Schwanger unter Corona-Bedingungen in Hessen

  • Hallo,

    ich bin 37, unterrichte an einer Gesamtschule, bin frisch geboostert und bin aktuell schwanger mit unserem dritten Kind (16.SSW).

    Gemeinsam mit der Schulleitung habe ich eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt und arbeite weiter wie bisher. Die einzige Ausnahme ist, dass ich 14 Tage zu Hause bleiben muss, falls ein positiver Fall auftritt. Mir wurde jedoch nahe gelegt, zum Halbjahr nicht mehr zu arbeiten, da davon auszugehen ist, dass ich öfter fehle als ich anwesend bin. Ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Was bedeutet, dass ich mich krank schreiben lassen müsste.

    Das ist alles wenig zufriedenstellend für mich und ich habe immer gern gearbeitet. Wie soll ich nun mit den steigenden Zahlen und der Äußerung der Schulleitung umgehen? An benachbarten Schulen sind alle Schwangeren krank geschrieben.


    Vielleicht gibt es jemanden, der gerade in derselben Situation ist und mir berichten kann, wie die SL damit umgegangen ist und ob ihr im Präsenzunterricht eingesetzt seid.

  • Nicht in Präsenz arbeiten zu dürfen heißt nicht, dass man ein BV benötigt oder sich krank schreiben lässt.

    Je nach technischen Möglichkeiten der Schule bzw. je nachdem was der SL mitmacht, gibt es folgende Möglichkeiten


    1) Du behältst deine Klassen & Kurse, wirst digital dazu geschaltet. D.h. du machst Unterricht, nur von zu Hause aus. Das setzt gewisse technische Grundlagen (funktionieredes WLAN, Apple-TV-Gerät oder ähnliches voraus).

    2) Du bietest Nachmittags digitale Förderkurse an, stellst den SuS, die gefördert werden sollen, Aufgaben, korrigierst sie usw.

    3) Du wirst für andere dienstlichen Tätigkeiten eingesetzt:

    > Du korrigierst ggf. Zeugs für KuK (wenn diese es wollen)

    > Du erstellst Material für KuK (Fördermaterial, ...), wenn diese es wollen

    > Du arbeitest nach Rücksprache mit den KuK am schulinternen Lehrplan

    > ...


    Wenn du 12 Wochenstunden unterrichtest, bekommst du "Arbeit" für etwa 12 Wochenstunden.

    Vieles lässt sich mit der SL klären, sodass du nichts machen musst, was dich anödet (etwas überspitzt gesagt: Wir schicken Ihnen mal eben alte Facharbeiten zu, digitalisieren Sie das bitte und schmeißen Sie schlechte Facharbeiten in den Müll). Vielleicht fällt dir ja auch etwas ein, was dir Spaß machen würde und wovon letztlich alle profitieren.

  • Das klingt aber alles sehr nach privaten Absprachen mit einer konkreten SL. Oder ist das in Hessen offiziell so geregelt mit dem Homeoffice für Schwangere? Die TE schrieb ja, dass alle schwangeren Lehrerinnen in ihrem Umfeld krankgeschrieben werden.

  • Das klingt aber alles sehr nach privaten Absprachen mit einer konkreten SL. Oder ist das in Hessen offiziell so geregelt mit dem Homeoffice für Schwangere? Die TE schrieb ja, dass alle schwangeren Lehrerinnen in ihrem Umfeld krankgeschrieben werden.

    Über die Umstände der Krankschreibung weiß man nichts.

    Eine Krankschreibung kann jedoch nur erfolgen, wenn eine Krankheit vorliegt.

    Eine Schwangerschaft an sich stellt keine Krankheit dar.

    Dass man als Schwangere derzeit nicht in der Schule arbeiten sollte, ist etwas Anderes.

    Wenn ein Arzt eine Schwangere ohne Vorliegen einer Krankheit krank schreibt, können für den Arzt Konsequenzen folgen.

    Der Dienstherr ist dazu berechtigt der Schwangeren andere Aufgaben zuzuteilen. Ob er es macht oder nicht (warum auch immer), ist seine Entscheidung.

    .

  • Da hast du prinzipiell Recht, aber aktuell gelten offenbar umgeschriebene Pandemiegesetze. Und die TE ist in einer blöden Lage, wenn die SL sie 'loswerden' will, um Planungssicherheit zu haben. M.E. geht es hier weniger darum, dass man zu Hause was machen könnte, sondern um den Konflikt mit der SL. Aber vielleicht ist die ja kooperativ.


    Warum gibt es eigentlich aktuell kein BV? Im letzten Jahr war das noch so (anderes Bula), geht man nicht mehr von einer besonderen Gefährdung aus?

  • Wenn der Schulleiter sie 'loswerden' möchte, soll er einfach ein entsprechendes Gefährdungsgutachten aufsetzen: Erhöhte Infektionsgefahr aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante. Zack, draußen. So läuft es bei uns an der Schule.

    Ich würde mich an Stelle der TE nicht krankschreiben lassen. Nicht, dass ihr dadurch irgendwann Nachteile entstehen (evtl. droht schlimmstenfalls nach mehreren Monaten Krankengeld oder ein Amtsarztbesuch wird fällig?) Ich kenne mich nicht aus auf dem Gebiet, aber würde das Risiko nicht eingehen, selbst wenn mein Hausarzt oder Gynäkologe mitspielen würde. Soll die Schulleitung das regeln, sie hat Personalverantwortung und wird dafür bezahlt.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Vielleicht wäre das auch was für den Personalrat... Immer mit Vorsicht in Hinblick auf das Verhältnis zur/zum Chef*in zu genießen.

  • Wir haben aktuell eine Kollegin, geboostert, die schwanger ist. Sie wurde von unserer SL direkt ins BV geschickt. Nur scheint unser schönes Hessen aktuell einfach keine freien Lehrer zu haben, denn es kommt kein Ersatz herbei.

  • Danke für eure Antworten.


    Momentan gibt es kein Beschäftigungsverbot aufgrund von Omikron und laut Auskunft der SL wird es von unserem Schulamt auch nicht als Gefahr angesehen.

    Die SL hat mir zu verstehen gegeben, dass es sich für sie leichter planen lässt, wenn ich ganz weg bin, als wenn ich 14 Tage weg und dann mal wieder kurz da und wieder weg bin. Das verstehe ich auch.

    Es gäbe sogar bereits Ersatz, da eine Kollegin mit meiner Fächerkombination aus der Elternzeit kommt.


    Flipper79 Das sind schöne Ideen, aber unsere Schule ist von der Ausstattung her leider nicht so weit, dass ich von zu Hause zugeschaltet werden könnte.


    Wir haben aktuell eine Kollegin, geboostert, die schwanger ist. Sie wurde von unserer SL direkt ins BV geschickt. Nur scheint unser schönes Hessen aktuell einfach keine freien Lehrer zu haben, denn es kommt kein Ersatz herbei.


    Aus welchem Grund ist sie im BV?

  • Hallo! Ich habe das ganze nach dem Herbstferien durchgemacht. Es gibt eine Handlungsempfehlung für Schwangere für alle Arbeitgeber in Hessen. Ich bin zum Medical Airport Service und habe dort mit der Ärztin gesprochen. (Auf Anraten meiner Schulleitung, da es ja in der Handlungsempfehlung steht, du kannst aber auch einfach so einen Beratungstermin machen)


    Die Ärztin meinte, ich darf auf keinen Fall in Präsenz arbeiten, nur Homeoffice sei erlaubt. Das sei wohl die neue Regelung an Schulen (Stand Anfang November). Ich war übrigens zu dem Zeitpunkt auch doppelt geimpft, aber die Ärztin meinte, das spiele keine Rolle. Ich habe dann den Zettel des MAS bei der Schule abgegeben, die Schulleitung hat diesen zur Gefährdungsbeurteilung gelegt und bin seitdem vom Präsenzunterricht befreit. Alles sehr unkompliziert.


    Ein volles Beschäftigungsverbot wäre für die Planung meiner Schulleitung sicherlich besser gewesen, aber ich bin ja nicht krank, sondern "nur" schwanger. Ich unterrichte meine Klassen seitdem weiterhin einige Stunden "online", korrigiere Klassenarbeiten usw.

  • Übrigens ist die Zahl der Fehlgeburten gestiegen. Ich würde mir überlegen, ob ich überhaupt weiterhin in der Schule arbeiten will. Vielleicht kann dich ja der Betriebsarzt ins Homeoffice versetzen? Dann umgingst du eine Krankschreibung, bis das Schulamt eine anderslautende Entscheidung trifft.


    https://www.aerzteblatt.de/nac…et-perinatale-Todesfaelle

    Heftig! Danke für den Link!

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