Eingruppierung etc.

    Sonst frag doch mal nach? Sicher ist auf jeden Fall, dass du eine Freigabe deiner Schule benötigst um dich anders zu bewerben.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Kollegin, die früher an einer Ersatzschule gearbeitet hatte, konnte in den staatlichen Schuldienst wechseln, allerdings hat die BR von der "kann" Regelung hinsichtlich der A14-Stelle, die sie hatte, Gebrauch gemacht und sie zurückgestuft. Das war sehr ärgerlich für sie - auch was ihre weiteren Pläne für die berufliche Entwicklung betraf.

  • Ich denke, die Freigabe werde ich bekommen- da war meine Schulleitung in der Vergangenheit immer der Ansicht, dass wer gehen will auch gehen darf.


    Wenn die Bezirksregierung wählen kann, ob sie mich zurückstuft, müsste ich mich ja prinzipiell auch auf Beförderungsstellen bewerben dürfen, oder? Das würde ja die Möglichkeiten erweitern. Aber wie gesagt- so wahnsinnig wichtig ist mir die Beförderung nicht. Meine Karrierepläne haben sich nach derzeitigem Stand mit A14 erfüllt:victory: und auch mit A13 kann ich gut leben, wenn ich die A14 tatsächlich nicht mehr zurück bekäme.


    Ich werde mich in den nächsten Wochen mal bei den genannten Stellen erkundigen. Ich denke erst seit ein paar Tagen darüber nach, weil mein Mann ein Jobangebot bekommen hat, wodurch wir beide 40 Minuten plus X zum Kindergarten und später auch zur Grundschule brauchen würden, was wir nicht so toll finden. Und ich bin gern an meiner Schule, aber ich würde einen Wechsel auch "erfrischend" finden, da ich nach dem Ref geblieben bin.

  • Ich denke, die Freigabe werde ich bekommen- da war meine Schulleitung in der Vergangenheit immer der Ansicht, dass wer gehen will auch gehen darf.


    Wenn die Bezirksregierung wählen kann, ob sie mich zurückstuft, müsste ich mich ja prinzipiell auch auf Beförderungsstellen bewerben dürfen, oder? Das würde ja die Möglichkeiten erweitern. Aber wie gesagt- so wahnsinnig wichtig ist mir die Beförderung nicht. Meine Karrierepläne haben sich nach derzeitigem Stand mit A14 erfüllt:victory: und auch mit A13 kann ich gut leben, wenn ich die A14 tatsächlich nicht mehr zurück bekäme.


    Ich werde mich in den nächsten Wochen mal bei den genannten Stellen erkundigen. Ich denke erst seit ein paar Tagen darüber nach, weil mein Mann ein Jobangebot bekommen hat, wodurch wir beide 40 Minuten plus X zum Kindergarten und später auch zur Grundschule brauchen würden, was wir nicht so toll finden. Und ich bin gern an meiner Schule, aber ich würde einen Wechsel auch "erfrischend" finden, da ich nach dem Ref geblieben bin.

    Welche Fächer hast Du denn? Und welche Schulform ist es? Gymnasium oder Gesamtschule?

  • Ich bin an einem Gymnasium, könnte mir aber auch eine andere Schulform vorstellen.

    Meine Fächer will ich hier nicht verraten, um nicht unnötig "die Pferde scheu zu machen", falls hier Kollegen meiner Schule mitlesen und mich dann erkennen. Wenn mein Mann sich gegen den neuen Job entscheidet, kommt ein Wechsel für mich nur in Frage, wenn sonst wirklich alles passt. Meine Fächerkombi besteht aus einem HF und einem NF und es ist nicht so eine häufige Kombi wie D/Ge, aber auch nicht eine, mit der man sich eine Stelle aussuchen kann.

  • Dann musst Du selbst mal schauen, ob das BK auch für Deine Fächer in Frage kommt. Vielleicht würde das die Anzahl der Optionen vergrößern.

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Bei der Bezirksregierung war es gar nicht so leicht, Antworten zu bekommen. Aber falls es noch jemanden interessiert: Mit Freigabe werden alle bisherigen Dienstzeiten angerechnet und auch zum Amtsarzt muss man nicht mehr. Die Beförderung kann man behalten, wenn an der neuen Schule eine A14 Stelle frei ist und wenn nicht, dann nicht. Das spielt aber alles keine Rolle, denn "mit Gy/Ge Lehrern kann man die Straße pflastern und man findet keine Stelle."

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