Hallo,
im Moment gibt es bei uns mal wieder kollidierende Auffassungen zum Titelthema zwischen SL und Kollegium.
Ein neuer Dreh ist die Behauptung, dass man als Alternative zum krank Arbeiten auch das gesamte Jahr auf Stundenebene geplant in der Schule hinterlegen könne (mit ABs und allem). Versäume man dies, sei das eigenes Verschulden, und dann müsste man halt krank was schicken. Wohlgemerkt, das schulinterne Curriculum, wo die Sequenzen bei uns aufgeführt sind, reicht mangels Detailgrad nicht aus.
Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt, als Kronzeuge werden die Bayern angeführt, bei denen dieses Vorgehen angeblich üblich sei (die Frage welche Bedeutung das bayrische Schulgesetz für NRW haben soll sei hier außen vor). Aus aufrichtigem Interesse: Kann sich da jemand zu äußern? Bonuspunkte für eine einschlägige bayrische Rechtsnorm, falls dies wirklich so ist. Gerne auch anderes Bundesland, falls das irgendwo so gehandhabt wird.
Disclaimer:
- Bitte keine Diskussion bis zu welchem Unwohlseinsgrad man den Kollegen zuliebe was vorbereitet oder nicht.
- Bitte keine Diskussion über Alternative wie z.B. Wiederholungsmaterial im Klassenschrank zu hinterlegen.