Abschaffung Kostendämpfungspauschale NRW

  • Was für ein Widerspruch? Gegen?

    Gegen den Beihilfebescheid, Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

    Da offensichtlich einige Bescheide verschickt wurden, in welchem auf die Abschaffung der KDP hingewiesen wird und Vorläufigkeit bescheinigt wird und andere nicht, solle man die Einheitlichkeit der Kommunikation einfordern.


    Wenn der Widerspruch mit der oben von Bolzbold dargelegten Argumentation ablehnt wird, ist das dann aber auch kein Problem.

  • Gegen den Beihilfebescheid, Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

    Gegen geltendes Recht? Merkst du selber nicht, wie bescheuert das ist?


    solle man die Einheitlichkeit der Kommunikation einfordern.

    Mit einem Widerspruch an die Sachbearbeiter:innen? Ist klar. Es gibt doch X-Beihilfestellen und alle müssen die Sachen langsam umstellen.


    Ich lege dann jetzt schon Widerspruch ein, dass die Regelbeförderung nach A20, die es erst in 30 Jahren gibt, noch nicht vollzogen wird.

  • Seltsam, bei mir stand das leider nicht mit dabei.

    Stand bei mir auch nicht dabei. Die 300€ wurden für 2022 einbehalten. Aber noch besser: Für 2021 wurde 2 Mal die KDP einbehalten, also 600€ :sterne:. Mal sehen, wie lange es dauert bis das korrigiert ist und bis wann der 2022er Betrag erstattet wird.

  • Gegen geltendes Recht? Merkst du selber nicht, wie bescheuert das ist?


    Mit einem Widerspruch an die Sachbearbeiter:innen? Ist klar. Es gibt doch X-Beihilfestellen und alle müssen die Sachen langsam umstellen.


    Ich lege dann jetzt schon Widerspruch ein, dass die Regelbeförderung nach A20, die es erst in 30 Jahren gibt, noch nicht vollzogen wird.

    Wenn auf einem Beihilfebescheid die Regelung anders ist, als auf dem anderen, obwohl das einheitlich sein sollte, dann ist das sehr wohl ein Grund dort nachzufassen. Merkst du selber nicht, wie wenig bescheuert das ist?

    Widersprüche gegen Beihilfebescheide sind ja nun nichts ungewöhnliches und kommen alle Tage vor. Steht aber auf jedem Bescheid drauf, wohin der Widerspruch geht. Sieh dir deinen letzten Bescheid einfach mal an. Beihilfestellen müssen auch nichts langsam umstellen, sondern manchmal eben von einem Tag auf den anderen. Deshalb it es gut, das so was dort vernünftig organisiert und verwaltet ist. Ist eben nicht mit dem Schulbetrieb zu verwechseln.

    Dein letztes Beispiel hinkt, da dort weder die Beihilfestelle eine Rolle spielt noch auf einem Bescheid eine wichtige Bemerkung auftritt, auf dem anderen nicht.

  • Stand bei mir auch nicht dabei. Die 300€ wurden für 2022 einbehalten. Aber noch besser: Für 2021 wurde 2 Mal die KDP einbehalten, also 600€ :sterne:. Mal sehen, wie lange es dauert bis das korrigiert ist und bis wann der 2022er Betrag erstattet wird.

    Hast du da nicht freundlich angerufen oder eine Mail geschrieben und auf das Problem aufmerksam geamcht? Dann hätte der Sachbearbeiter das schon erledigt, da du sonst Widerspruch einlegst.

  • Wenn auf einem Beihilfebescheid die Regelung anders ist, als auf dem anderen, obwohl das einheitlich sein sollte, dann ist das sehr wohl ein Grund dort nachzufassen.

    Ein Widerspruch gem. §70 VwGO richtet sich gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsakts, hier die Erstattung von Krankheitskosten.


    Die äußere Gestaltung bzw. Darstellung ist kein Bestandteil eines Verwaltungsakts.


    Bei mir stand letztens darauf, dass man die BeihilfeApp nutzen kann, bei meiner Partnerin nicht.

    Soll man da auch Widerspruch einreichen? Ist auch nicht einheitlich....

  • Hast du da nicht freundlich angerufen oder eine Mail geschrieben und auf das Problem aufmerksam geamcht? Dann hätte der Sachbearbeiter das schon erledigt, da du sonst Widerspruch einlegst.

    Ich habe eine freundliche Mail geschrieben. Man muss ja nicht direkt ein riesiges Fass aufmachen, Fehler passieren nun mal und dieser hier lässt sich ja recht problemlos aus der Welt schaffen :top:

  • Ich habe eine freundliche Mail geschrieben. Man muss ja nicht direkt ein riesiges Fass aufmachen, Fehler passieren nun mal und dieser hier lässt sich ja recht problemlos aus der Welt schaffen :top:

    Klar lässt sie sich relative schnell aus der Welt schaffen. Das passiert dann in der Regel so schnell, dass die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist. Wenn nicht, ist es immer ratsam gegen den Bescheid widerspruch einzulegen.

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