Hallo,
ich habe vorhin festgestellt, dass gemäß den Regelungen der § 25 Abs. 3 APO-GOSt, § 17 Abs. 3 APO-BK und § 47 Abs. 3 APO-WbK grundsätzlich der, für die jeweilige Schulform zuständige, Dezernent bzw. der schulfachliche Schulaufsichtsbeamte den Vorsitz des ZAA bzw. des allgemeinen Prüfungsausschusses führt. Jedoch kann, bei Nichtwahrnehmung durch die v.g. Personen, der Schulleiter den Vorsitz übernehmen.
Wie läuft das denn bei euch an den Schulen so ab? Kommt bei euch zu jeder Abitur bzw. FHR Prüfung der Dezernent vorbei und übernimmt den Vorsitz oder kommt dieser nur mal alle Jubel Jahre vorbei und überlässt sonst dem SL den Vorsitz? Vielleicht ist bei euch ja auch noch nie der Dezernent gekommen um einen auf "großer Vorsitzender" zu machen und lässt eure SL dahingehend "ihr Ding" machen ?
An meiner Schule, an der ich neu bin, war der Dezernent wohl nur ein-oder höchstens zweimal dort und nach allem was ich gehört habe, hat dieser sich wohl ziemlich gelangweilt in seiner Rolle als Vorsitzender und hat mitten in der Prüfung den Vorsitz wieder an den SL delegiert und ist abgedampft zurück in seine heißgeliebte Bezirksregierung.
In meiner eigenen Schulzeit habe ich bei den Prüfungen auch noch nie jemandem von der Bezreg. dort gesehen, zumindest hat der SL immer die Zeugnisse als Vorsitzender des ZAA bzw. des Prüfungsausschusses unterschrieben.