Guten Morgen.
ich hatte mal einen Auszug, auf dem stand, wieviel Negativstunden maximal pro Woche gerechnet werden dürfen.
Weiß jemand zufällig, wo ich den Auszug einsehen kann und finde für Niedersachsen?
Guten Morgen.
ich hatte mal einen Auszug, auf dem stand, wieviel Negativstunden maximal pro Woche gerechnet werden dürfen.
Weiß jemand zufällig, wo ich den Auszug einsehen kann und finde für Niedersachsen?
Hier dürfte §4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule einschlägig sein. Demnach kann die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft aus dienstlichen Gründen wöchentlich um bis zu vier Stunden über- oder bis zur Hälfte unterschritten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Mehr- und Minderzeiten am Schuljahresende den Umfang von 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Insofern gibt es also relativ viel Spielraum, auch bei der Anrechnung von "Negativstunden". Das können je nach Unterrichtseinsatz in Einzelwochen, in denen Klassen in Praktika, auf Klassenfahrt o.ä. sind, also durchaus bis zu ca. 12 Stunden sein.
Der Ausgleich wiederum darf auch nicht so gestaltet werden, dass zulässige Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Man kann also nicht eine Lehrkraft in einer Woche nur hälftig beschäftigen und diese Fehlstunden gleich in der nächsten Woche komplett ausgleichen lassen.
Moin,
ich hatte vor ca. 2 Jahren mal ein Schriftstück in der Hand, wo stand, dass pro Woche nicht mehr als 4 Negativstunden berechnet werden dürfen.
Unsere Schule hat das auch immer so gehandhabt. Hatte ich 6 Ausfallstunden, musste ich 2 Stunden vertreten.
Damit sollte gewährleistet sein, dass ich nicht mehr als 4 Negativstunden in der Woche habe.
War das vielleicht eine interne Dienstvereinbarung, wie sie durchaus zwischen Personalrat und Schulleitung an manchen Schulen existiert? Einen solchen Korridor festzulegen, ist durchaus für beide Seiten sinnvoll und schafft einen gewissen Planungskorridor, während gleichzeitig einfacher gewährleistet wird, dass der Zielbereich von +/- 40 Stunden nicht überschritten wird.
Hast du beim Hauptpersonalrat gefragt? Sowas müssten sie wissen, wenn es offizielle Vorgabe ist.
Ggf. den Ansprechpartner dort bewusst ansteuern (falls der Verband der Korrekturfachlehrer*innen bei euch ist), jemand mit Deutsch+Fremdsprache ist sicher kein Befürworter der Minusstunden nach dem Abitur
Ich will nicht ausschließen, dass es auf Ebene der regionalen Behörden Interpretationshinweise von Seite einzelner Dezernenten an die betreuten Schulen dazu gab. Ich musste an anderer Stelle schon feststellen, dass es da zwischen den Regionalabteilungen und auch zwischen einzelnen Dezernenten durchaus Uneinigkeit in einigen Punkten gibt.
Die niedersachsenweit bindenden (Mindest-)Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitszeit gibt aber nun einmal die zitierte ArbZVO-Schule wieder, die sich natürlich an die Nds. ArbZVO anlehnt. Darüber hinaus gibt es noch Erlasse, die den Einsatz von Tarifbeschäftigten und von Lehrkräften an Internatsschulen sowie für Teilzeitbeschäftigte genauer regeln.
(vgl. https://www.rlsb.de/themen/leh…szeit/arbeitszeitregelung)
Also wenn es ein solches offizielles Schreiben gibt, wäre ich daran sehr interessiert.
À+
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