Beamtenrecht - DU - Ehrenamt Wer kennt sich aus?

  • Bin derzeit für 1 Jahr im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Krankheit. Nächstes Jahr ist die Reaktivierung geplant. Darf ich derzeit ehrenamtlich ein Mal die Woche tätig sein (Aufwandsentschädigung in Höhe der Fahrtkosten für Öffis) oder würde ich damit gegen geltende Vorschriften verstoßen? Danke für die Antworten.

  • Kommt möglicherweise sowohl auf die Art der Erkrankung an, als auch die Art des Ehrenamtes und dessen Herausforderungen an. Bei einer psychischen Erkrankung kann ein ehrenamtliches Engagement, welches keine neuen Belastungen hervorruft unter Umständen Teil des Heilungsweges sein. Das ist ein wenig wie die Frage, was man im Krankheitsfall sonst machen darf, wo es eben auch keine allgemeingültige Antwort gibt. Ich würde dir empfehlen, das im Vertrauen mit deiner Gewerkschaft zu besprechen. Denen kannst du die Art deiner Erkrankung, wie auch das Ehrenamt bei Bedarf offenlegen, umgekehrt sollten die dir genau sagen können, was in dieser besonderen Phase für dich beamtenrechtlich gilt oder nicht. Alternativ könnte auch eine Schwerbehindertenvertretung dir möglicherweise weiterhelfen. Insofern weiß vielleicht auch chemikus Rat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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