Sozialpunkte: gebundenes Ausbilungsverhältnis des Partners

  • Hallöchen!


    Ich hab mal ne Frage zu den heißbegehrten Sozialpunkten:


    gebundenes Ausbildungsverhältnis des Partners:
    Das ist halt auch noch nicht so klar. Mein Freund promoviert an einem Lehrstuhl in MS. Zählt das noch als Ausbildungsverhältnis? Die bei der Bezirksregierung sagten sie wüssten es nicht genau, ich solle es mal versuchen.


    Habt ihr vielleicht da Erfahrungen und einen Freund/eine Freundinn, die Promotionsstudent/in war und das für euch als Kriterium anerkannt wurde?


    Wie groß sind denn meine Chancen mit 3 Punkten überhaupt nach Münster zu kommen?

  • Eigentlich kann man seine Dissertation ja schreiben, wo man möchte, es sei denn man muss in ein Labor und forschen. Das heißt, das Promovieren ist nicht unbedingt an einen bestimmten Ort gebunden, man muss "nur" mit dem Doktorvater in Kontakt treten. Die mögliche Anstellung deines Freundes - wenn er an der Uni arbeitet - wäre also u.U. nicht Voraussetzung für die Promotion (abgesehen davon, dass er natürlich leben muss).


    Ich habe keine Ahnung, ob eine Promotion an sich anerkannt wird, aber evtl. könnte sich die Bezirksregierung ein wenig querstellen - aber das muss sie ja nicht, schließlich sitzen dort ja auch Menschen.


    Vielleicht haben die anderen ja genauere Kenntnis.

  • Hallo Aktenklammer,
    danke für die schnelle Anwort. Fange hier schon langsam aber sicher an totale Panik zu schieben, weil ich jetzt nach einigem Rumchatten hier auf einmal auch nicht mehr so sicher bin wie man sich die eheähnliche Gemeinschaft bescheinigen darf/soll/muss.
    Das schlimmste ist wirklich dass dieses Verfahren so undurchsichtig ist. ich ruf schon dauernd bei der Bezirksregierung an, aber so ein Paar tage vor Bewerbungsschluß sind die iregndwie unfähig vernünftige Auskünfte zu geben (verstehe ja dass die viel zu tun haben, aber dann sollten die doch in die Unterlagen mal KLAR und DEUTLICH reinschreiben, wie man was bescheinigen lassen muss)



    Mein Freund ist an der Uni angestellt, das haben wir jetzt aber bewusst nicht reingeschrieben (in die Bestätigung von seinem) Chef, weil das ja dann ein Angestelltenverhältnis ist und keine Ausbildungsverhältnis....oder meinst du das macht die Ortsgenundenheit nochmal deutlicher? Hatte halt nur Bedenken, dass sie dann sagen: ja, wenn er da Angestellter ist, dann befindet er sich ja nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis.


    Hab gerade was von ner Deutschlehrerschwemme im P-Bereich gelesen. Weiß da jemand was geanaueres zu? Wollte ja eigentlich Deutsch nehmen, aber wenn ich dann nicht in Ms bleiben kann, nehm ich natürlich auch Mathe.



    Oh Mann, bin ich froh wenn das Bangen vorbei ist und ich meinen Seminarort hab, vorher kann ich mich kaum noch auf was anderes konzentrieren.....

  • Ggf. könnte der Professor ja vielleicht schreiben, dass es dringend notwendig ist, dass dein Freund in Münster - und nur dort - forschen muss, weil ... Das mit der Anstellung an der Uni ist ja für die Promotion wahrscheinlich nicht wichtig, ist nur eben wichtig, wenn man an der Uni bleiben will.


    Das Dasein eines Doktoranden ist ein Dasein "in der Grauzone", was Versicherungen und alles angeht. Es gilt z.T. nicht mehr als Ausbildungsverhältnis. Bei Chemikern z.B. wird die Promotion wohl als sehr nötig für die Berufschancen angesehen, bei den Geisteswissenschaften u.ä. ist es eher "Luxus". Aber auch das ist Auslegungssache. Normalerweise ist die Ausbildung mit dem Studienabschluss abgeschlossen.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss diese eheähnliche Gemeinschaft seit einer gewissen Zeit vor der Bewerbung bestanden haben, man kann nicht erst einen Monat vorher zusammen ziehen.

  • Was ist denn dein Freund - Promotionsstudent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter, der eine Qualifikationsarbeit (Dissertation) anfertigt? In ersterem Fall hat er einen Studentenausweis, in zweitem i.d.R. nicht.


    In ersterem Fall besucht er Veranstaltungen und lebt i.d.R. von einem Stipendium, in zweitem Fall wird er nach BAT II-a (ggf. halbe) bezahlt.


    Für mich als Bezirksregierungssachbearbeiter (dem das ganze Hochschulzeugs da ;) sowieo nicht so vertraut ist) würde es eine Erleichterung sein, würde mir der Studentenausweis draufstehen, auf dem "angestrebter Abschluss: Promotion" steht. Das wäre für mich ein wasserdichter Beweis, dass dir die Partner-in-Ausbildung-Sozialpunkte zustehen.


    LG, das_kaddl.


    EDIT: Nicht, dass hier der Eindruck entstünde, ich hätte meinen Job gewechselt: ich bin natürlich kein Sachbearbeiter in Nordrhein-Westfalen, aber habe mal versucht, mich für den dritten Absatz dieses Postings in einen ebensolchen Bearbeiter hineinzuversetzen ;) .

  • Hallihallo.
    Er ist wisssenschaftlicher Mitarbeiter UND promotionsstudent. Er besityt einen Studentenausweis und behaelt ein gehalt von der LBV, also BAT irgenwas.

  • Wo, wir grad bei dem ganzen Bürokratiekram sind:


    Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag, seit Okt. 2004, ich bin aber erst dort gemeldet seit 23. Feb. 2005. Können die mir daraus einen Strick drehen?
    1. ...weil der Beweis der Medlebehörde dann ja knapp das halbe Jahr verfehlt, bzw.
    2....weil ich mich erst zu spät bei der Stadt angemeldet habe, (habe parallel nämlich noch mein WG-Zimmer weitergeführt bis Feb.2005)?


    Lieben Gruss.
    Christina


    Ist dieser ganze Bürokratiekram nicht zum......

  • Zitat

    Christina82 schrieb am 05.08.2005 14:29:
    Hallihallo.
    Er ist wisssenschaftlicher Mitarbeiter UND promotionsstudent. Er besityt einen Studentenausweis und behaelt ein gehalt von der LBV, also BAT irgenwas.


    Dann kopiere diesen Studentenausweis und schicke ihn mit deinen Unterlagen zur entsprechenden Bezirksregierung. Beim Anblick des Wortes "Student"(-enausweis) sollte doch jeder an ein Ausbildungsverhältnis denken...


    Viel Glück!
    LG, das_kaddl.

  • Und noch was: Habe ich eigentlich noch zeit genug - falls jetzt meine Sozialpunkte nicht anerkannt werden - Widerspruch einzulegen? Ich werde die Unterlagen am Montag abgegen.
    Dann dauert es ja ne Weile bis ich die Rückmeldung von der Bez.reg. bekomme. Wann werden denn die Computer "geschlossen" und man kann keine Änderungen mehr vornhemen?

  • Hallo!


    Zu deiner letzten Frage kann ich nichts sagen, aber was die Sozialpunkte betrifft: Mein Freund promoviert auch, und ich habe die 2 Sozialpunkte für das ortsgebundene Ausbildungsverhältnis des Partners anerkannt bekommen. Der Doktorvater hat einen Brief aufgesetzt, aus dem deutlich hervorging, dass mein Freund täglich in der Uni erscheinen muss. Er ist nämlich auch wissen. Mitarbeiter (wie dein Freund). Wenn du auch einen solchen Brief bei deiner Bewerbung beilegt hast, spricht im Grunde nichts dagegen, dass du auch die 2 Punkte bekommst. Ist vielleicht aber auch von Bez. Reg. zu Bez. Reg. verschieden. Darauf verlassen kann man sich sicher nicht.


    Und zum Mietvertrag: eine normale Kopie (keine beglaubigte!) hat bei mir ausgereicht. Ich drücke dir die Daumen, dass es auch bei dir klappt!


    Halt uns mal auf dem Laufenden!


    Die Bestätigung deiner Anmeldung dauert so 2-3 Wochen.


    Liebe Grüße,


    Vivi

  • Hallo Zusammen,


    schade...... ich hab die Sozialpunkte nicht bekommen. Mein Mann promoviert ebenfalls und steht täglich 10 Stunden im Labor, kann also die Doktorarbeit auch nicht von zu Hause aus machen.


    Die Begründung war, dass das Promotionsstudium nicht mehr als Ausbildung zählt........schade


    Viele Grüße


    Luise

  • Dieses Problem hatte ich damals bei der Krankenkasse auch, aber ich habe es dann noch geregelt bekommen. Als meine Schwester in ihrem Fall ankündigte, dass sie dann zu einer anderen geht, waren sie auch "einsichtig". Aber eine Bezirksregierung ist wohl keine Krankenkasse ... ein bißchen 'nett' könnten die aber auch sein. Ich drücke euch jedenfalls die Daumen, dass es trotz der fehlenden Sozialpunkte klappt!

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