Ich glaube, es ging darum, dass du Spuktest und nicht Spucktest geschrieben hast.
Ah, das war nicht rot als Fehler markiert, sonst hätte ich den Witz verstanden.
Ich glaube, es ging darum, dass du Spuktest und nicht Spucktest geschrieben hast.
Ah, das war nicht rot als Fehler markiert, sonst hätte ich den Witz verstanden.
Ah, das war nicht rot als Fehler markiert, sonst hätte ich den Witz verstanden.
Lehrer
Als Einstiegsbeitrag einer von der spezielleren Art
Als 6544.Beitrag wäre die Äußerung wohl angemessener gewesen, oder verstehe ich da irgendetwas falsch? Davon ab: "Schulraudi" ist eine hübsche Neuschreibung von "Schulrowdy". Und "Schulrowdy" ist eine nette Umschreibung für "Hausmeister" (in vielen Fällen passt sie!). Und wenn ich ganz ehrlich sein darf: Wir haben an unserem einen Standort ganz tolle Hausmeister. Am anderen Standort regiert ein selbstgefälliger, arroganter kleiner König - die Vorstellung, ihn mit einem Eimer Sputum zu übergießen, hat durchaus etwas für sich.
Man unterteilt Hausmeister also in Schulrowdys und Schulroadies ...
Gerade mit Vorerkrankungen hätte ich eher große Angst vor der Erkrankung, muss ich sagen.
Unglaubliche Beitrag des TE! Es gibt eine ganz einfache Lösung: Impfen lassen! Mir fällt zu ungeimpften Lehrern nichts ein. Aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Loyalitätspflicht.
Aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Loyalitätspflicht.
Impfen ist ein medizinischer Eingriff und sowas macht man/lässt man machen um ein medizinisches Problem zu lösen, aber sicher nicht aus Loyalität.
Aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Loyalitätspflicht.
Da sehe ich die Verantwortung gegenüber Familie, Freundinnen, Kolleginnen und Schülerinnen (Reihenfolge ohne Wertung) als wichtiger an.
um ein medizinisches Problem zu lösen
Die TE hat eines.
Loyalität gegenüber dem Staat, aber damit auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern, der Familie, Freunden. Siehe auch Quarantäne-Verordnung: Der Kollege, der sich nicht dreimal impfen lässt, kommt bei einem Kontakt in Quarantäne und belastet somit seine Kollegen und auch die Schülerinnen und Schüler, die Unterricht verpassen. Schlimm ist: Anders als in der Privatwirtschaft wird der selbst verschuldet in Quarantäne gesetzte Kollege zumindest als Beamter voll bezahlt und wird dann vielleicht von der Kollegin/dem Kollegen in Teilzeit vertreten. Kann es nicht sein. Und ein medizinischer Eingriff? Es ist allgemein sehr gut verträglich, es gibt Restrisiken, die gibt es aber überall. Ich meine mich zu erinnern zu können, dass bei der Bundeswehr Wehrpflichtige gegen Pocken geimpft wurden, auch wenn die Krankheit ausgerottet war - da man biologische Kampfstoffe im Arsenal der Sowjets vermutete. Ein Wehrpflichtiger ist rechtlich schlechter gestellt. Auch gebe ich zu Bedenken: Wer nach drei Impfungen sich in der Schule eine Long-COVID-Geschichte einfängt, hat vorab gewissenhaft gehandelt und kann die Krankheit ggfs als Dienstunfall laufen lassen. Wer nicht geimpft ist, handelt für sich fahrlässig - und für die Gemeinschaft gefährlich.
Wer nach drei Impfungen sich in der Schule eine Long-COVID-Geschichte einfängt, hat vorab gewissenhaft gehandelt und kann die Krankheit ggfs als Dienstunfall laufen lassen.
Das hier halte ich in doppelter Hinsicht nicht für gesichert,
a) dürfte es generell eh schwierig sein, eine Corona-Infektion als "Dienstunfall" laufen zu lassen, da man nachweisen muss, dass man sich im Dienst infiziert hat.
b) Wenn es ein Dienstunfall ist, ist das unabhängig von einer vorangegangenen Impfung oder Nicht-Impfung. Solange es keine Impfpflicht gibt, kann das Nicht-Impfen nicht nachteilig ausgelegt werden.
kl. gr. frosch
Dass die Impfpflicht noch nicht auf schulisches Personal ausgedehnt wurde, halte ich persönlich für sehr schwierig.
Corona als Dienstunfall anzurechnen, ist schwierig, aber durchaus unter bestimmten Voraussetzungen mit Glück möglich
Bisherige Gerichtsentzscheidungen betrachten Covid durchaus als Grundlage für einen Dienstunfall. Deswegen sollte laut meinem Berufsverband auch jede Infektion, die einen Zusammenhang mit der Schule vermuten lässt, erst einmal gemeldet werden.
Bisherige Gerichtsentzscheidungen betrachten Covid durchaus als Grundlage für einen Dienstunfall. Deswegen sollte laut meinem Berufsverband auch jede Infektion, die einen Zusammenhang mit der Schule vermuten lässt, erst einmal gemeldet werden.
Rät hier der Personalrat auch, genau das habe ich also gestern auch unserer Sekretärin gesagt.
Und ein medizinischer Eingriff?
Dieser Begriff wird ja als Übertreibung verwendet. Der kleine Pieks wird dann zur großen Sache auf dem Niveau einer Gehirn-OP.
b) Wenn es ein Dienstunfall ist, ist das unabhängig von einer vorangegangenen Impfung oder Nicht-Impfung. Solange es keine Impfpflicht gibt, kann das Nicht-Impfen nicht nachteilig ausgelegt werden.
Keine Ahnung. Aber womöglich ist die Entscheidung für das höhere Infektionsrisiko ja fahrlässiges Handeln.
Die Untersuchung zur Verbeamtung haben alle hier über sich ergehen lassen und da werden echt massiv Daten abgefragt. DAS war wohl ok.
Der kleine Pieks wird dann zur großen Sache auf dem Niveau einer Gehirn-OP.
Die Vergleichbarkeit hängt wohl von der Größe des Gehirns ab.
Bisherige Gerichtsentzscheidungen betrachten Covid durchaus als Grundlage für einen Dienstunfall. Deswegen sollte laut meinem Berufsverband auch jede Infektion, die einen Zusammenhang mit der Schule vermuten lässt, erst einmal gemeldet werden.
Darf ich mal ganz blöd fragen, an welche Stelle man das dann meldet? Normalerweise würde man sowas den PR fragen, aber das bin ich selbst, also ist das schwieri...
Dafür müsste in Bayern der GUVV zuständig sein.
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