Hallo Susannea oder andere Experten:
Muss man für Kinder, die nach 2015 geboren wurden, eine Übertragung der Elternzeit auf später beantragen?
Ich dachte mit der Änderung wäre dies weggefallen. Ich finde die Stelle im Gesetzestext nicht, nur andere Texte, die sagen es wäre so. Und meine Sachbearbeiterin sagt ich hätte das beantragen müssen.
Wäre sehr lieb, wenn mir helfen könnte.
Sonst müsste ich nämlich ein Sabbathalbjahr nehmen statt 3 Monate Elternzeit und das wäre meiner Schule nicht so recht.