Noten geben aus dem Krankenstand

  • Bei uns hat es sich eingebürgert, dass erkrankte KollegInnen Seitenweise Vertretungsvorschläge schicken, dass ist doch keine Pflicht oder?

    § 12 ado nrw


    Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).

  • Naja, vom Grundsatz her alles richtig, nur gibt's ja Sachen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein müssen. Sagen wir Zeugnisnoten bis zur Notenkonferenz oder Entwicklungsberichte bis zu den Sommerferien. Wenn die Person krank ist, kann sie besagte Tätigkeiten in diesem Moment nicht ausführen.

    Dafür macht man als professionelle Lehrkraft ja kontinuierlich Aufzeichnungen der Leistungen. Die kann man dann ohne irgendwelche Arbeit einfach weitergeben.


    Falls man sowas allerdings nicht hat, dann ist nicht die Krankheit das Problem sondern die allgemeine Dienstauffassung.

  • Seph

    Bleiben wir bei Deinem Beispiel Der fiktive Kollege bricht tot mit Herzinfarkt vor der Klasse zusammen. Wie würde man denn in einem solchen Fall verfahren. Bedenke: Der Tod ist lt. Beamtengesetz die höchste Form der Dienstunfähigkeit?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • § 12 ado nrw


    Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).

    Bereits behandelte Unterrichtsgegenstände kann man dem Klassenbuch bzw. den Aufzeichnungen der Schüler:innen entnehmen.

    Eventuell fragt man auch die Kollegin/ den Kollegen, der die Parallelklasse unterrichtet. In den seltensten Fällen wird Kolleg:in A komplett etwas anderes gemacht haben als Kolleg:in B

    geplanter weiterer Verlauf: Dafür gibt es den schulinternen Lernplan bzw. eben wieder die Kolleg:in, die/ der die PArallelklasse unterrichtet.

    geplante Klassenarbeiten/ Klausuren: Habe ich immer erst kurz vor der Klassenarbeit/ Klausur fertig. Die Themen ergeben sich aber aus den Unterrichtsinhalten und man kann wieder die Kollegin/ den Kollegen fragen, die/ der die Paralleklasse unterrichtet.

    Vertretungsaufgaben An einer gut organisieren Schule gibt es für solche Fälle einen Fundus an Aufgaben oder wieder kann man - wenn die Kollegin/ der Kollege länger krank ist, fragen: Hast du Aufgaben für mich? Klappte bisher immer! [Edit: Ich meine die Kollegin/ den Kollegen aus der Parallelklasse]

  • wenn die Kollegin/ der Kollege länger krank ist, fragen: Hast du Aufgaben für mich? Klappte bisher immer!

    Naja, wenn der Kollege länger krank ist, dann sollte in der Regel das Thema reichen. Aufgaben haben bei uns da die wenigsten dann schon vorbereitet (eher bei kurzfristiger Krankheit), aber auch da sind wir noch einmal darauf hingewiesen worden, es darf nicht erwartet werden. (anders als die bisherigen Noten, KLassenarbeitsnoten usw.)

  • Naja, wenn der Kollege länger krank ist, dann sollte in der Regel das Thema reichen. Aufgaben haben bei uns da die wenigsten dann schon vorbereitet (eher bei kurzfristiger Krankheit), aber auch da sind wir noch einmal darauf hingewiesen worden, es darf nicht erwartet werden. (anders als die bisherigen Noten, KLassenarbeitsnoten usw.)

    Ich meinte die Kollegin/ den Kollegen, der die Parallelklasse unterrichtet.

Werbung