Liebe Kolleg:innen,
hat von euch schon mal jemand von der 30-Punkte-Regelung gehört, nach der eine DBU sich um nicht mehr als 30 Punkte von der vorhergehenden DBU unterscheiden darf? Nach der also eine Lehrkraft sich von DBU 1 zu DBU 2 nur um max. 30 Punkte verbessern kann?
Ich kann es gerade nicht fassen, dass es so etwas geben kann. Im Netz finde ich dazu nichts, aber ich habe diese Info mündlich von SL und BPR.
Bundesland: RLP