Unterrichtseinsatz familiäre Gründe

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich wollte einmal fragen, inwieweit man als Vollzeit verbeamtete*r Lehrer*in Anspruch auf eine gewisse Stundenplangestaltung in NDS hat? In der Arbeitszeitverordnung ist hierzu nichts konkret bei Vollzeit ausgeführt….bei Teilzeit gibt es umfangreiche Regelungen, das ist mir klar…besonders die 1/5 und 1/3 Regelungen…


    - kann man bspw. zwei Tage beanspruchen, an denen man erste zur zweiten Stunde kommt, da die Krippe später öffnet? Oder entsprechend zwei Tage nach der fünften/ vierten um abzuholen? Klar ist mir, dass man nicht alles haben kann, aber muss hier in diesem gewissen Rahmen das gewährt werden?


    - es findet sich ja das landeseigene Gleichstellungsgesetz Gleichberechtigungsgesetz - hier steht, dass grundsätzlich bei der Arveitszeitgestaltung auf familiäre Zwänge Rücksicht zu nehmen ist - ist dies für Lehrer bindend?


    § 5 NGG (Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben) ist zu beachten. So steht es dann wiederum im teilzeiterlass…im Gesetz selbst steht es aber auch für Vollzeit bzw. Ist nicht nach voll und Teilzeit differenziert

  • Nein, es gibt keinen Anspruch. Es gibt ja Einrichtungen, die ab 7Uhr geöffnet sind und du kannst ja einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen. (Arbeitszeit Plus Wegzeit)


    Das heißt nicht, dass es nicht Schulen gibt, die das ermöglichen!


    Ich bin zwar aus NRW, aber kann mir nicht vorstellen dass es bei euch anders geregelt ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Yestoerty mir geht es nur um NDS und hier gibt es definitiv auch verbindliche Regelungen dazu…Krippen/ Kitas öffnen hier alle nicht passend…erst mit Beginn der ersten Stunde….Nachmittag ist natürlich was anderes, keine Frage…aber es gibt ja auch Phasen, in denen wo nige Eltern ggf. gezwungen sein könnten vor dem Mittagschlaf abzuholen/ müssen seitens der Einrichtung …


    Das NGG gilt übrigens für Schulen, ist explizit benannt:



    § 5
    Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben

    1Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.


    2Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.


    Weiter oben im Gesetz ist aufgeführt, dass als Beschäftigte Beamte gelten.

  • mir geht es nur um NDS und hier gibt es definitiv auch verbindliche Regelungen dazu…

    Da bin ich mir - ehrlich gesagt - nicht so sicher. Ich habe selber keine Kinder und daher natürlich ähnlich gelagerte Probleme nicht, werde aber nächste Woche mal im Kollegium fragen, ob jemand dazu Näheres weiß. Melde mich dann noch einmal!


    Evtl. weiß Seph dazu Genaueres.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    § 1 der Regelung lässt die Hintertür offen, dass, wenn bei Berücksichtigung dieser Regelung ansonsten der Stundenplan für die ganze Schule oder für viele andere KollegInnen nicht machbar wäre, den Müttern und Vätern mit Kindern nicht bedingungslos entgegengekommen werden muss.

    Dass die lückenlose Erteilung von Unterricht Vorrang hat, dürfte ja verständlich sein.

    Insofern kann man Wünsche äußern - ob man sie erfüllt bekommt, ist eine andere Sache.

  • Du hast das Kernproblem aus deiner Sicht schon gefunden: "soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen." Bei Teilzeit hast du Anspruch auf bestimmte Ermäßigungen wie den freien Tag. Bei Vollzeit soll meines Wissens die Schule nur Rücksicht auf dich nehmen. Allerdings kann sie es ablehnen, wenn dienstliche Belange dem entgegenstehen. Gerade bei Vollzeitbeschäftigten ist es schlicht nicht immer möglich. In der Regel musst Du da auf eine gute/nette/verständnisvolle Schulleitung hoffen. Wenn allerdings bestimmte Unterrichtsbänder da liegen, wird es schwierig. Die Frage ist auch immer, wie viele Kollegen ähnliche Probleme haben. Wenn X Leute Freitags in der letzten Stunde nicht arbeiten wollen/können, muss die SL entscheiden.

  • Nein, es gibt keinen Anspruch. Es gibt ja Einrichtungen, die ab 7Uhr geöffnet sind und du kannst ja einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen. (Arbeitszeit Plus Wegzeit)


    Das heißt nicht, dass es nicht Schulen gibt, die das ermöglichen!


    Ich bin zwar aus NRW, aber kann mir nicht vorstellen dass es bei euch anders geregelt ist.

    Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Schlaubi Schlau hat bereits vollkommen richtig §5 NGG zitiert. Eine vollkommen analoge Regelung habt ihr mit §13 Abs. 1 LGG NRW ebenfalls. Darüber hinaus greifen auch allgemeine Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.


    Du hast das Kernproblem aus deiner Sicht schon gefunden: "soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.

    Das ist zwar tatsächlich das Kernproblem, rechtfertigt aber noch keine pauschal ablehnende Haltung des grundlegenden Ersuchens um Vereinbarkeit der Arbeitszeiten mit der Familie. Es muss schon eine gewisse Hürde der "Nichtmachbarkeit" erreicht sein, um dringende dienstliche Belange berührt zu sehen. Um das mal etwas konkreter zu machen:


    Als Lehrkraft am Gymnasium hat Schlaubi Schlau ein Deputat von 23,5 Unterrichtsstunden bei einer Vollzeitstelle. Wenn nun lediglich an 2 Tagen ein Beginn erst zur 2. Stunde ersucht wird, dann fallen von etwa 40 Stundenslots in der Woche lediglich 2 aus. Es wird dem Stundenplaner zuzumuten sein, in der Einsatzplanung 22-24 Unterrichtsstunden in 38 Slots unterzubringen.


    Eine Grenze ist andererseits sicher überschritten, wenn eine Aufstellung kommt wie "Jeden Tag außer Montage erst zur 3. Stunde und bitte am Mittwoch kein Unterrichtseinsatz". Die damit verbundene Reduzierung auf der Einsatzmöglichkeit auf nur noch etwa 26 Slots für 22-24 Stunden dürfte kaum möglich sein. Dem werden dann wirklich dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Das gleiche gilt für Termine am vorab bekannten "Konferenz- und Besprechungstag", sofern die Schule einen solchen festlegt.

  • Das verstehe ich durchaus :)


    Es gibt auch eine Handreichung zu dem Gesetz und dort steht dann, dass die dienstlichen Gründe dringend sein müssen, also die Gründe so sein müssen, dass sie eine fehlende Betreuung eines Kleinkindes überwiegen…allgemeine organisatorische und langfristig Plantage Begebenheiten (Personalmangel allgemein) sollen demnach nicht geltend gemacht werden können…


    Letztlich dürfte es in größeren Systemen doch fast immer planbar sein, Vertretungen und oder kurzfristige Ausfälle wie Krankheit Elternzeit wären ja sonst katastrophal…


    daher ist es mir nicht ganz verständlich wie das definiert wird …und guter Wille sollte natürlich immer vorhanden sein…keine Frage :) aber es gibt natürlich immer die Kollegen, die sich unbeliebt gemacht haben usw…


    Es geht auch nicht um mich persönlich sondern rein abstrakt! Danke für die Debatte!

  • Das verstehe ich durchaus :)


    Es gibt auch eine Handreichung zu dem Gesetz und dort steht dann, dass die dienstlichen Gründe dringend sein müssen, also die Gründe so sein müssen, dass sie eine fehlende Betreuung eines Kleinkindes überwiegen…allgemeine organisatorische und langfristig Plantage Begebenheiten (Personalmangel allgemein) sollen demnach nicht geltend gemacht werden können…

    Genau das ist das Entscheidende und wird gerne manchmal "vergessen".

  • Das Problem ist oft genug nicht der eine Kollege, sondern die Kombination verschiedenster Wünsche verschiedenster Kollegen. Diese sind entweder familiär oder durch Teilzeit oder durch Behinderung begründet. Wenn man im "Band" unterrichtet (z.B. Religion oder Werte und Normen), ist man auch gebunden an die Wünsche der anderen Kolleg:innen im Band.

    An Schulen, an denen im "Doppelstundenmodell" unterrichtet wird, ist eine Freistellung allein für die erste Stunde nicht hilfreich. Da kann man dann eben erst ab der 3. Stunde verplant werden - und dann kann es bei der insgesamt zu unterrichtenden Anzahl an Stunden knapp werden...


    Vielleicht erst mal in der Schule nachfragen, warum nicht alle angegebenen Wünsche umgesetzt werden konnten. Auf der Grundlage kann man dann ins Gespräch kommen.


    ["Worst case", den ich mal beobachtet hatte: Ein Kollege hatte so viele Einschränkungen definiert, dass er sein Stundendeputat nicht mehr erreichen konnte - sich aber intensivst beschwerte, dass seine Wünsche nicht alle berücksichtigt wurden...]

  • Letztlich dürfte es in größeren Systemen doch fast immer planbar sein,...

    Je mehr Lehrkräfte, desto mehr gibt es ja auch mit kleinen Kindern und alten Eltern. Es wollen ja immer mehrere, dass Rücksicht auf sie genommen wird.


    aber es gibt ja auch Phasen, in denen wo nige Eltern ggf. gezwungen sein könnten vor dem Mittagschlaf abzuholen/ müssen seitens der Einrichtung …

    Echt jetzt? Also wirklich überrascht, nicht schnippisch gemeint. Es ist mir ein Rätsel, warum Deutschland sich in so vielen Dingen nicht an Skandinavien orientiert. Das ist doch unfassbar.


    OT: Und wenn auch im Osten vieles im Argen liegt, dort hat man Betreuungsplätze von 6-17 Uhr für 90 Eur im Monat.

  • Kleiner Frosch danke für das metaphorische Zitat, was aber für mich etwas zu kurz greift…es soll eine rein rechtlich deskriptive Betrachtung werden, keine normierende oder moralische…


    Ich denke, die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder und der lange Weg dorthin verdienen sicher ihren Platz in der Legislativen…daher geht es mir nicht um eine Debatte, die abwägen soll ob es gerecht ist, Familiengüter über andere konkurrierende (rechtliche) Güter wie Freizeit eines anderen dadurch (ggf. benachteiligten) Kollegen zu stellen…das hat der Gesetzgebungsprozess in diesem Fall ja bereits getan…


    Seph danke für deine Ausführung, die schon weiterhilft…es wird natürlich immer die Frage bleiben was dringend ist, aber die Auslegung des Gesetzes verstehe ich schon auch ähnlich, dass nicht pauschal gesagt werden kann „geht nicht“ sondern genau abgewogen werden muss zwischen den Interessen, daher auch der im Gesetz verankerndeZwang zur Begründung…das dürfte schwer sein dann einem Kollegen ggf zwei Tage eher oder später die Stunden zu legen, denn es müsste erstmal begründet werden warum x Kollegen des Faches Y hier nicht entsprechend können


    Karuna - da es mich auch wie gesagt persönlich nicht betrifft, kenne ich diese Ausführungen auch nur aus entsprechenden Angaben. Über Verwandte und bekannte ist mir aber auch bekannt, dass es inzwischen in den Krippen und Kitas sehr lange Eingewöhnungen gibt und auch die Verpflichtungen tw. vormittags abzuholen im ersten halben Jahr… oder eben erst ab 8 Uhr oder 7:30 Uhr zu bringen, was für viele Kollegen sicher schwierig sein dürfte

  • Seph danke für deine Ausführung, die schon weiterhilft…es wird natürlich immer die Frage bleiben was dringend ist, aber die Auslegung des Gesetzes verstehe ich schon auch ähnlich, dass nicht pauschal gesagt werden kann „geht nicht“ sondern genau abgewogen werden muss zwischen den Interessen, daher auch der im Gesetz verankerndeZwang zur Begründung.

    Du darfst dir das auch nicht zu einfach vorstellen. Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist. Es hängt natürlich viel von den Begebenheiten vor Ort ab und wie flexibel du selber bist. Wenn du beispielsweise in einer kleinen Fachschaft arbeitest und einen Leistungskurs übernehmen muss, sind die Bänder/Zeiten in Regel fest. Daher ist es keineswegs so, dass man rechnen kann, dass der Stundenplaner deine Stunden dann halt auf 24 von 38 Slots verteilen kann. Das hängt natürlich viel davon ab, welche Fächer du hast, ob Du eine Klassenlehrerschaft hast oder ob du bestimmte Jahrgänge unterrichten willst.

    Letztlich hängt vieles von der Situation vor Ort ab. Die Frage ist auch, wie viele andere Lehrkräfte ähnliche Wünsche haben. Vielleicht haben Kollegen aus deiner Fachschaft noch bessere Argumente. Ich will damit einfach nur sagen, dass das alles nicht so einfach ist und selbst bei guten Willen nicht immer alles einfach so zu verwirklichen ist.

  • Du darfst dir das auch nicht zu einfach vorstellen. Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist. Es hängt natürlich viel von den Begebenheiten vor Ort ab und wie flexibel du selber bist. Wenn du beispielsweise in einer kleinen Fachschaft arbeitest und einen Leistungskurs übernehmen muss, sind die Bänder/Zeiten in Regel fest.

    Sorry, aber spätestens wenn ich hier naiv genannt werde, muss ich etwas deutlicher werden: Dieses Urteil finde ich unglaublich vermessen. Wir reden hier noch immer von nds. Gymnasien, die eine gewisse Mindestgröße haben und mit dem System, in dem du arbeitest, nicht vergleichbar sind. Im Übrigen ist es - neben vielen anderen Dingen - genau mein Job, solche Planungen durchzuführen. Ist dir der zeitliche Ablauf von Unterrichtseinsatz, Kurs- und Leistenplanung überhaupt bewusst?


    Die Bänder sind, anders als von dir hier dargestellt, zum Zeitpunkt der Unterrichtsverteilung gerade noch nicht auf feste Zeiten gelegt. Wenn ich weiß, dass ich für einen bestimmten Leistungskurs nur 3 Lehrkräfte habe, dann schaue ich bereits beim Belegen der Leisten auf mögliche Kollisionen und nicht erst, wenn es zu spät ist. Der Rest sind Binsenweisheiten, die hier kaum zur Diskussion beitragen. Eine Klassenlehrerschaft stellt an Gymnasien kaum ein Hindernis in der Leistenbelegung dar, da man selten mehr als 6-8 Stunden in der eigenen Klasse eingesetzt ist und gerade Sek I-Klassen ziemlich frei auf den Leisten verschiebbar sind.


    Und ja: wenn das ganze Kollegium Freitag frei haben will, geht das natürlich nicht. In der Praxis lassen sich die meisten Wünsche aber problemlos umsetzen, auch wenn dann die ein oder andere "Klappstunde" entstehen kann.


    Dass ich dein Urteil vermessen finde, hängt im Übrigen auch mit der Argumentationsstragie zusammen. Wir haben bereits weiter oben festgestellt, dass Wünsche zu berücksichtigen sind, wenn dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Diese müssen aber bereits relativ gravierend sein. Nun stellst du meine Aussage als "naiv" dar und nennst letztlich auch nur Gründe, die eventuell unter ganz schlechten Umständen zu "dringenden dienstlichen Gründen" der Versagung einzelner Zeitwünsche führen.


    Das Entscheidende ist aber: die Schule hat grundsätzlich Zeitwünsche zum Zweck der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen und diese nicht pauschal abzulehnen.

  • Das Entscheidende ist aber: die Schule hat grundsätzlich Zeitwünsche zum Zweck der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen und diese nicht pauschal abzulehnen.

    Ja, wir füllen hier tatsächlich Jahr für Jahr am Schuljahresende solche Wunschbögen für das neue Schuljahr aus und da steht das auch drauf mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

  • Aber man plant die Eingewöhnung doch so, dass das Kind im Regelfall am Ende eingewöhnt ist. Meist läuft das für U3 ja nach Berliner Modell. Ich hab meine Kinder in 3 verschiedenen Einrichtungen eingewöhnt und in jeder hat man auf den Zeitrahmen den die Eltern hatten Rücksicht genommen. Man zahlt ja auch für den Platz.

    Und niemand in meinem Freundeskreis oder der Familie hat Kinder ein halbes Jahr lang später bringen oder früher holen müssen. Das hab ich noch nie gehört (und ich bilde Erzieher aus). Oh doch, von einer Mutter die mit dem 2. schwanger und im BV war und nicht los lassen konnte. (Ihre Worte.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Aber man plant die Eingewöhnung doch so, dass das Kind im Regelfall am Ende eingewöhnt ist. Meist läuft das für U3 ja nach Berliner Modell. Ich hab meine Kinder in 3 verschiedenen Einrichtungen eingewöhnt und in jeder hat man auf den Zeitrahmen den die Eltern hatten Rücksicht genommen. Man zahlt ja auch für den Platz.

    Und niemand in meinem Freundeskreis oder der Familie hat Kinder ein halbes Jahr lang später bringen oder früher holen müssen. Das hab ich noch nie gehört (und ich bilde Erzieher aus). Oh doch, von einer Mutter die mit dem 2. schwanger und im BV war und nicht los lassen konnte. (Ihre Worte.)

    Das beruhigt mich ziemich, weil uns das nächsten Sommer bevorsteht und ich mich schon jetzt frage, wie das eigentlich ablaufen soll,d enn: In usnere Stadt (oder allgemein? Ich hab keinen Plan) wird es wohl so gehandhabt, dass die Schließzeiten der Kita (drei Wochen) in den Sommerferien sich abwechseln, einmal die ersten drei Wochen, einmal die zweiten drei Wochen. Jetzt frage ich mich: Wie soll die Eingewöhnung stattfinden, wenn unsere Kita bis zum Ende der Sommerferien zu ist und erst dann wieder öffnet, wenn ich arbeiten muss? Läuft das dann vorher ab? Da sind wir gar nicht da, sondern bei meiner Verwandtschaft in Italien. Wir sind nur die ersten zehn Tage in den Sommerferien da, dann sind wir futsch. Und selbst wenn wir da wären, wäre der Kurze gerade eingewöhnt, und dann schließt die Kita für drei Wochen und wir fangen wieder von vorne an? Ich bin echt gespannt. Bislang hab ich noch nicht mitbekommen, wie das geht. :D

  • Hängt von eurem Vertrag ab. In NRW beginnt das Kitajahr am 1.8., wenn da die 4.-6. Woche die Kita zu ist, findet die Eingewöhnung danach statt.

    Bei meiner Tochter hat das dann mein Mann gemacht, weil der sich morgens frei nehmen konnte und ab Mittags hat meine Mama aufgepasst oder ich hab übernommen und am freien Tag hab ich das dann gemacht...

    Eine Kollegin hat für den 1. Monat zur Eingewöhnung Elternzeit genommen (ihr Mann ist auch Lehrer, da konnte niemand frei nehmen.)

    Bei meinem Sohn war die Tagesmutter und später die Kita zum Glück in der 4.-6. Ferienwoche auf und er konnte dann eingewöhnt werden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist.

    Sorry fürs OT, aber wenn hier jemand das Gegenteil von naiv ist, dann ist es Seph. Ich habe selten von einem User so viele sachliche, wichtige und richtige Beiträge gelesen, ohne dass er/sie dabei je unfreundlich geworden wäre.


    Ist es möglich, dass du schlicht ein Problem mit Eltern im Kollegium hast und keine Lust, dir um deren Bedürfnisse auch nur den kleinsten Gedanken zu machen? Den Eindruck hast du jedenfalls im Klassenfahrtenthread des öfteren gemacht.

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